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Thema: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

  1. #71
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Die Trecker fahren hier dennoch Landstraße. Die können gar keine 50 fahren. Aber nu, ich leb ja auch in Österreich.

    Bei so Schnarchnasen dreh ich das Radio lauter und lächle. Was bringt es mich aufzuregen?
    Schlechter Vergleich. Trecker haben auch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 50.
    Beim Schach macht der Bauer den ersten Schritt,
    am Ende fällt der König!

  2. #72
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    7,5 cm sind schon fast wieder sicher.



    Der Aufprall würde also nach 0,13 Sekunden mit einer Differenzgeschwindigkeit von 4,2 km/h erfolgen. Das halten die meisten Stoßstangen aus.

    Die Betätigung der Lichthupe wäre natürlich noch sicherer.
    Hallo DNCBN mit der Hilfe meiner Finger habe ich nachgerechnet wie lange ich den F. Schein habe es sind im März 23 - 60 Jahre und das ohne Unfall, sowas geht nur mit vorsichtigem Fahren.
    Viele Länder mit Linksverkehr und anderen Verkehrsregeln habe gut durchfahren auch mit halben Tachoabstand.

    Gruß Kiwi
    Einige kennen mich - viele können mich.

  3. #73
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    In so einer Turbo-Rolf-Situation war ich mal. Rechts vorbeifahren wäre da leider keine Option gewesen. Ich kam auf angenehm leerer Autobahn mit 180 km/h auf der linken Spur daher. Kurz vor mir zog eine Frau, die bis dahin hinter einem LKW herzuckelte, ohne zu blinken oder die (Schmink-)Spiegel zu nutzen zum Überholen herüber, was mich zu einem spontanen Bremstest veranlasste. Das bemerkte sie dann irgendwie und fing wohl in Panik zwischen beiden Spuren eine wilde Schlingerei an. Hätte ich da noch die Lichthupe benutzt.....
    Zum Glück war mein Auto (Mein geliebter Superb) im technischen Bestzustand.
    Das passiert mir nahezu regelmäßig. Heute sogar bei 120 km/h (genau die waren auch erlaubt). Bergauf, LKW mit 60 km/h. Auch eine Frau in so einem Elefantenrollschuh. Allerdings war es vorhersehbar. Sie fuhr mit rund 80 km/h stur auf d LKW vor ihr zu. Gesehen hat die den wohl erst, als sie noch 3 m entfernt war. Die hätte sich bald überschlagen, als sie links abbiegen wollte.

    Ich habe übrigens nicht gebremst: Vollgas und ganz links an die Leitplanke gequetscht.

    Aber auch positive Erlebnisse: LKW-Fahrer, die sich bedanken, wenn man sie einscheren läßt.

  4. #74
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Echt? Das kenne ich sonst nur aus Tunesien, Jordanien oder Qatar? Das hat mich damals schon aufgeregt, wie die alle fahren.
    Usedom auch

  5. #75
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Mit welcher Begründung? Der kann doch so langsam fahren wie er lustig ist. Nen Trecker wird auch nicht anfangen zu beschleunigen weils dir zu langsam ist... halte das in der Art für völlig unnötig. Ich mache auch gerne jedem Platz der mich überholen will. Nein, ich halte sogar an Bushaltestellen an um die Drängler vorzulassen.

    Sollen sie fahren, Hauptsache weg.
    Die ursprüngliche Begründung war mal, dass sich der Überholte nicht erschreckt, wenn er überholt wird. Stattdessen erschreckt er sich, wenn man Lichthupe macht. Und das ist also verboten.
    Don't ask for sunshine!

  6. #76
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Mir kamen in Schweden 1996 mal Autos entgegen auf der Schnellstraße, die mir Signale mit den Autoscheinwerfer gaben - sie hatten Abblendlicht an.
    Ich hatte gegen Mittag! überhaupt kein Licht an - wozu auch? Aber in Schweden ist es nun mal Pflicht, immer mit Autolicht zu fahren...
    In der DDR kamen mir Autos entgegen, die mir Lichthupe machten, weil ich das Licht spätnachmittags zu früh angemacht hatte. Das muss in deren Augen wie arrogante Besserwessierei gewirkt haben, nach dem Motto: "Ich kann mir das leisten". Da machte man erst das Licht nach Sonnenuntergang an, wie mir meine Bekannte damals mitteilte. Alles andere wäre Verschwendung von Ressourcen gewesen.

    In der Schweiz war am Tag mit Abblendlicht fahren sogar eine zeitlang verboten.
    Don't ask for sunshine!

  7. #77
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Die ursprüngliche Begründung war mal, dass sich der Überholte nicht erschreckt, wenn er überholt wird. Stattdessen erschreckt er sich, wenn man Lichthupe macht. Und das ist also verboten.
    Auf Straßen mit Gegenverkehr soll die Lichthupe den Vorausfahrenden informieren und damit verhindern, dass dieser während des Überholvorgangs beschleunigt (§ 5 Abs. 6 StVO).

    Dies ist auf Straßen mit Gegenverkehr äußerst gefährlich. Ein Kollege von mir hat deshalb sein Leben verloren. Das Problem ist nämlich, dass wenn dann ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn auftaucht – z.B. aus einer Kurve – der Abbruch des Überholvorgangs in 50 % der Fälle nicht mehr möglich ist.

    Wenn nämlich der Überholende und der Überholte gleichzeitig bremsen oder beide weiter beschleunigen, ist für den Überholenden der Rückweg auf die rechte Spur versperrt.
    Zusätzlich kann es sein, dass der nachfolgende Verkehr die Lücke hinter dem langsamen Fahrzeug bereits geschlossen hat. Dann sieht es ganz übel aus.

    Auf Autobahnen soll die Lichthupe den Vorausfahrenden darüber informieren, dass der Nachfahrende zügig überholen würde.
    Wenn der Vorausfahrende auf Verdacht nach rechts wechselt, passiert es sehr häufig, dass dieser sich selbst einklemmt. Wenn der Nachfahrende nur mit sehr geringer Differenzgeschwindigkeit überholt, kann es sein, dass der nach rechts gewechselte währenddessen auf den nächsten LKW aufschließt, auf dessen Tempo abbremsen muss und dann Schwierigkeiten bekommt, hinter dem Überholenden wieder auf die linke Spur zu wechseln.

  8. #78
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    In der DDR kamen mir Autos entgegen, die mir Lichthupe machten, weil ich das Licht spätnachmittags zu früh angemacht hatte. Das muss in deren Augen wie arrogante Besserwessierei gewirkt haben, nach dem Motto: "Ich kann mir das leisten". Da machte man erst das Licht nach Sonnenuntergang an, wie mir meine Bekannte damals mitteilte. Alles andere wäre Verschwendung von Ressourcen gewesen.

    In der Schweiz war am Tag mit Abblendlicht fahren sogar eine zeitlang verboten.
    Ja, stimmt. Ein beliebter Spruch, wenn am Tage ein Auto mit Licht daherkam, war: Der hat das Auto bestimmt nachts gekauft.
    Aber dafür passte sich die DDR an die international übliche Taglichtpflicht für Krafträder an... ohne das vorher ordentlich durchdacht zu haben.... plötzlich wurden Scheinwerferbirnen zur Mangelware.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  9. #79
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Ja, stimmt. Ein beliebter Spruch, wenn am Tage ein Auto mit Licht daherkam, war: Der hat das Auto bestimmt nachts gekauft.
    Aber dafür passte sich die DDR an die international übliche Taglichtpflicht für Krafträder an... ohne das vorher ordentlich durchdacht zu haben.... plötzlich wurden Scheinwerferbirnen zur Mangelware.
    Als in 2006 oder so die Taglichtpflicht kam, kann ich mich noch an eine Ausgeburt des deutschen Perfektionswahns erinnern: Da gab irgendein Typ von sich: "Wer am Tag ein daherkommendes Auto ohne angeschaltetes Licht nicht sehen kann, sollte seinen Lappen abgeben". Davon abgesehen, ist von der Pflicht nicht mehr viel geblieben. Die allermeisten machen am Tag das Licht aus. Es passt ja auch nicht zu sämtlichen Energiesparplänen. Und natürlich gehen die Birnen so auch früher kaputt.
    Don't ask for sunshine!

  10. #80
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Als in 2006 oder so die Taglichtpflicht kam, kann ich mich noch an eine Ausgeburt des deutschen Perfektionswahns erinnern: Da gab irgendein Typ von sich: "Wer am Tag ein daherkommendes Auto ohne angeschaltetes Licht nicht sehen kann, sollte seinen Lappen abgeben". Davon abgesehen, ist von der Pflicht nicht mehr viel geblieben. Die allermeisten machen am Tag das Licht aus. Es passt ja auch nicht zu sämtlichen Energiesparplänen. Und natürlich gehen die Birnen so auch früher kaputt.
    Die Birne des uns siezenden Strangerstellers scheint auch voll zu sein. Erlösung ist wahrscheinlich eine MPU. Da sollte er nicht Gesetzeslücken und Abstandregeln hinterfragen, oder gar die Blödheit eines Beamten behaupten. Dann wird er ein positives Gutachten nicht erlangen und somit offiziell niemandem jemals wieder Lichthupe geben dürfen.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

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