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Thema: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

  1. #51
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
    Auf zweispurigen Autobahnen signifizant ein Problem - mein man.

    Jedoch erweitert sich scheinbar das Bewußsein vieler Zeitgenossen dahingehend (und man möge mich gerne virtuell überfahren)

    Zwei Fahrspuren: Pkw links - Lkw rechts. Überholvorgänge der Lkw dauern zwei bis zehn Minuten.

    Weil die ncht schneller als 80 plus Toleranz fahren dürfen, sonst werden die abkassiert von BAG und Polizei!
    Die können auch gar nicht schneller als 80 plus Toleranz fahren. Die werden spätestens bei 88 abgeregelt. Deshalb gibt es ja die ganzen bekloppten Elefantenrennen auf der Autobahn. Ist zwar auch verboten, da der Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen wenigstens 10km/h betragen bzw. der Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern soll, ist den Herren von der Polizei aber anscheinend nicht lukrativ genug, um sich damit ernsthaft zu beschäftigen..
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  2. #52
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Die können auch gar nicht schneller als 80 plus Toleranz fahren. Die werden spätestens bei 88 abgeregelt. Deshalb gibt es ja die ganzen bekloppten Elefantenrennen auf der Autobahn. Ist zwar auch verboten, da der Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen wenigstens 10km/h betragen bzw. der Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern soll, ist den Herren von der Polizei aber anscheinend nicht lukrativ genug, um sich damit ernsthaft zu beschäftigen..
    Teilweise ridhtig @Maitre.

    Seit vielen Jahren wird ohne Erfolg der Politik diskutiert, auf zweispurigen BAB Überholverbot einzuführen. Wär total einfach durch Gesetzgeber - kaum Thema gewese?

  3. #53
    \o/
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Manchmal lesen die Linksblockierer hier auch mit. Und dann lachen sie sich einen. Morgen sind sie wieder stundenlang links unterwegs.
    ... mit 40 km/h innerorts.

    Da könnte ich die Lichthupe gegen einen Holzhammer tauschen.
    Wolle.
    --
    Steffen Heitmann (* 8. September 1944 -- † 14. April 2024. beides in Dresden):
    „Ich habe mich noch nie, nicht einmal in der DDR, so fremd in meinem Land gefühlt.“

  4. #54
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
    Teilweise ridhtig @Maitre.

    Seit vielen Jahren wird ohne Erfolg der Politik diskutiert, auf zweispurigen BAB Überholverbot einzuführen. Wär total einfach durch Gesetzgeber - kaum Thema gewese?
    Ich wäre eher dafür, die lächerlichen 80 für LKW auf der Autobahn aufzuweichen. Diese Beschränkung stammt noch aus Zeiten, als LKW mit Trommelbremsen, tlw. ohne Lenkunterstützung, mit Blattfedern und anderen heute gnadenlos veralteten Techniken unterwegs waren. Achja, in dem Zuge würde ich auch gleich noch das Tempolimit von 60 km/h ausserhalb von Ortschaften erhöhen, das zum Glück kaum ein LKW-Fahrer einhält.
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  5. #55
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Ich wäre eher dafür, die lächerlichen 80 für LKW auf der Autobahn aufzuweichen. Diese Beschränkung stammt noch aus Zeiten, als LKW mit Trommelbremsen, tlw. ohne Lenkunterstützung, mit Blattfedern und anderen heute gnadenlos veralteten Techniken unterwegs waren. Achja, in dem Zuge würde ich auch gleich noch das Tempolimit von 60 km/h ausserhalb von Ortschaften erhöhen, das zum Glück kaum ein LKW-Fahrer einhält.
    Dafür sind 99 Prozent der Bevölkerung. Ich auch.

    Warum das Verkehrsministerium seit jahrzehnten daran festhält, hat bestimmte Gründe: u. a. Abzocke und Augenwischerei!

  6. #56
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Ich wäre eher dafür, die lächerlichen 80 für LKW auf der Autobahn aufzuweichen. Diese Beschränkung stammt noch aus Zeiten, als LKW mit Trommelbremsen, tlw. ohne Lenkunterstützung, mit Blattfedern und anderen heute gnadenlos veralteten Techniken unterwegs waren. Achja, in dem Zuge würde ich auch gleich noch das Tempolimit von 60 km/h ausserhalb von Ortschaften erhöhen, das zum Glück kaum ein LKW-Fahrer einhält.
    Überholt wird ja überwiegend bergauf. Da liegt es aber nicht an der Drosselung der Geschwindigkeit, sondern am Mißverhältnis zwischen Masse und Leistung / Drehmoment.

    Effektiver wäre also, an der Stelle anzusetzen. Also zum Bleistift mindestens 20 kW / 1000 kg Gesamtmasse oder eben 40 Nm / 1000 kg.

    Bei einem 40-Tonner also 800 kW (rund 1090 PS) bzw. 1600 Nm.

    Oder anders: V8 rules

  7. #57
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Ohne jemanden vor den Kopf stoßen zu wollen, es ging im Thread um "Lichthupenverbot"

    Lichhupen gaben Lkw-Fahrer ihresgleichen und zur Verkerhrssicherheit anderen VK.

    Ich erinnere mich an Zeiten, in denen Lkw-Fahrer, in Bereichen von Unünersichtlicheit, den Blinker rechts oder links gsetzt haben. Das war hilfreich!

  8. #58
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
    Ohne jemanden vor den Kopf stoßen zu wollen, es ging im Thread um "Lichthupenverbot"

    Lichhupen gaben Lkw-Fahrer ihresgleichen und zur Verkerhrssicherheit anderen VK.

    Ich erinnere mich an Zeiten, in denen Lkw-Fahrer, in Bereichen von Unünersichtlicheit, den Blinker rechts oder links gsetzt haben. Das war hilfreich!
    Gibt es vereinzelt noch. Man bedankt sich mit kurzem Hupen oder Blinker links / rechts

    Lichthupe lang heißt: kannst einscheren, paßt

  9. #59
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
    Ohne jemanden vor den Kopf stoßen zu wollen, es ging im Thread um "Lichthupenverbot"

    Lichhupen gaben Lkw-Fahrer ihresgleichen und zur Verkerhrssicherheit anderen VK.

    Ich erinnere mich an Zeiten, in denen Lkw-Fahrer, in Bereichen von Unünersichtlicheit, den Blinker rechts oder links gsetzt haben. Das war hilfreich!
    Das tun sie immer noch. Sie setzen die Lichthupe i.d.R. dann dafür ein, dem überholenden Fahrer den Zeitpunkt zum Wiedereinscheren zu signalisieren.
    Ich setze die Lichthupe persönlich ein:

    - Wenn ich an einer Kreuzung/ Einmündung einem LKW oder Bus die Vorfahrt lasse, damit der vom Fleck kommt (Die Jungs haben es schon schwer genug).
    - Wenn ich den Gegenverkehr vor einer Radarfalle warnen möchte.
    - Als Gruß, wenn mir ein guter Bekannter entgegenkommt.
    - Last, but not least: Wenn ich an einer Gefahrenstelle vorbeikam, um den Gegenverkehr vorzuwarnen.

    Wahrscheinlich ist das eine oder andere davon nicht erlaubt, das ist mir aber relativ egal.

    Auf der Autobahn würde ich es schon deshalb nicht tun, weil Linksspurschleicher meist sehr unsichere Fahrer sind. Ich will nicht, dass so einer vor mir Stress kriegt und vielleicht noch das Lenkrad verreißt.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  10. #60
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Das tun sie immer noch. Sie setzen die Lichthupe i.d.R. dann dafür ein, dem überholenden Fahrer den Zeitpunkt zum Wiedereinscheren zu signalisieren.
    Ich setze die Lichthupe persönlich ein:

    - Wenn ich an einer Kreuzung/ Einmündung einem LKW oder Bus die Vorfahrt lasse, damit der vom Fleck kommt (Die Jungs haben es schon schwer genug).
    - Wenn ich den Gegenverkehr vor einer Radarfalle warnen möchte.
    - Als Gruß, wenn mir ein guter Bekannter entgegenkommt.
    - Last, but not least: Wenn ich an einer Gefahrenstelle vorbeikam, um den Gegenverkehr vorzuwarnen.

    Wahrscheinlich ist das eine oder andere davon nicht erlaubt, das ist mir aber relativ egal.

    Auf der Autobahn würde ich es schon deshalb nicht tun, weil Linksspurschleicher meist sehr unsichere Fahrer sind. Ich will nicht, dass so einer vor mir Stress kriegt und vielleicht noch das Lenkrad verreißt.
    Aha, hast was gelernt, Turbo-Rolf

    Deswegen ist rechts daran vorbei fahren (was eben nicht überholen ist) für alle stressfreier

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