AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß
Zitat von Minimalphilosoph
Dann hat ja offensichtlich die Judikative die Legislative korrigiert. Und du hast es sogar sehr verständlich dargestellt.
Damit dürfte das Problem besprochen sein.
Laut § 339 StGB darf die Judikative Gesetze nicht korrigieren – ansonsten nennt man so etwas Rechtsbeugung.
Traurig ist, dass weder Politiker noch Juristen dafür ein Gespür haben.