Nicht nur das. Das BAMF kürzte Stellen und zwar die, die Rückführungen bzw. Abschiebungen möglich machen:
Also die, die regelmäßig überprüfen, ob es noch ein Bleiberecht gibt. Dazu ist die Behörde gesetzlich verpflichtet. Die Überprüfung findet statt, damit die 5 Jahre nicht überschritten werden und der Asylbewerber dann sozusagen automatisch das Bleiberecht erhält (das nach den 5 Jahren einklagbar ist).Das BAMF hat sein Personal für den Entzug von Schutztiteln nämlich drastisch reduziert. Waren Anfang 2020 noch 830 Mitarbeiter mit den Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beschäftigt, waren es ein Jahr später nur noch 520, Anfang 2022 nur noch 202 und aktuell sind es 112, wie das Amt WELT mitteilt.
Schuld an der Reduzierung ist eine Ampel-Reform.
nach Hinweisen auf besonders schwere Straftaten.Die jüngste Verringerung auf aktuell nur noch 112 Mitarbeiter, die für alle Überprüfungen von Schutztiteln in ganz Deutschland zuständig sind, erklärt das BAMF mit einer Reform der Ampel-Regierung: „Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll die Widerrufsprüfung nur noch anlassbezogen erfolgen.“
[Links nur für registrierte Nutzer]Filiz Polat, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, begrüßt die „Entlastung bei der Bearbeitung von Widerrufsüberprüfungen durch die Abschaffung der anlasslosen Widerrufsprüfung beim BAMF“. Die Regelüberprüfungen hätten in dem Amt „viele Kapazitäten gebunden“.
Also wie gehabt: Eine Ampel-Reform mit roter und grüner Handschrift und gelber stillschweigender Zustimmung.