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Thema: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

  1. #511
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Doppepost
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  2. #512
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Spätestens bei Staatsanwaltschaft flog die Lüge auf.
    Eine Dashcam zählt niemals als Beweismittel. Sie ist erst seit kurzem überhaupt als Indiz zugelassen
    Wenn hier jemand lügt, dann sind Sie das.
    Sollte sich zwischenzeitlich etwas an der Gesetzeslage geändert haben, dann belegen Sie es bitte. 2006 gab es noch keine DSGVO.

  3. #513
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Wenn hier jemand lügt, dann sind Sie das.
    Sollte sich zwischenzeitlich etwas an der Gesetzlage geändert haben, dann belegen Sie es bitte. 2006 gab es noch keine DSGVO.
    Das hat auch niemand behauptet.

  4. #514
    HPF Moderator
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Eigenbau und Beweismittel, der Hammer

    Dir sollte man nicht nur die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.
    die Gerichtsakten möchte ich mal sehen, wo das damals als Beweismittel zugelassen wurde
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  5. #515
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Marion meint nur, saß es in Fahrschulen der damaligen DDR nicht beigebracht wurde.
    Das Beibringen war nicht mal hier Gesetz
    Hier gab es eine dahingehende Prüfungsfrage. Außerorts dürfen Schall- und Lichtzeichen gegeben werden. Die Lichthupe durfte den Gegenverkehr nicht blenden.
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  6. #516
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Die DSGVO verbietet zwar dauerhafte Videoaufzeichnung, aber die Strafgerichte lassen solche Aufnahmen als Beweismittel jedoch zu. Es sei denn, es hätte sich in den letzten Wochen etwas geändert.

    Da ich jedoch immer nur die relevanten Ausschnitte bei der Polizei abgegeben hatte, hätte ich immer sagen können, ich hätte die Kamera nur kurzfristig eingeschaltet. Das ist ja trotz DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt.

  7. #517
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    die Gerichtsakten möchte ich mal sehen, wo das damals als Beweismittel zugelassen wurde
    Einfach mal Googlen welche Beweiskraft Videos heute haben.
    Meine Gerichtsakten sind nur Papier-Kopien – sie hätten somit keine Beweiskraft.

  8. #518
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Beim Fall 2004 war der Richter von meinem Video so begeistert, dass er die beiden Zeugen gar nicht mehr angehört hatte.

    Bei einem anderen Fall 2005 – ohne Lichthupe – hat die Richterin - nach Sichtung meines Videos – die beiden Polizisten ziemlich zusammengefaltet.

  9. #519
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Hier gab es eine dahingehende Prüfungsfrage. Außerorts dürfen Schall- und Lichtzeichen gegeben werden. Die Lichthupe durfte den Gegenverkehr nicht blenden.
    Genau das meinte ich. War bei uns auch Prüfungsfrage

  10. #520
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Einfach mal Googlen welche Beweiskraft Videos heute haben.
    Meine Gerichtsakten sind nur Papier-Kopien – sie hätten somit keine Beweiskraft.
    Ach so, das ist erst heute passiert.

    Bleibe wenigstens heute den Straßen fern. Solche Idioten wie Dich haben wir ohnehin schon zu viele

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