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Thema: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

  1. #491
    Mitglied Benutzerbild von Papst Urban
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    In Deutschland existiert kein "Straßenverkehrsgesetz", nur eine Straßenverkehrsordnung. Im Zweifelsfall findet der §1 StVO Anwendung.
    Ob Gesetz oder Ordnung..
    genau genommen gibt es keinen Unterschied darin, beides gilt als Erziehung, mit hohen Kosten verbunden.
    Ihr versteht es immer noch nicht oder, SIE besitzen alles, einfach alles den ganzen verdammten Planeten,
    SIE können machen was SIE wollen & wann SIE es wollen !
    _______________________________
    John Carpenter - Interview (1988)

  2. #492
    DNCBN
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Die deutschen Gesetze sind weitestgehend in Ordnung.
    Den gesetzlichen Murks beim Sicherheitsabstand habe ich ja in meinem Topic „Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?“ beschrieben.

    Hier geht es aber um § 5 Abs. 5 StVO. Dieser ist gesetzlich in Ordnung, nur kannte ihn leider keiner der mir persönlich bekannten Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Polizisten. Den meisten Usern hier wird dieser Paragraph auch erst durch diesen Thread bekannt geworden sein. In den bereits erwähnten Juraforen schien auch keiner der postenden User § 5 Abs. 5 StVO vorher gekannt zu haben.

    Ich hatte mal für 3,5 Jahre eine Juristin als Lebensgefährtin und habe dadurch sehr viele weitere Juristen – eben auch Richter – kennengelernt. Auf einer Juristenhochzeit stellte ich fest, dass fast alle eingeladenen Paare verheiratete Juristen waren.

    Die von mir beobachtete Unkenntnis der Juristen betraf nicht nur den § 5 Abs. 5 StVO, sondern auch z.B. § 343 StGB. Gegen den wird bei deutschen Strafgerichten gewohnheitsmäßig verstoßen. Das kommt aber fast immer nur durch Zufall an die Öffentlichkeit wie z.B. beim Fall Rudolf Rupp. Nachweislich gab es 4 erpresste Geständnisse und keinem der beamteten Erpresser wurde auch nur ein Haar gekrümmt.

  3. #493
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Die deutschen Gesetze sind weitestgehend in Ordnung.
    Den gesetzlichen Murks beim Sicherheitsabstand habe ich ja in meinem Topic „Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?“ beschrieben.

    Hier geht es aber um § 5 Abs. 5 StVO. Dieser ist gesetzlich in Ordnung, nur kannte ihn leider keiner der mir persönlich bekannten Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Polizisten. Den meisten Usern hier wird dieser Paragraph auch erst durch diesen Thread bekannt geworden sein. In den bereits erwähnten Juraforen schien auch keiner der postenden User § 5 Abs. 5 StVO vorher gekannt zu haben.

    Ich hatte mal für 3,5 Jahre eine Juristin als Lebensgefährtin und habe dadurch sehr viele weitere Juristen – eben auch Richter – kennengelernt. Auf einer Juristenhochzeit stellte ich fest, dass fast alle eingeladenen Paare verheiratete Juristen waren.

    Die von mir beobachtete Unkenntnis der Juristen betraf nicht nur den § 5 Abs. 5 StVO, sondern auch z.B. § 343 StGB. Gegen den wird bei deutschen Strafgerichten gewohnheitsmäßig verstoßen. Das kommt aber fast immer nur durch Zufall an die Öffentlichkeit wie z.B. beim Fall Rudolf Rupp. Nachweislich gab es 4 erpresste Geständnisse und keinem der beamteten Erpresser wurde auch nur ein Haar gekrümmt.
    Den kennt jeder, wird sogar in Fahrschulen gelehrt. Deine dummdreisten Lügen nerven

  4. #494
    HPF Moderator
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Den kennt jeder, wird sogar in Fahrschulen gelehrt. Deine dummdreisten Lügen nerven
    (5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
    ich kann mich nicht daran erinnern, erst recht nicht, dass ich jemals mit Hupe/ Lichthupe einen Überholvorgang angekündigt hätte
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  5. #495
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    ich kann mich nicht daran erinnern, erst recht nicht, dass ich jemals mit Hupe/ Lichthupe einen Überholvorgang angekündigt hätte
    Wieso nicht?

  6. #496
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    ich kann mich nicht daran erinnern, erst recht nicht, dass ich jemals mit Hupe/ Lichthupe einen Überholvorgang angekündigt hätte
    Du bist ja auch noch jung. Zu meiner Zeit war das noch so

    Allerdings waren da Lichthupen ungefähr so hell wie heutige Standlichter

  7. #497
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Den kennt jeder, wird sogar in Fahrschulen gelehrt. Deine dummdreisten Lügen nerven
    Wurde zu "meiner" Zeit Ende er siebziger in der Fahrschule gelehrt und auch im Straßenverkeher praktiziert. Oder wie sonst mache ich ein auf der Überholspur fahrendes Fahrzeug darauf aufmerksam, dass ich überholen will, wenn nicht durch den Gerbrauch der Lichthupe. Was kann ich dafür, dass die zu blöd sind, das zu kapieren und keinen Platz machen, sondern sich sogar "genötigt" fühlen?? Ach ja, an meinem ersten Fahrzeug hatte ich separate Halogen Fernscheinwerfer.
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  8. #498
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Wurde zu "meiner" Zeit Ende er siebziger in der Fahrschule gelehrt und auch im Straßenverkeher praktiziert. Oder wie sonst mache ich ein auf der Überholspur fahrendes Fahrzeug darauf aufmerksam, dass ich überholen will, wenn nicht durch den Gerbrauch der Lichthupe. Was kann ich dafür, dass die zu blöd sind, das zu kapieren und keinen Platz machen, sondern sich sogar "genötigt" fühlen?? Ach ja, an meinem ersten Fahrzeug hatte ich separate Halogen Fernscheinwerfer.
    Ebend. Eine solche - völlig legale - Situation beschrieben ich ja. Zweimal

  9. #499
    HPF Moderator
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ebend. Eine solche - völlig legale - Situation beschrieben ich ja. Zweimal
    ich hab das gerade mit meinem Bekannten (70) besprochen, er kennt das auch nicht, ihr Wessies habt nicht mehr alle Latten am Zaun meinte er
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  10. #500
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Ich habe – wie bereits geschrieben – es (jeweils im Abstand von ½ Tachowert) 2004 und 2006 jeweils einmal gemacht. Zuvor hatte ich auf PRO7 die Richtigstellung der Lichthupenverbots-Fake-News gesehen. Leider waren es zu wenige, die das auch gesehen hatten.

    Ich wurde angezeigt und musste dann Anwalt, Richter und Staatsanwalt über die gesetzliche – also nicht rechtliche - Situation aufklären.

    Hätte ich das nicht getan, wäre ich wohl trotz meiner Videos – die sowohl meine Lichthupe als auch den ½ Tachowert belegen – verurteilt worden.

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