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Thema: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

  1. #101
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Siehste. Ich bin allerdings noch nicht ganz sicher, wer von den Beiden (Biden?) den Blödheitspreis gewinnt.

    Immerhin führen Lichthupen eher selten zu einem Weltkrieg. Hoffe ich.
    Ja nach Lumen Deiner (zusätzlich angebauten) Scheinwerfern kann dies aber dazu führen, dass Dein Freund und Helfer Schnappatmung bekommt

    Wenn Du also mit genug Lichtleistung um Dich werfen kannst, dann wird Dir in der Regel (zumindest in der Nacht) ganz schnell Platz gemacht...da brauchste dann auch nicht rechts zu überholen.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  2. #102
    DNCBN
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wenn Du also mit genug Lichtleistung um Dich werfen kannst, dann wird Dir in der Regel (zumindest in der Nacht) ganz schnell Platz gemacht...da brauchste dann auch nicht rechts zu überholen.
    Völliger Unfug!
    Ich habe auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher einige Beispiele, wo nach meiner Lichthupe (bei ½ Tachowert Abstand) bei Tempo 100 zunächst die Bremse betätigt wurde und dann mein Rechtsüberholversuch bis Tempo 180 abgewehrt wurde.

  3. #103
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Völliger Unfug!
    Ich habe auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher einige Beispiele, wo nach meiner Lichthupe (bei ½ Tachowert Abstand) bei Tempo 100 zunächst die Bremse betätigt wurde und dann mein Rechtsüberholversuch bis Tempo 180 abgewehrt wurde.
    Verwechselst du womöglich die Autobahn oder die Bundesstraßen mit dem Auto-Scooter auf dem Rummel?

    Für dich scheint Autofahren kein Spaß am Fahren oder einfach nur eine nützliche Fortbewegungsmethode zu sein, sondern ein Turnierplatz für Ritter, nur dass man heute eben keine Lanzen mehr benutzt, sondern vierrädrige Blechkisten.

    Weshalb fährst du so aggressiv?

  4. #104
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Weshalb fährst du so aggressiv?
    In dem eben von mir beschriebenen Fall hat mich der Tempo-100-Fanatiker auch noch angezeigt.
    Der Richter war von meinem Video so begeistert, dass er und der Staatsanwalt auf eine Vernehmung der beiden Zeugen verzichtet haben.

    Woraus schließen Sie jetzt auf einen aggressiven Fahrstil meinerseits?

  5. #105
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    In dem eben von mir beschriebenen Fall hat mich der Tempo-100-Fanatiker auch noch angezeigt.
    Der Richter war von meinem Video so begeistert, dass er und der Staatsanwalt auf eine Vernehmung der beiden Zeugen verzichtet haben.

    Woraus schließen Sie jetzt auf einen aggressiven Fahrstil meinerseits?
    Irgendetwas muss ich beim Autofahren falsch machen, denn ich musste noch nie vor Gericht.

    Ich bin zwar mein Leben lang auch mit Bleifuß gefahren (Gesamtfahrstrecke in etwa 50 Jahren: knappe 2 Mio km), aber es gab keinen einzigen Fall, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung kam.

    Mal ein paar Bußgelder wegen Gasfuß, aber das wars dann auch schon.

    Was mache ich falsch?

  6. #106
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Irgendetwas muss ich beim Autofahren falsch machen, denn ich musste noch nie vor Gericht.
    Ich bin zwar mein Leben lang auch mit Bleifuß gefahren (Gesamtfahrstrecke in etwa 50 Jahren: knappe 2 Mio km), aber es gab keinen einzigen Fall, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung kam.
    Mal ein paar Bußgelder wegen Gasfuß, aber das wars dann auch schon.
    Was mache ich falsch?
    Ganz einfach sie haben oder hatten einen Gasfuß!
    Mein Punktkonto in Flensburg ist seit Jahrzehnten leer.

    Die 7 Anzeigen, die ich in den Jahren 2004 bis 2007 erhalten hatte, gründen sich darauf, dass ich in der Zeit einen Kunden außerhalb meiner Großstadt hatte und deshalb werktäglich ca. 100 km auf fast freier Autobahn zurücklegen musste.
    Da kommen Tempo-100-Fanatiker natürlich voll zu ihrem Schädigungsvergnügen.

    Morgens stadteinwärts und abends stadtauswärts sind die Autobahnen natürlich dicht befahren und nur wenige – nämlich die hinter den Kilometerlangen Lücken auf der Überholspur – kommen zu ihrem Schädigungsvergnügen. Diese Lücken kann man auf meinen Videos von der Gegenfahrbahn aus natürlich auch sehen.

  7. #107
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ja nach Lumen Deiner (zusätzlich angebauten) Scheinwerfern kann dies aber dazu führen, dass Dein Freund und Helfer Schnappatmung bekommt

    Wenn Du also mit genug Lichtleistung um Dich werfen kannst, dann wird Dir in der Regel (zumindest in der Nacht) ganz schnell Platz gemacht...da brauchste dann auch nicht rechts zu überholen.
    Dafür waren die da. Zweistufig

  8. #108
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Verwechselst du womöglich die Autobahn oder die Bundesstraßen mit dem Auto-Scooter auf dem Rummel?

    Für dich scheint Autofahren kein Spaß am Fahren oder einfach nur eine nützliche Fortbewegungsmethode zu sein, sondern ein Turnierplatz für Ritter, nur dass man heute eben keine Lanzen mehr benutzt, sondern vierrädrige Blechkisten.

    Weshalb fährst du so aggressiv?
    Die Frage ist doch: was sind bitte Terrabyte.Erdinformationen? Deppenalarm.

  9. #109
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Die Frage ist doch: was sind bitte Terrabyte.Erdinformationen? Deppenalarm.
    Selbst wenn es Terabyte wären, ist das völliger Schwachsinn. Eine Kamera darf nur anlaßbedingt aufnehmen. Läuft sie dauernd, ist das eine Straftat und somit natürlich nicht als Beweismittel zugelassen.
    Abgesehen davon, saß meist 32 GB Karten die Höchstgrenze für Dashcams ist. Selbst wenn es unsinnige 128 GB wären. Teile 32 Terabyte durch 128 GB. Die Aufnahmen müssen begonnen haben, bevor das Rad erfunden wurde.

    Apropos erfunden: Richter und/oder Staatsanwälte sind garantiert niemals "begeistert" von ungeeichten privaten Aufnahmen. Zumal das der Beklagte/Angeklagte niemals mitbekommen würde

  10. #110
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Selbst wenn es Terabyte wären, ist das völliger Schwachsinn. Eine Kamera darf nur anlaßbedingt aufnehmen. Läuft sie dauernd, ist das eine Straftat und somit natürlich nicht als Beweismittel zugelassen.
    Abgesehen davon, saß meist 32 GB Karten die Höchstgrenze für Dashcams ist. Selbst wenn es unsinnige 128 GB wären. Teile 32 Terabyte durch 128 GB. Die Aufnahmen müssen begonnen haben, bevor das Rad erfunden wurde.

    Apropos erfunden: Richter und/oder Staatsanwälte sind garantiert niemals "begeistert" von ungeeichten privaten Aufnahmen. Zumal das der Beklagte/Angeklagte niemals mitbekommen würde
    Ja freilich.Er weiß einfach nicht, wovon er spricht.Angeber und Blödmann ist er.Weg damit!

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