Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Mir dünkt, Du verstehst das System nicht.

Präzendenzfälle sind in der Regel, nein, immer, keine Urteile irgend eines Wald-und-Wiesen-Richters und einer Hillbillie-Jury. Zumeist, um nicht zu sagen immer, entstehen dieses Präzedenzfälle durch eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes des entsprechenden Landes. Da es dabei faktisch nur nachrangig um ein Einzelschicksal geht, sondern darum wie die Rechtssprechung einen Fall zu bewerten hat sind "Fehlurteile" faktisch ausgeschlossen...um beim Rechtsüberholverbot zu bleiben - würde das deutsche Bundesverfassungsgericht als oberstes Gericht in Deutschland entscheiden rechts überholen wäre nicht verboten, müsste sich im angelsächsischen Rechtssystem jeder Richter daran halten -im deutschen Rechtssystem eben nicht.

Ein fudamental entscheidender Unterschied, welche dem einzelnen Richter einfach viel zu viel Macht gibt-
Das „System“ in Deutschland heißt Gewaltenteilung.
Die wurde „uns“ nach dem Krieg von den Siegermächten aufgezwungen.
Somit ist das deutsche System besser als das der Siegermächte.

Aus der Gewaltenteilung folgt, dass die Judikative die von der Legislativen festgelegten Gesetze zu befolgen hat.
Die Judikative darf keine Gesetze erschaffen oder ändern. Letzteres wäre nämlich Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

Die einzelnen deutschen Richter haben nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit.