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Thema: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    DNCBN
    Gast

    Standard Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Auf den [Links nur für registrierte Nutzer] Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.

    Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Auf den [Links nur für registrierte Nutzer] Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.

    Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
    Bist du immer auf der Überholspur unterwegs?

  3. #3
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Bist du immer auf der Überholspur unterwegs?
    Ja, wegen der vielen Tempo-100-Fanatiker.
    !992 wurde das Lichthupenverbot ja per Gerichturteil eingeführt. Ich hatte damals schon 18 Jahre Fahrpraxis und bemerkte, dass dadurch gleichzeitig auch das Rechtsfahrgebot in der Praxis aufgehoben wurde.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Ja, wegen der vielen Tempo-100-Fanatiker.
    !992 wurde das Lichthupenverbot ja per Gerichturteil eingeführt. Ich hatte damals schon 18 Jahre Fahrpraxis und bemerkte, dass dadurch gleichzeitig auch das Rechtsfahrgebot in der Praxis aufgehoben wurde.
    Und ab da immer links unterwegs, komme, was da wolle!

  5. #5
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Und ab da immer links unterwegs, komme, was da wolle!
    Sie reden von den vielen Tempo-100-Fanatikern?

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    23.823

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Sie reden von den vielen Tempo-100-Fanatikern?
    Na, die werden doch von dir nach rechts gescheucht, oder hab ich da was falsch verstanden?

  7. #7
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
    Wahrscheinlich bei gleichzeitiger Unterschreitung des Mindestabstandes. Natürlich wegen unklarer Gesetzgebung.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  8. #8
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich bei gleichzeitiger Unterschreitung des Mindestabstandes. Natürlich wegen unklarer Gesetzgebung.
    Nein, diesmal ist es die Judikative, die Murks produziert hat.
    Die Legislative erlaubt in der StVO ausdrücklich die Verwendung der Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
    Die Judikative wollte es offensichtlich Dränglern schwerer machen und hat – wie sehr oft – die Folgen ihres Handelns nicht bedacht.
    Seit 1992 benützt kein Mensch mehr die Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
    Was bleibt dem Autofahrer übrig?
    Er kündigt seine Überholabsicht durch zu dichtes Auffahren an. Dies ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Welche zudem kaum durch die Polizei überprüft wird.

  9. #9
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Nein, diesmal ist es die Judikative, die Murks produziert hat.
    Die Legislative erlaubt in der StVO ausdrücklich die Verwendung der Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
    Die Judikative wollte es offensichtlich Dränglern schwerer machen und hat – wie sehr oft – die Folgen ihres Handelns nicht bedacht.
    Seit 1992 benützt kein Mensch mehr die Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
    Was bleibt dem Autofahrer übrig?
    Er kündigt seine Überholabsicht durch zu dichtes Auffahren an. Dies ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Welche zudem kaum durch die Polizei überprüft wird.
    Versuch das niemals bei mir,- meine rückwärtige Dash-Cam merkt sich alles....
    Auf , deutsches Volk , erwache !

  10. #10
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Versuch das niemals bei mir,- meine rückwärtige Dash-Cam merkt sich alles....
    Sehen Sie, das unterscheidet uns.
    Meine Dashcam ist nach vorn gerichtet und dient nur zur Abwehr von Strafanzeigen.

    Mit Ihrer nach hinten ausgerichteter Dashcam können Sie sich nicht verteidigen, sondern nur Anzeigen. Sie heben vermutlich Ihr Selbstwertgefühl, indem Sie anderen – durch blockieren der Überholspur - Schaden zufügen.

    Empathische Menschen würden ihr Selbstwertgefühl durch derartige Handlungen nicht anheben.

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