@Süßer:
Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie gerne Fragen stellen.
Mutmaßungen über meine eventuellen Absichten sind nicht konstruktiv.
Beim Schach macht der Bauer den ersten Schritt,
am Ende fällt der König!
Da hilft nur direkte Gegenanzeige wegen Nötigung, wenn Dir jemand eine Spur blockiert und Du zu einem wichtigem Termin zu spät kommst. Bezifferbarer Schaden: 220.000,00 €, da nun eine Wettbewerbsfirma den Auftrag schnappte.
Dazu gehört natürlich, daß zumindest Deine Lokalpresse den Vorgang in Deinem Sinne beschreibt. Mit etwas Glück findest Du auch eine Sendung wie Brisant, die den Spur-Blockierer verdammt.
ceterum censeo hoc monstrum esse delendum
Die Mediative ist tatsächlich die 4. Gewalt im Staate.
Sie sagen, ohne diese würde man bei Gericht kein Recht bekommen. Da stimme ich Ihnen zu. Bekanntes Beispiel hierzu ist der Fall Kachelmann. Ohne die Mediative wäre er definitiv verurteilt worden.
Was die Situation Blockierer gegen Drängler betrifft, so bin ich der Meinung, dass es darauf ankommt, wer zuerst anzeigt. Gegenanzeigen werden von den Gerichten nicht ernst genommen.
Aber zurück zur Lichthupe. Diese wird von der Legislativen durch § 5 Abs. 5 StVO ausdrücklich zur Ankündigung der Überholabsicht erlaubt.
Dennoch wird in den Medien seit 1992 berichtet, dass die Verwendung der Lichthupe von den Gerichten als Straftat (Nötigung) angesehen wird.
Ist das nicht Rechtsbeugung?
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