Thema geschlossen
Seite 15 von 54 ErsteErste ... 5 11 12 13 14 15 16 17 18 19 25 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 141 bis 150 von 540

Thema: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

  1. #141
    GESPERRT
    Registriert seit
    12.11.2022
    Ort
    Bayern / Franken/ungeimpft!
    Beiträge
    1.599

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Als Besitzer eines Autos, welches durch Assistenten u. a. automatisch die Geschwindigkeit reduziert und Abstand misst, jenachdem wie konfiguriert,
    brauche ich die Lichthupe nicht mehr..

    Die Lichthupe reduziert sich somit, als Radarwarner, zur Begrüßung, ob sie noch funktieoniert und natürlich schlussendlich pervertiert sie wesentlich dazu, neben der Hupe,
    niederwertiger VK darauf aufmerkasam zu machen: "machte euch weg ihr Diletanten für meine freie Fahrt!"

  2. #142
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.850

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Vor mehr als 30 Jahren gab es noch kein Lichthupenverbot! Erst 1992 gab es das erste entsprechende Fehlurteil. Diese Rechtsbeugung wurde als solche nicht erkannt und in den Medien als gültiges Gesetz verbreitet.

    Heutzutage genügt es nicht, nur die Bremsleuchten aufleuchten zu lassen. Daran haben sich die Autofahrer längst gewöhnt. Wenn man seine Geschwindigkeit deutlich verringert, kann man den Drängler dazu bringen, den Abstand zu vergrößern. Dies wirkt nach meiner Erfahrung allerdings nur kurzzeitig.

    Das Leute zu dicht auffahren liegt daran, dass sich die wenigsten Autofahrer Gedanken über die Physik des Autofahrens machen und die Medien darüber zu wenig intensiv aufklären.

    Wenn Autofahrer überholen wollen, müssen sie heutzutage – wegen des Lichthupenverbots – extrem dicht auffahren, damit der Vorausfahrende die Überholabsicht überhaupt erkennen kann.

    Wie gesagt, die Signalisierung der Überholabsicht per Lichthupe ist vom Gesetzgeber durch § 5 Abs. 5 StVO ausdrücklich erlaubt. Leider kennen die Medien und Richter diesen Paragraphen offensichtlich nicht.

    Bei einer dieser Strafanzeigen wegen Lichthupe kam es im Jahre 2004 zum Prozess. Richter und Staatsanwalt waren baff, als ich denen den § 5 Abs. 5 StVO zitierte.
    Ich fahre jetzt 36 Jahre Auto, aber ich kam auch nie auf die Idee, mit der Lichthupe das Überholen anzukündigen. Auch meine Eltern und der eine Opa nicht. Wozu soll denn das gut sein? Die meisten Überholten sind doch auch ohne Lichthupe schon angepisst, wenn sie überholt werden, weil sie sich dann wie Verlierer fühlen, wie Gescheiterte, die rückständig sind, im wahrsten Sinne des Wortes, Die erleiden gefühlt eine schwere Niederlage, wenn man sie spüren lässt, dass sie offensichtlich nicht mithalten können. Eine Lichthupe wäre da noch wie ein Stich ins Herz. Das macht man nicht.
    Don't ask for sunshine!

  3. #143
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.850

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Wuehlmaus Beitrag anzeigen
    Da mögen die sogar recht haben. Ich sehe es nämlich eher als Pflicht an, Schnarchnasen hinter mich zu lassen.
    Ich mache wirklich nie unverantwortliche Überholvorgänge. Wenn, dann ist genug Sicht vorhanden. Trotzdem schimpft ungefähr die Hälfte der "Überholopfer" danach. Ich sehe das im Rückspiegel, in deren Hupattacken und Lichthupenexzessen. Je älter, umso schlimmer. Wie kann man diese Reaktionen psychisch klassifizieren? Ist das Übersprungverhalten? Kompensation von Minderwertigkeitskomplexen? Oder einfach nur oberlehrerhafte Starallüren mit erhobenem Zeigefinger und Moralisieren bis zum Erbrechen? Ist das der gebrochene Stolz von Narzissten, die nicht verlieren können, obwohl der Andere gar nicht gewinnen wollte, oder der das gar nicht wie ein Spiel sah? Ich finde es nur bedenklich, dass die Wutausbrüche der Überholopfer gefühlt jedes Jahr krasser und unverschämter werden.
    Don't ask for sunshine!

  4. #144
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
    Registriert seit
    27.12.2014
    Ort
    bunt geschmücktes Narrenschiff Utopia
    Beiträge
    24.530

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ich mache wirklich nie unverantwortliche Überholvorgänge. Wenn, dann ist genug Sicht vorhanden. Trotzdem schimpft ungefähr die Hälfte der "Überholopfer" danach. Ich sehe das im Rückspiegel, in deren Hupattacken und Lichthupenexzessen. Je älter, umso schlimmer. Wie kann man diese Reaktionen psychisch klassifizieren? Ist das Übersprungverhalten? Kompensation von Minderwertigkeitskomplexen? Oder einfach nur oberlehrerhafte Starallüren mit erhobenem Zeigefinger und Moralisieren bis zum Erbrechen? Ist das der gebrochene Stolz von Narzissten, die nicht verlieren können, obwohl der Andere gar nicht gewinnen wollte, oder der das gar nicht wie ein Spiel sah? Ich finde es nur bedenklich, dass die Wutausbrüche der Überholopfer gefühlt jedes Jahr krasser und unverschämter werden.
    Für viele Menschen ist Autofahren die einzige Art der Machtausübung über andere Menschen, die ihnen das Leben ermöglicht. Die einen üben sie wild gestikulierend mit verzerrtem Gesicht und wütend blinkender Lichthupe aus, die anderen damit, schneller fahrende Verkehrsteilnehmer auszubremsen- siehe den saudummen Autoaufkleber "Du bist zwar schneller als ich, aber ich fahre vor dir!". Mit einem Überholvorgang greifst du in deren ausgeübte Macht, bzw. genauer gesagt die gefühlt ausgeübte Macht, negativ ein. Dabei kommt es auch noch auf das Verhältnis der Fahrzeuge zueinander an. Von einem Porsche lassen sich die Leute lieber überholen, als wenn zum Beispiel ein Kleinwagen ansetzt. Habe ich erst gestern gesehen: Der Schleicher (Fuhr dauerhaft 105 bei ausgeschilderten 120) konnte es nicht ertragen, dass ich ihn irgendwann mit unserem Kleinlaster (Auch noch ein Pritsche-Plane, also optisch ein kleiner LKW!) überholt hatte. Da konnte er sogar mal kurz Gas geben und wieder überholen. Um dann wieder in sein Schleichtempo zu verfallen.

    Die Auswüchse des einen Fehlverhaltens (Drängeln) führten dann wohl zu den Gerichtsentscheidungen zwecks Nötigung durch Lichthupeneinsatz. So läuft es häufig im Leben. Ein paar Idioten können sich nicht zügeln und so wird eine an sich sinnvolle Sache (Überholabsicht durch kurzes Aufleuchten der Lichthupe anzeigen) verboten. Das andere Fehlverhalten ist schwerer zu ahnden, weil schlechter dokumentierbar.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  5. #145
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.850

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Für viele Menschen ist Autofahren die einzige Art der Machtausübung über andere Menschen, die ihnen das Leben ermöglicht. Die einen üben sie wild gestikulierend mit verzerrtem Gesicht und wütend blinkender Lichthupe aus, die anderen damit, schneller fahrende Verkehrsteilnehmer auszubremsen- siehe den saudummen Autoaufkleber "Du bist zwar schneller als ich, aber ich fahre vor dir!". Mit einem Überholvorgang greifst du in deren ausgeübte Macht, bzw. genauer gesagt die gefühlt ausgeübte Macht, negativ ein. Dabei kommt es auch noch auf das Verhältnis der Fahrzeuge zueinander an. Von einem Porsche lassen sich die Leute lieber überholen, als wenn zum Beispiel ein Kleinwagen ansetzt. Habe ich erst gestern gesehen: Der Schleicher (Fuhr dauerhaft 105 bei ausgeschilderten 120) konnte es nicht ertragen, dass ich ihn irgendwann mit unserem Kleinlaster (Auch noch ein Pritsche-Plane, also optisch ein kleiner LKW!) überholt hatte. Da konnte er sogar mal kurz Gas geben und wieder überholen. Um dann wieder in sein Schleichtempo zu verfallen.

    Die Auswüchse des einen Fehlverhaltens (Drängeln) führten dann wohl zu den Gerichtsentscheidungen zwecks Nötigung durch Lichthupeneinsatz. So läuft es häufig im Leben. Ein paar Idioten können sich nicht zügeln und so wird eine an sich sinnvolle Sache (Überholabsicht durch kurzes Aufleuchten der Lichthupe anzeigen) verboten. Das andere Fehlverhalten ist schwerer zu ahnden, weil schlechter dokumentierbar.
    Treffender hätte ich es auch nicht ausdrücken können. Gerade mit Autos in Form von Wölfen im Schafspelz kann man entsetzliche Reaktionen hervorrufen.

    Vor ca. drei Wochen hatte ich ein furchtbares Erlebnis: Jemand nahm mir die Vorfahrt, indem er von rechts einfach auf die Hauptstraße abbog. Ich setzte augenblicklich zum Überholvorgang an, was der zum Anlass nahm, mich sofort nach links abzudrängen. Ich machte eine Vollbremsung, und raste dabei fast in den abbiegenden Gegenverkehr. Da fehlte wirklich nicht viel. Die Überholopfer schrecken vor keiner Straftat mehr zurück mittlerweile.

    Als Jugendlicher habe ich öfter auch Autofahrer, die viel langsamer fuhren als erlaubt, mit dem Fahrrad bergrunter überholt. Da konnte man auch den blanken Hass in deren Augen sehen. Sowas ist für die zumindest unanständig.

    Übrigens müssen zu schnell fahrende Radfahrer, die geblitzt werden, keine Strafe fürchten. Die Blitzer sind nämlich nur für Kraftfahrzeuge zuständig. Weiß kaum einer.
    Don't ask for sunshine!

  6. #146
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Hm, irgendwie ist das Thema in Richtung § 5 Abs. 6 StVO gerutscht.
    Auch ich habe schon öfter bemerkt, dass sogar auf Straßen mit Gegenverkehr Überholte durch beschleunigen einen Überholversuch abwehren wollen.
    Die Beweggründe hierfür sind niederer Art und wurden in den letzten Beiträgen zumeist korrekt beschrieben.

    Wie gefährlich solche Abwehrmanöver auf Straßen mit Gegenverkehr sind, musste ein Kollege von mir schmerzlich erfahren. Er stieß mit dem Gegenverkehr zusammen und starb dabei. Der Unfallgegner überlebte und erinnerte sich an die Situation vor dem Unfall. Zum Schluss hätten alle 3 Fahrzeuge gebremst, aber da war es bereits zu spät.
    Der beschleunigende Überholte war letztlich der Unfallverursacher. Er konnte seine Fahrt jedoch unbeschädigt fortführen und wurde nie ermittelt.

    Leider werden Verstöße gegen § 5 Abs. 6 StVO laut Anlage 26 der BKatV nur mit 30 € bestraft.

  7. #147
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
    Registriert seit
    16.10.2019
    Ort
    Test
    Beiträge
    15.534

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Hm, irgendwie ist das Thema in Richtung § 5 Abs. 6 StVO gerutscht.
    Auch ich habe schon öfter bemerkt, dass sogar auf Straßen mit Gegenverkehr Überholte durch beschleunigen einen Überholversuch abwehren wollen.
    Die Beweggründe hierfür sind niederer Art und wurden in den letzten Beiträgen zumeist korrekt beschrieben.

    Wie gefährlich solche Abwehrmanöver auf Straßen mit Gegenverkehr sind, musste ein Kollege von mir schmerzlich erfahren. Er stieß mit dem Gegenverkehr zusammen und starb dabei. Der Unfallgegner überlebte und erinnerte sich an die Situation vor dem Unfall. Zum Schluss hätten alle 3 Fahrzeuge gebremst, aber da war es bereits zu spät.
    Der beschleunigende Überholte war letztlich der Unfallverursacher. Er konnte seine Fahrt jedoch unbeschädigt fortführen und wurde nie ermittelt.

    Leider werden Verstöße gegen § 5 Abs. 6 StVO laut Anlage 26 der BKatV nur mit 30 € bestraft.
    Wie ist das denn mit Verstössen gegen Regeln für Tonhupensignale?

    Mööp, Mööp...
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  8. #148
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
    Registriert seit
    16.10.2019
    Ort
    Test
    Beiträge
    15.534

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Für viele Menschen ist Autofahren die einzige Art der Machtausübung über andere Menschen, die ihnen das Leben ermöglicht. Die einen üben sie wild gestikulierend mit verzerrtem Gesicht und wütend blinkender Lichthupe aus, die anderen damit, schneller fahrende Verkehrsteilnehmer auszubremsen- siehe den saudummen Autoaufkleber "Du bist zwar schneller als ich, aber ich fahre vor dir!". Mit einem Überholvorgang greifst du in deren ausgeübte Macht, bzw. genauer gesagt die gefühlt ausgeübte Macht, negativ ein. Dabei kommt es auch noch auf das Verhältnis der Fahrzeuge zueinander an. Von einem Porsche lassen sich die Leute lieber überholen, als wenn zum Beispiel ein Kleinwagen ansetzt. Habe ich erst gestern gesehen: Der Schleicher (Fuhr dauerhaft 105 bei ausgeschilderten 120) konnte es nicht ertragen, dass ich ihn irgendwann mit unserem Kleinlaster (Auch noch ein Pritsche-Plane, also optisch ein kleiner LKW!) überholt hatte. Da konnte er sogar mal kurz Gas geben und wieder überholen. Um dann wieder in sein Schleichtempo zu verfallen.

    Die Auswüchse des einen Fehlverhaltens (Drängeln) führten dann wohl zu den Gerichtsentscheidungen zwecks Nötigung durch Lichthupeneinsatz. So läuft es häufig im Leben. Ein paar Idioten können sich nicht zügeln und so wird eine an sich sinnvolle Sache (Überholabsicht durch kurzes Aufleuchten der Lichthupe anzeigen) verboten. Das andere Fehlverhalten ist schwerer zu ahnden, weil schlechter dokumentierbar.
    In diesem Zusammenhang, möchte ich auf ein anderes aber auch aktuelles Problem hinweisen:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich würde natürlich Anna Kournikowa auch eher helfen, als Ricarda Lang.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  9. #149
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
    Registriert seit
    16.10.2019
    Ort
    Test
    Beiträge
    15.534

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    In diesem Zusammenhang, möchte ich auf ein anderes aber auch aktuelles Problem hinweisen:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich würde natürlich Anna Kournikowa auch eher helfen, als Ricarda Lang.
    Ist das bei 0.50 eigentlich Chopchop die da über die Kreuzung donnert??
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  10. #150
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Wie ist das denn mit Verstössen gegen Regeln für Tonhupensignale?
    Mööp, Mööp...
    @Minimalphilosoph:
    Wenn Sie ernsthaft diskutieren wollten, sollten Sie nicht nur oberflächlich lesen. Die Ankündigung der Überholabsicht durch Hupen ist durch § 5 Abs. 5 StVO ebenfalls gedeckelt.

    Ich schätze mal, Sie sind auch ein Tempo-100-Fanatiker. Denen geht es nicht um ein selbstgemachtes Tempolimit, sondern nur darum andere Menschen zu ärgern. Genau das tun Sie hier mit Ihren Beiträgen ständig!

    Die Ihnen vor kurzem hier auferlegte Sperre scheint bei Ihnen nichts bewirkt zu haben.

Thema geschlossen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. So dient man sich nach oben
    Von latrop im Forum Parteien / Wahlen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 26.09.2015, 14:52
  2. NSA dient fast nur der Industriespionage
    Von Schlummifix im Forum Deutschland
    Antworten: 44
    Letzter Beitrag: 10.07.2015, 08:36
  3. Wem dient das Anti-Rassismus-Gesetz?
    Von Registrierter im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 14.11.2011, 11:41
  4. Welchen Interessen dient „Österreich“?
    Von Octopus im Forum Österreich-Forum
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 09.05.2010, 16:00
  5. Wem dient und schadet das brD Asylrecht?
    Von Sterntaler im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 14.08.2007, 08:52

Nutzer die den Thread gelesen haben : 4

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben