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Thema: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

  1. #151
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
    Ich bin kein technischer und physikalischer Tiefflieger - allein schon auf Grund meiner Schulbildung und auf Grund meiner Ausbildung und meiner praktischen Tätigkeiten und Hobbys ist das genaue Gegenteil der Fall.
    So bin ich denn auch für die zwangsweise Drosselung der Automotoren auf max. 100 Km/h
    Anders kann man die Raser nicht an ihrem Tun hindern.
    Dann haben Sie das mit der Differenzgeschwindigkeit und dem Gegenverkehr trotzdem nicht verstanden.
    Welches Tempolimit sollte dann Ihrer Meinung nach konsequenter Weise auf Landstraßen gelten?

  2. #152
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
    Ich bin kein technischer und physikalischer Tiefflieger - allein schon auf Grund meiner Schulbildung und auf Grund meiner Ausbildung und meiner praktischen Tätigkeiten und Hobbys ist das genaue Gegenteil der Fall.

    Allerdings gehe ich an das Thema (wie an so vieles andere) nicht als Technik-Gläubiger heran, sondern als politischer Aktivist.

    Ich beobachte sehr genau, welche Vor- und Nachteile der sich regelrecht überschlagende technische Fortschritt der Menschheit und der Erde aus meiner Sicht gebracht hat.

    Und so bin ich nach und nach wohl überlegt zum Anhänger des Anarcho-Primitivismus geworden. Als Humanist schließe ich dabei allerdings jegliche Anwendung von Gewalt gegen Menschen aus. Gewalt gegen Sachen, wenn sie denn einen Sinn ergibt und den Zielen der Bewegung dienlich ist, schließe ich nicht aus. Der Neo-Luddismus oder die Bewegung der Maschinenstürmer sind auf alle Fälle auch einer Betrachtung wert, natürlich auch unter Ausschluss von Gewalt gegen Menschen.

    So bin ich denn auch für die zwangsweise Drosselung der Automotoren auf max. 100 Km/h

    Anders kann man die Raser nicht an ihrem Tun hindern.

    Im Kapitalismus ist das natürlich nicht machbar, denn die kapitalistischen Verbrechersysteme existieren u.a. über den von ihnen hochgelobten technischen Fortschritt. Anders ist die perverse ständige Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums und somit des Profits für die Reichen doch gar nicht realisierbar.
    Vielleicht wäre es nicht das Schlechteste, wenn das Rad noch einmal neu erfunden werden müsste, wenn der Kapitalismus hier die Erde und das Klima platt gemacht hat und sich die Reichen auf einem anderen Planeten breit machen, um diesen platt zu machen. Diese "Umsiedelung" ist natürlich nur den Reichen möglich.
    Das als Plädoyer, jeder Richter würde sagen:
    Der Angeklagte versuchte seine Schuld zu vertuschen. Aber es konnte es nicht entkräften, daß er gewohnheitsmäßig mit unangemessen geringer Geschwindigkeit die linke Spur nutzte um seine politischen Ansichten anderen Verkehrteilnehmern aufoktoyieren.

  3. #153
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Dann haben Sie das mit der Differenzgeschwindigkeit und dem Gegenverkehr trotzdem nicht verstanden.
    Welches Tempolimit sollte dann Ihrer Meinung nach konsequenter Weise auf Landstraßen gelten?
    Das ist dem User egal. Auch ein Trecker sollte auf eine Höchstgeschindigkeit von 100 km/h 'gedrosselt' werden...

  4. #154
    Antinationalist Anarchist Benutzerbild von konrad
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Dann haben Sie das mit der Differenzgeschwindigkeit und dem Gegenverkehr trotzdem nicht verstanden.
    Welches Tempolimit sollte dann Ihrer Meinung nach konsequenter Weise auf Landstraßen gelten?
    60 Km/h

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Das als Plädoyer, jeder Richter würde sagen:
    Der Angeklagte versuchte seine Schuld zu vertuschen. Aber es konnte es nicht entkräften, daß er gewohnheitsmäßig mit unangemessen geringer Geschwindigkeit die linke Spur nutzte um seine politischen Ansichten anderen Verkehrteilnehmern aufoktoyieren.
    "unangemessen geringe Geschwindigkeit" ist kein juristischer Begriff und deshalb auch kein Straftatbestand.

    Wenn debile Oberlehrer die linke Spur zum Blockieren mißbrauchen, so nennt sich das Behinderung. Und das ist zu recht strafbar. Denn sie provozieren Staus und damit verbundene Auffahrunfälle.

    Die linke Spur ist die Überhohlspur und darf nur für einen Überholvorgang benutzt werden. Staus natürlich ausgenommen.

    Immer schön sachlich bleiben bitte.

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Das ist dem User egal. Auch ein Trecker sollte auf eine Höchstgeschindigkeit von 100 km/h 'gedrosselt' werden...
    Wo habe ich das geschrieben?
    Geändert von konrad (01.03.2023 um 00:37 Uhr)
    aus Rede für den Frieden (B. Brecht): ... Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.

  5. #155
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
    60 Km/h
    Dann würde die Differenzgeschwindigkeit auf Landstraßen aber immer noch 120 km/h betragen.
    Bei einem Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen betrüge die Differenzgeschwindigkeit dort nur 20 km/h.
    Zudem sind Autobahnen kreuzungsfrei. Alle Hindernisse wie Bäume oder Brückenpfeiler sind durch Leitplanken geschützt.

    Völlig außer Acht lassen Sie die hypnotisierende Wirkung des Autofahrens insbesondere auf langen Geraden.
    Die probeweise Einführung von Tempo 100 km/h auf geraden Autobahnteilstücken hat dort die Unfallzahlen deutlich erhöht.

    Jemanden der 160 km/h auf Autobahnen fährt, als Raser zu bezeichnen, zeugt einfach von enormer physikalischer Ignoranz.

  6. #156
    Mitglied
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen

    "unangemessen geringe Geschwindigkeit" ist kein juristischer Begriff und deshalb auch kein Straftatbestand.
    Richtig ist - zu geringe Geschwindigkeit ist generell kein Straftatbestand, aber kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zum Straftatbestand werden (Stichwort Nötigung).

    Sprich (so war es zumindest in der Vergangenheit) - wenn Du meinst mit Tempo 100 auf einer dreispurigen Autobahn Dich auf der mittleren Spur zu bewegen, obwohl rechts frei ist und es nähert sich von hinten auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug und muss dann über mehrere Fahrspuren wechseln um Dich zu überholen beginnt die mit Gefährsung im Straßenverkehr und endet ggf. mit Nötigung - alles strafbewehrte Tatbestände.

    Gut, ich will jetzt nicht ausschließen, dass man dies abgeschafft hat - bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  7. #157
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Richtig ist - zu geringe Geschwindigkeit ist generell kein Straftatbestand, aber kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zum Straftatbestand werden (Stichwort Nötigung).

    Sprich (so war es zumindest in der Vergangenheit) - wenn Du meinst mit Tempo 100 auf einer dreispurigen Autobahn Dich auf der mittleren Spur zu bewegen, obwohl rechts frei ist und es nähert sich von hinten auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug und muss dann über mehrere Fahrspuren wechseln um Dich zu überholen beginnt die mit Gefährsung im Straßenverkehr und endet ggf. mit Nötigung - alles strafbewehrte Tatbestände.

    Gut, ich will jetzt nicht ausschließen, dass man dies abgeschafft hat - bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.
    Zu geringe Geschwindigkeit kann auch zu Toten führen. Ne Ex von mir ist mal mit wahnwitzigen 50 Km/h vor nem 40-Tonner eingeschert, der mit seinen 80+ auf der rechten Spur fuhr. Wir saßen in nem Civic. Der Brummi legte ne Vollbremsung hin. Der Mann hat gut reagiert. War etwa ein Meter bis zur Heckklappe des Honda.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  8. #158
    Antinationalist Anarchist Benutzerbild von konrad
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Richtig ist - zu geringe Geschwindigkeit ist generell kein Straftatbestand, aber kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zum Straftatbestand werden (Stichwort Nötigung).

    Sprich (so war es zumindest in der Vergangenheit) - wenn Du meinst mit Tempo 100 auf einer dreispurigen Autobahn Dich auf der mittleren Spur zu bewegen, obwohl rechts frei ist und es nähert sich von hinten auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug und muss dann über mehrere Fahrspuren wechseln um Dich zu überholen beginnt die mit Gefährsung im Straßenverkehr und endet ggf. mit Nötigung - alles strafbewehrte Tatbestände.

    Gut, ich will jetzt nicht ausschließen, dass man dies abgeschafft hat - bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.
    Es ist alles richtig, was Du schreibst.

    Allerdings ist dieses weder meine Regierung noch meine Richterschaft.

    Grundsätzlich sind die 2. und die 3. Spur zum überholen von einem oder mehrern Fahrzeugen da und nur für die Zeit des Überholvorgangs.
    Dabei darf man natürlich nicht die gerade angesagte Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

    Alles andere ist mehr oder weniger strafbar.

    Wenn diese simple Regelung beachtet werden würde, dann wird auch niemand gezwungen, über mehrere Spuren zu wechseln, wenn er voran kommen will. Natürlich auch im Rahmer der gerade angesagten Höchstgeschwindigkeit.
    aus Rede für den Frieden (B. Brecht): ... Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.

  9. #159
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    {...} bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.
    Doch unsere Legislative und Judikative bekommen großartige Sachen hin:

    Legislative: ......................................Judikative:
    Lichthupe ist erlaubt ............................Lichthupe ist Nötigung
    Dashcam-Videos sind verboten ..............Dashcam-Videos sind als Beweis zugelassen
    Abstandsunterschreitung kostet 35 € ......Ab welchem Abstand?
    Es gibt kein allgemeines Tempolimit .........Wer zu schnell fährt, trägt eine Mitschuld

  10. #160
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Doch unsere Legislative und Judikative bekommen großartige Sachen hin:

    Legislative: ......................................Judikative:
    Lichthupe ist erlaubt ............................Lichthupe ist Nötigung
    Dashcam-Videos sind verboten ..............Dashcam-Videos sind als Beweis zugelassen
    Abstandsunterschreitung kostet 35 € ......Ab welchem Abstand?
    Es gibt kein allgemeines Tempolimit .........Wer zu schnell fährt, trägt eine Mitschuld
    Dann hat ja offensichtlich die Judikative die Legislative korrigiert. Und du hast es sogar sehr verständlich dargestellt.
    Damit dürfte das Problem besprochen sein.

    Mööp, Mööp.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

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