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Thema: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

  1. #31
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Wuehlmaus Beitrag anzeigen
    Auf der Autobahn setze ich den Blinker.
    Das haben sich die Autofahrer 1992 auch gedacht. Prompt kam 1993 in den Medien die Meldung, dass die längere Betätigung des Fahrrichtungsanzeigers ebenfalls von den Gerichten als Nötigung bewertet wird.

  2. #32
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Wuehlmaus Beitrag anzeigen
    Um anzukündigen, dass ich auf der Landstraße überholen werde. Die Hoffnung, dass die Schnarchnase vor mir dann aufwacht und mein Überholmanöver unnötig ist realisiert sich leider nie.
    Mit welcher Begründung? Der kann doch so langsam fahren wie er lustig ist. Nen Trecker wird auch nicht anfangen zu beschleunigen weils dir zu langsam ist... halte das in der Art für völlig unnötig. Ich mache auch gerne jedem Platz der mich überholen will. Nein, ich halte sogar an Bushaltestellen an um die Drängler vorzulassen.

    Sollen sie fahren, Hauptsache weg.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von schlaufix
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Bei meinem Versuch 2004 trat der Vorausfahrende auf die Bremse und hat mich dann später angezeigt.
    Richtig so!
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  4. #34
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Richtig so!
    Dann sollten Sie schleunigst Ihren Fahrstil bzw. Charakter ändern.
    Es gibt nämlich immer mehr Autofahrer, die mit Dashcam unterwegs sind. Bei einigen ausländischen PKW-Modellen sind diese sogar schon serienmäßig eingebaut.

    Der weißhaarige Richter fand mein Video übrigens großartig. Der Anzeigeerstatter wurde gar nicht mehr vernommen. Staatsanwalt und Richter einigten sich sofort auf Einstellung.

    Ob der Anzeigeerstatter und seine Beifahrerin bestraft wurden, kann ich nicht sagen.

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von schlaufix
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Dann sollten Sie schleunigst Ihren Fahrstil bzw. Charakter ändern.
    Es gibt nämlich immer mehr Autofahrer, die mit Dashcam unterwegs sind. Bei einigen ausländischen PKW-Modellen sind diese sogar schon serienmäßig eingebaut.

    Der weißhaarige Richter fand mein Video übrigens großartig. Der Anzeigeerstatter wurde gar nicht mehr vernommen. Staatsanwalt und Richter einigten sich sofort auf Einstellung.

    Ob der Anzeigeerstatter und seine Beifahrerin bestraft wurden, kann ich nicht sagen.
    Autofahrer die mit Lichthupe drängeln sollten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden. Leider sind die Strafen für solche ungeeigneten Autofahrer zu gering. Ich verstehe eh nicht warum Drängler nicht zeitig losfahren um ans Ziel zu gelangen.
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  6. #36
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Autofahrer die mit Lichthupe drängeln sollten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden. Leider sind die Strafen für solche ungeeigneten Autofahrer zu gering. Ich verstehe eh nicht warum Drängler nicht zeitig losfahren um ans Ziel zu gelangen.
    Heute bin ich Scharf Rechts abgebogen, in einer Ortschaft. So ein Depp musste unbedingt hupen, obwohl man in sehr spitzen Winkel vorsichtig fahren. Einfach Deppen, und 2 Idioten, Navi fahren schnitten die Kurve, fuhren mit rein, auf meiner Spur, ! mal Vollschaden, das zweit Mal, ging so der Schaden.
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  7. #37
    Mitglied Benutzerbild von schlaufix
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Heute bin ich Scharf Rechts abgebogen, in einer Ortschaft. So ein Depp musste unbedingt hupen, obwohl man in sehr spitzen Winkel vorsichtig fahren. Einfach Deppen, und 2 Idioten, Navi fahren schnitten die Kurve, fuhren mit rein, auf meiner Spur, ! mal Vollschaden, das zweit Mal, ging so der Schaden.
    Warst du da auch betrunken so wie im Augenblick?
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  8. #38
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Autofahrer die mit Lichthupe drängeln sollten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden. Leider sind die Strafen für solche ungeeigneten Autofahrer zu gering. Ich verstehe eh nicht warum Drängler nicht zeitig losfahren um ans Ziel zu gelangen.
    Nein!
    Diejenigen, die die Signalisierung einer Überholabsicht per Lichthupe als Drängeln betrachten, sollten aus dem Verkehr gezogen werden.
    § 5 Abs. 5 StVO regelt dies seit 1970 unverändert und kristallklar.

    Auf den bussgeldkatalog.*-Webseiten wurde lange Zeit das Gegenteil behauptet. Zwischenzeitlich habe ich die Redaktionen der Webseiten auf die Gesetzeslage hingewiesen und diese rudern langsam zurück. Auch in den Medien kommen gelegentlich Beiträge, die die Fake-News - Lichthupe sei Nötigung – als solche entlarven.

  9. #39
    Mitglied
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Mit welcher Begründung? Der kann doch so langsam fahren wie er lustig ist. Nen Trecker wird auch nicht anfangen zu beschleunigen weils dir zu langsam ist... halte das in der Art für völlig unnötig. Ich mache auch gerne jedem Platz der mich überholen will. Nein, ich halte sogar an Bushaltestellen an um die Drängler vorzulassen.

    Sollen sie fahren, Hauptsache weg.
    Der kann eben nicht so langsam fahren wie er will.

    "Langsames Fahren, beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von unter 50 km/h auf einer Landstraße, kostet zwischen 20 und 35 Euro, wenn Sie von der Polizei erwischt werden"
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Und ja, solche Schnarchnasen gibt es i.d.T. Gerade, übersichtliche Bundesstraße, aber die tuckern mit 60. Überholen kann man nicht dank Gegenverkehr. Was macht man dann irgendwann? Riskanter überholen bei der kleinsten Lücke.
    Beim Schach macht der Bauer den ersten Schritt,
    am Ende fällt der König!

  10. #40
    Mitglied
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    3.025

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Das haben sich die Autofahrer 1992 auch gedacht. Prompt kam 1993 in den Medien die Meldung, dass die längere Betätigung des Fahrrichtungsanzeigers ebenfalls von den Gerichten als Nötigung bewertet wird.
    "Die längere Betätigung". Es spricht nichts dagegen, den Blinker kurz zu setzen wenn der vorausfahrende die linke Spur blockiert und etliche Lücken rechts ignoriert. Denn dann wäre der eigentlich dran wegen Rechtsfahrgebot.
    Beim Schach macht der Bauer den ersten Schritt,
    am Ende fällt der König!

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