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Thema: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

  1. #111
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Komisch, wenn ich etwas Ernsthaftes poste, folgen sofort Unmengen an themenfremden Beiträgen.
    Hier scheinen einige etwas dauerhaft verbergen zu wollen.

  2. #112
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Selbst wenn es Terabyte wären, ist das völliger Schwachsinn. Eine Kamera darf nur anlaßbedingt aufnehmen. Läuft sie dauernd, ist das eine Straftat und somit natürlich nicht als Beweismittel zugelassen.
    Abgesehen davon, saß meist 32 GB Karten die Höchstgrenze für Dashcams ist. Selbst wenn es unsinnige 128 GB wären. Teile 32 Terabyte durch 128 GB. Die Aufnahmen müssen begonnen haben, bevor das Rad erfunden wurde.

    Apropos erfunden: Richter und/oder Staatsanwälte sind garantiert niemals "begeistert" von ungeeichten privaten Aufnahmen. Zumal das der Beklagte/Angeklagte niemals mitbekommen würde
    Denken scheint nicht Ihre Stärke zu sein!
    Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit nach der „Tat“ ihre Anzeige zu erstatten.
    Die DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt zwar keine Daueraufnahmen, aber Strafgerichte erkennen sie trotzdem als Beweismittel an.
    Schlimmstenfalls stellen Daueraufnahmen eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Haben Sie sich eigentlich noch nicht gefragt, warum Urlaubsvideos – auch vom Auto aus - noch immer erlaubt sind?
    Schon klar, Widersprüche werden einfach verdrängt. Das ist bei Fanatikern nun mal so.

    Meine 7 Beweisvideos haben 12 „Augenzeugen“ - darunter 3 Polizisten - der Lüge erfolgreich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft überführt.

    Da ich meine Aussagen mit Videovorführung immer bei der gleichen Polizeiinspektion machen musste, sagte der Polizist nach meiner letzten Vorführung: „Ich habe immer geglaubt, dass wenn sich einer die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten, er auch wirklich geschädigt wurde. Nachdem ich Ihre Videos gesehen habe, glaube ich das nicht mehr.“

    Die meisten Menschen eben auch Strafrichter unterliegen diesem Glauben. Erst durch die immer größer werdende Verbreitung der Dashcams kommt langsam heraus, dass es sich hierbei schon immer um einen Irrglauben handelte und es deshalb entsprechend viele Fehlurteile gibt.

    Bei den beiden Anzeigen von der Polizei 2005 und 2007 wurde ich sofort angehalten und konnte so den Polizisten mitteilen, dass ich meine Fahrten immer komplett auf Video aufzeichne.
    Trotzdem haben sie mich angezeigt. 2007 kam die Anzeige erst nach 4 Wochen bei mir an. Der Polizist hatte wohl gehofft, ich hätte die Aufnahme wohl schon wieder überschrieben.

    Auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher (12 x 8-TB-Festplatten) nehmen die Autovideos nur einen kleineren Teil ein.

  3. #113
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Denken scheint nicht Ihre Stärke zu sein!
    Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit nach der „Tat“ ihre Anzeige zu erstatten.
    Die DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt zwar keine Daueraufnahmen, aber Strafgerichte erkennen sie trotzdem als Beweismittel an.
    Schlimmstenfalls stellen Daueraufnahmen eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Haben Sie sich eigentlich noch nicht gefragt, warum Urlaubsvideos – auch vom Auto aus - noch immer erlaubt sind?
    Schon klar, Widersprüche werden einfach verdrängt. Das ist bei Fanatikern nun mal so.

    Meine 7 Beweisvideos haben 12 „Augenzeugen“ - darunter 3 Polizisten - der Lüge erfolgreich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft überführt.

    Da ich meine Aussagen mit Videovorführung immer bei der gleichen Polizeiinspektion machen musste, sagte der Polizist nach meiner letzten Vorführung: „Ich habe immer geglaubt, dass wenn sich einer die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten, er auch wirklich geschädigt wurde. Nachdem ich Ihre Videos gesehen habe, glaube ich das nicht mehr.“

    Die meisten Menschen eben auch Strafrichter unterliegen diesem Glauben. Erst durch die immer größer werdende Verbreitung der Dashcams kommt langsam heraus, dass es sich hierbei schon immer um einen Irrglauben handelte und es deshalb entsprechend viele Fehlurteile gibt.

    Bei den beiden Anzeigen von der Polizei 2005 und 2007 wurde ich sofort angehalten und konnte so den Polizisten mitteilen, dass ich meine Fahrten immer komplett auf Video aufzeichne.
    Trotzdem haben sie mich angezeigt. 2007 kam die Anzeige erst nach 4 Wochen bei mir an. Der Polizist hatte wohl gehofft, ich hätte die Aufnahme wohl schon wieder überschrieben.

    Auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher (12 x 8-TB-Festplatten) nehmen die Autovideos nur einen kleineren Teil ein.
    Du hast keine Terrabyte-Speicher.

  4. #114
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Du hast keine Terrabyte-Speicher.
    So früh am Morgen schon so viel Bier?
    Hat es mit dem Kotzen noch nicht geklappt?

  5. #115
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Denken scheint nicht Ihre Stärke zu sein!
    Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit nach der „Tat“ ihre Anzeige zu erstatten.
    Die DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt zwar keine Daueraufnahmen, aber Strafgerichte erkennen sie trotzdem als Beweismittel an.
    Schlimmstenfalls stellen Daueraufnahmen eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Haben Sie sich eigentlich noch nicht gefragt, warum Urlaubsvideos – auch vom Auto aus - noch immer erlaubt sind?
    Schon klar, Widersprüche werden einfach verdrängt. Das ist bei Fanatikern nun mal so.

    Meine 7 Beweisvideos haben 12 „Augenzeugen“ - darunter 3 Polizisten - der Lüge erfolgreich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft überführt.

    Da ich meine Aussagen mit Videovorführung immer bei der gleichen Polizeiinspektion machen musste, sagte der Polizist nach meiner letzten Vorführung: „Ich habe immer geglaubt, dass wenn sich einer die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten, er auch wirklich geschädigt wurde. Nachdem ich Ihre Videos gesehen habe, glaube ich das nicht mehr.“

    Die meisten Menschen eben auch Strafrichter unterliegen diesem Glauben. Erst durch die immer größer werdende Verbreitung der Dashcams kommt langsam heraus, dass es sich hierbei schon immer um einen Irrglauben handelte und es deshalb entsprechend viele Fehlurteile gibt.

    Bei den beiden Anzeigen von der Polizei 2005 und 2007 wurde ich sofort angehalten und konnte so den Polizisten mitteilen, dass ich meine Fahrten immer komplett auf Video aufzeichne.
    Trotzdem haben sie mich angezeigt. 2007 kam die Anzeige erst nach 4 Wochen bei mir an. Der Polizist hatte wohl gehofft, ich hätte die Aufnahme wohl schon wieder überschrieben.

    Auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher (12 x 8-TB-Festplatten) nehmen die Autovideos nur einen kleineren Teil ein.
    Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.

    Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.

  6. #116
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.
    Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.
    Sie wissen überhaupt nicht was der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren ist!
    Ich habe schon Kalibrieranlagen entwickelt.
    Was sollte man an einer Dashcam kalibrieren?
    Sie haben nur Angst davor, dass Ihre Schädigungen auf der Autobahn mal bestraft werden.

  7. #117
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    So früh am Morgen schon so viel Bier?
    Hat es mit dem Kotzen noch nicht geklappt?
    Du mit Deinen Erdbytes.

    Multiple choice- Du schaffst das:

    a.) Terabyte
    b.) Terrabyte
    c.) Terrorbyte

    3 fach gesichert mit 12X8 TB.Hahaha....

  8. #118
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Du mit Deinen Erdbytes.

    Multiple choice- Du schaffst das:

    a.) Terabyte
    b.) Terrabyte
    c.) Terrorbyte

    3 fach gesichert mit 12X8 TB.Hahaha....
    Der Tippfehler ist von meinem Rechtschreib-Checker auch nicht moniert worden.
    Hätten Sie sonst etwa ein sachliches Argument vorzuweisen?

  9. #119
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.
    Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.
    Googlen Sie doch einfach mal nach der Rechtslage bzgl. Dashcams – bevor Sie hier weiter andere Menschen der Lüge bezichtigen!
    Abgesehen davon gab es 2007 noch keine DSGVO.
    Geändert von DNCBN (25.02.2023 um 13:22 Uhr)

  10. #120
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Sie wissen überhaupt nicht was der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren ist!
    Ich habe schon Kalibrieranlagen entwickelt.
    Was sollte man an einer Dashcam kalibrieren?
    Sie haben nur Angst davor, dass Ihre Schädigungen auf der Autobahn mal bestraft werden.
    Ich schrieb nichts von kalibrieren

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