Das als Plädoyer, jeder Richter würde sagen:
Der Angeklagte versuchte seine Schuld zu vertuschen. Aber es konnte es nicht entkräften, daß er gewohnheitsmäßig mit unangemessen geringer Geschwindigkeit die linke Spur nutzte um seine politischen Ansichten anderen Verkehrteilnehmern aufoktoyieren.
60 Km/h
"unangemessen geringe Geschwindigkeit" ist kein juristischer Begriff und deshalb auch kein Straftatbestand.
Wenn debile Oberlehrer die linke Spur zum Blockieren mißbrauchen, so nennt sich das Behinderung. Und das ist zu recht strafbar. Denn sie provozieren Staus und damit verbundene Auffahrunfälle.
Die linke Spur ist die Überhohlspur und darf nur für einen Überholvorgang benutzt werden. Staus natürlich ausgenommen.
Immer schön sachlich bleiben bitte.
Wo habe ich das geschrieben?
Geändert von konrad (28.02.2023 um 23:37 Uhr)
aus Rede für den Frieden (B. Brecht): ... Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.
Dann würde die Differenzgeschwindigkeit auf Landstraßen aber immer noch 120 km/h betragen.
Bei einem Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen betrüge die Differenzgeschwindigkeit dort nur 20 km/h.
Zudem sind Autobahnen kreuzungsfrei. Alle Hindernisse wie Bäume oder Brückenpfeiler sind durch Leitplanken geschützt.
Völlig außer Acht lassen Sie die hypnotisierende Wirkung des Autofahrens insbesondere auf langen Geraden.
Die probeweise Einführung von Tempo 100 km/h auf geraden Autobahnteilstücken hat dort die Unfallzahlen deutlich erhöht.
Jemanden der 160 km/h auf Autobahnen fährt, als Raser zu bezeichnen, zeugt einfach von enormer physikalischer Ignoranz.
Richtig ist - zu geringe Geschwindigkeit ist generell kein Straftatbestand, aber kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zum Straftatbestand werden (Stichwort Nötigung).
Sprich (so war es zumindest in der Vergangenheit) - wenn Du meinst mit Tempo 100 auf einer dreispurigen Autobahn Dich auf der mittleren Spur zu bewegen, obwohl rechts frei ist und es nähert sich von hinten auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug und muss dann über mehrere Fahrspuren wechseln um Dich zu überholen beginnt die mit Gefährsung im Straßenverkehr und endet ggf. mit Nötigung - alles strafbewehrte Tatbestände.
Gut, ich will jetzt nicht ausschließen, dass man dies abgeschafft hat - bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.
Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch
Zu geringe Geschwindigkeit kann auch zu Toten führen. Ne Ex von mir ist mal mit wahnwitzigen 50 Km/h vor nem 40-Tonner eingeschert, der mit seinen 80+ auf der rechten Spur fuhr. Wir saßen in nem Civic. Der Brummi legte ne Vollbremsung hin. Der Mann hat gut reagiert. War etwa ein Meter bis zur Heckklappe des Honda.
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Es ist alles richtig, was Du schreibst.
Allerdings ist dieses weder meine Regierung noch meine Richterschaft.
Grundsätzlich sind die 2. und die 3. Spur zum überholen von einem oder mehrern Fahrzeugen da und nur für die Zeit des Überholvorgangs.
Dabei darf man natürlich nicht die gerade angesagte Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
Alles andere ist mehr oder weniger strafbar.
Wenn diese simple Regelung beachtet werden würde, dann wird auch niemand gezwungen, über mehrere Spuren zu wechseln, wenn er voran kommen will. Natürlich auch im Rahmer der gerade angesagten Höchstgeschwindigkeit.
aus Rede für den Frieden (B. Brecht): ... Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.
Doch unsere Legislative und Judikative bekommen großartige Sachen hin:
Legislative: ......................................Judikative:
Lichthupe ist erlaubt ............................Lichthupe ist Nötigung
Dashcam-Videos sind verboten ..............Dashcam-Videos sind als Beweis zugelassen
Abstandsunterschreitung kostet 35 € ......Ab welchem Abstand?
Es gibt kein allgemeines Tempolimit .........Wer zu schnell fährt, trägt eine Mitschuld
Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.
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