Teichtmeister-Urteil: Wer schützt die Täter?
[Links nur für registrierte Nutzer]Das Teichtmeister-Urteil, das gestern, Dienstag, verkündet wurde, ist beschämend und für viele Beobachter ein Paradebeispiel für ein Schandurteil. Der Schauspieler Florian Teichtmeister, der wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material angeklagt war, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bei ihm wurden 23 Terabyte an kinderpornographischem Material und 110 Gramm Kokain sichergestellt. Doch anstatt ihn vorläufig in den Maßnahmenvollzug zu schicken, wurde vorerst davon abgesehen. Die einzige Auflage für Teichtmeister ist, dass er sich „engmaschig“ kontrollieren lassen muss.
Die links-grüne Journaille spricht von einem "gerechten" Urteil. Naja,da war doch was,Stichwort:"Cohnbandit" der hatte ja auch keinerlei "Berührungsängste" mit Kindern.Hosenschlitz und so.