Denken scheint nicht Ihre Stärke zu sein!
Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit nach der „Tat“ ihre Anzeige zu erstatten.
Die DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt zwar keine Daueraufnahmen, aber Strafgerichte erkennen sie trotzdem als Beweismittel an.
Schlimmstenfalls stellen Daueraufnahmen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Haben Sie sich eigentlich noch nicht gefragt, warum Urlaubsvideos – auch vom Auto aus - noch immer erlaubt sind?
Schon klar, Widersprüche werden einfach verdrängt. Das ist bei Fanatikern nun mal so.
Meine 7 Beweisvideos haben 12 „Augenzeugen“ - darunter 3 Polizisten - der Lüge erfolgreich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft überführt.
Da ich meine Aussagen mit Videovorführung immer bei der gleichen Polizeiinspektion machen musste, sagte der Polizist nach meiner letzten Vorführung: „Ich habe immer geglaubt, dass wenn sich einer die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten, er auch wirklich geschädigt wurde. Nachdem ich Ihre Videos gesehen habe, glaube ich das nicht mehr.“
Die meisten Menschen eben auch Strafrichter unterliegen diesem Glauben. Erst durch die immer größer werdende Verbreitung der Dashcams kommt langsam heraus, dass es sich hierbei schon immer um einen Irrglauben handelte und es deshalb entsprechend viele Fehlurteile gibt.
Bei den beiden Anzeigen von der Polizei 2005 und 2007 wurde ich sofort angehalten und konnte so den Polizisten mitteilen, dass ich meine Fahrten immer komplett auf Video aufzeichne.
Trotzdem haben sie mich angezeigt. 2007 kam die Anzeige erst nach 4 Wochen bei mir an. Der Polizist hatte wohl gehofft, ich hätte die Aufnahme wohl schon wieder überschrieben.
Auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher (12 x 8-TB-Festplatten) nehmen die Autovideos nur einen kleineren Teil ein.
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