Diese hoheitlichen Tätigkeiten (der jährliche Kokolores wie Reinigung, Messungen) dürfen auch pro Bezirk von mehreren Schornsteinfegermeistern ausgeführt werden. Zumindest in meinem Bundesland Baden-Württemberg.
Weil sich vor vielen Jahren schon Leute über diese Monopolstellung pro Bezirk geärgert haben, wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass mehrere Schornsteinfegermeister pro Bezirk diese hoheitliche Aufgabe wahrnehmen dürfen.
Nur die reine Feuerstättenbeschau (Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren für neue Feuerstellen) darf ausschließlich vom Bezirksschornsteinfegermeister durchgeführt werden.
Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich - wie in deinem Fall - dieser Bezirksfuzzi nicht aufführen kann wie eine offene Hose. Dem würde ich was erzählen....Anders als früher kann der Eigentümer einer Feuerstätte heute frei wählen, von welchem Schornsteinfeger er seinen Schornstein fegen lässt und von welchem Schornsteinfeger er die Immissionsschutz-Messung an seiner Ölheizung, Gasheizung oder Pelletheizung machen lässt. Für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid bleibt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (BS) nach § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz trotz freier Schornsteinfegerwahl zuständig. Eine freie Auswahl ist bedingt durch den Behördenstatus nach Verwaltungsverfahrensgesetz nicht möglich.
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