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Teilnehmer
21. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Mieten steigen

    5 23,81%
  • Kommunen können es mildern per Hebesatz

    2 9,52%
  • Immo-Werte fallen

    3 14,29%
  • Rentner mit Häuschen sind böse dran

    11 52,38%
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Thema: Grundsteuerhorror kommt

  1. #41
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
    Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen. Der Einspruch ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Man kann ihn auch auch elektronisch über ELSTER übersenden oder zur Niederschrift erklären.

    Alle Einzelheiten dazu dort:

    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Ich zahle gerne GEZ, denn das Geld ist gut angelegt.
    Auf die Idiotenlaterne kann ich verzichten, aber nicht auf die hervorragenden Doku#s in den GEZ-TV-Sendern.
    In deren Doku’s (für Euch ja alles „Lügenpresse“) erfahre ich z.B., wie man am besten gegen diesen Grundsteuer-Irrsinn mit welchen Argumenten Einspruch einreicht:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ganz abgesehen von den hervorragenden Doku’s bezüglich des Naziterrors unter Hitler und des heutigen Neonaziterrors.
    Ein Anarchist der gerne GEZ zahlt... schon klar



    ha ha ha
    Freitagnacht Comedy mit konny

  2. #42
    Antinationalist Anarchist Benutzerbild von konrad
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Teilzitat
    Zitat Zitat von naturstoned Beitrag anzeigen
    Ein Anarchist der gerne GEZ zahlt... schon klar
    Freut mich, dass Dir das trotz Deines sehr schlichten Argumentations-Niveaus klar ist.
    Ist ja auch nachvollziehbar, denn Du hast Dir ja auch sicher meine Gründe dafür ganz genau durchgelesen.
    aus Rede für den Frieden (B. Brecht): ... Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.

  3. #43
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen

    Du bist ein ein hoffnungsloser Narr.
    Ein Horror ist inzwischen dieses ganze Land geworden. Aber freu dich, es kommt noch viel dicker.
    Konrad wird der letzte Fan dieses Horrorstaats sein...und auch der letzte ZDF-Zuschauer.

    Aber, konrad hat doch eine strahlende Zukunft vor sich ??

  4. #44
    Mitglied Benutzerbild von DUNCAN
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Es geht nur ums Abkassieren !


    Die Grundsteuer wird bei einigen natürlich auch den gleichen Betrag ausmachen wie vorher. Aber bei den Meisten wird wohl die Grundsteuer steigen !
    Wer mehr hat, der sollte sich auch durch höhere Steuern dem Gemeinwesen nützlich machen. Ich stehe den höheren Steuern für die Häuslebauer sehr positiv gegenüber.
    „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ Bertold Brecht, nach wie vor sehr aktuell

  5. #45
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
    Teilzitat


    Freut mich, dass Dir das trotz Deines sehr schlichten Argumentations-Niveaus klar ist.
    Ist ja auch nachvollziehbar, denn Du hast Dir ja auch sicher meine Gründe dafür ganz genau durchgelesen.
    jaja, ich bin ein Depp und du unterhältst dich gerne mit mir. auch klar. was sagt mir das? ^^ egal...

    Aber mal eine generelle Frage:
    du willst ja "Anarchist" sein und ich sehe mich als Liberalen - da müssten wir uns doch eigentlich recht gut verstehen, oder?
    aber nein, wir sind uns spinnefeind.. warum nur?
    Entweder bist du also kein richtiger Anarchist oder ich bin vllt doch ein nazikommunistischer Russenagent?
    was meinst du??

    oder andere gründe..
    was bist du denn als chin. Tierkreiszeichen?
    ich bin Wasser-Hund.

  6. #46
    Antinationalist Anarchist Benutzerbild von konrad
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Teilzitat
    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    ... Du bist ein ein hoffnungsloser Narr.
    Ein Horror ist inzwischen dieses ganze Land geworden. Aber freu dich, es kommt noch viel dicker.
    Konrad wird der letzte Fan dieses Horrorstaats sein...und auch der letzte ZDF-Zuschauer ...
    Das sind die typischen irrationalen infantilen Wahrnehmungen und Wunschvorstellungen einer hoffnungslosen, kleinen, radikalen und bedeutungslosen Minderheit.

    Teilzitat
    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    ... Freu dich, konrad, das wird alles auf euch Mieter umgelegt.
    Freu dich auf die nächste Mieterhöhung ...
    Du möchtest also gerne wissen, ob ich ein Immobilien-Mieter oder ein Immobilien-Eigentümer bin?
    Dein Daten-Abgreif-Versuch ist wirklich rührend komisch.

    Zitat Zitat von naturstoned Beitrag anzeigen
    jaja, ich bin ein Depp und du unterhältst dich gerne mit mir. auch klar. was sagt mir das? ^^ egal...

    Aber mal eine generelle Frage:
    du willst ja "Anarchist" sein und ich sehe mich als Liberalen - da müssten wir uns doch eigentlich recht gut verstehen, oder?
    aber nein, wir sind uns spinnefeind.. warum nur?
    Entweder bist du also kein richtiger Anarchist oder ich bin vllt doch ein nazikommunistischer Russenagent?
    was meinst du??

    oder andere gründe..
    was bist du denn als chin. Tierkreiszeichen?
    ich bin Wasser-Hund.
    Und sonst so? Langeweile?
    aus Rede für den Frieden (B. Brecht): ... Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.

  7. #47
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von DUNCAN Beitrag anzeigen
    Wer mehr hat, der sollte sich auch durch höhere Steuern dem Gemeinwesen nützlich machen. Ich stehe den höheren Steuern für die Häuslebauer sehr positiv gegenüber.
    Die Gesetze der letzten Jahre gingen IMMER gegen die (Rest-) Mitte im Land - durch Bürokratie, Steuererhöhungen und weitere Zumutungen..
    die sog. "Elite" weiß immer kreative Lösungen um den eigenen feisten Arsch zu retten.
    der Gelackmeierte ist der - an sich - ehrliche Musterbürger!
    so die Politik seit mindestens 20 Jahren und das ganz offen

  8. #48
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von naturstoned Beitrag anzeigen
    Ein Anarchist der gerne GEZ zahlt... schon klar...
    Genau für solche Typen ist das Programm gemacht. Assi-TV!

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  9. #49
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
    ...Und sonst so? Langeweile?
    Du spielst auf meine Kritik über deine ermüdenden Postings an. Nein, keine Angst ^^ die lese ich mir schon lange nicht mehr durch. ich überfliege sie und entdecke die Triggerworte man kennts
    Du "überliest" ja auch meine wesentlichen Kritikpunkte, weil ich für dich ja schon eh ein "fck nzs" bin, gell?
    da kann ich noch so liberale Thesen und Themen bringen. ist dir egal...

    "Langeweile" ist aber ein Begriff, der mir nix sagt:
    entweder jmd nervt mich oder ich bin zu faul, was gscheits zu machen, aber so richtige Langeweile ist nur was für Leute die zu blöd sind, sich zu beschäftigen

  10. #50
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    Standard AW: Grundsteuerhorror kommt

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Es geht nur ums Abkassieren !


    Die Grundsteuer wird bei einigen natürlich auch den gleichen Betrag ausmachen wie vorher. Aber bei den Meisten wird wohl die Grundsteuer steigen !
    Bayern und Hamburg haben fast identische Grundsteuermodelle und langen nicht so unverschaemt zu, wie es in Baden-Wuertemberg der Fall ist. Alle Buergern in Laendern die das sogenannten Bundesmodell uebernommen haben duerfen sich mit der Grundsteuererhoehung durch die Kommunen " hart " in den Hintern " penetriert " fuehlen.

    Grundsteuer-Reform: Modelle der Bundesländer
    aktuelle Entwicklungen 09.12.2021, Frank Senger


    Bundesweit acht verschiedene Modelle

    ...

    Die Einigung bestand vor allem aus zwei Komponenten. Einem Bundesmodell als Standard und einer Öffnungsklausel für die Bundesländer, die lieber ein eigenes Reformmodell einführen wollen. Das Bundesmodell wird nach dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz auch Scholz-Modell genannt. Es ist ein wertabhängiges Modell, das kompliziert zu berechnen ist und für die Verwaltung viel Aufwand verspricht. Dennoch haben sich neun Bundesländer dafür entschieden, das Bundesmodell ohne Änderung zu übernehmen, zwei weitere mit geringfügigen Änderungen. Immerhin gehen fünf Länder eigene Wege. Wege, die für Bürger, Betriebe und Verwaltung gleichermaßen einfacher zu beschreiten sind.

    Grundsteuer-Modelle ab 2025 nach Bundesländern



    Zum Bundesmodell (Scholz-Modell)

    Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert einer Wohnimmobilie durch eine Vielzahl an Variablen bestimmt. Maßgeblich für Wohngebäude ist das sogenannte Ertragswertverfahren. Im Ertragswertverfahren werden der Barwert des Reinertrags und der abgezinste Bodenwert miteinander addiert. Dabei ist der Barwert des Reinertrags abhängig vom Rohertrag, also einer kalkulatorischen Miete abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Dabei ist die kalkulatorische Miete fiktiv, es geht nicht um eine eventuell tatsächlich bezahlte Miete. Die Miete ist abhängig vom Baujahr des Gebäudes, der Gebäudeart und der Wohnfläche sowie vom Bundesland und von der Stadt, in der das Gebäude steht. Bundesweit wurde jeder Stadt und Gemeinde eine sogenannte Mietniveaustufe zugewiesen.

    Die Bewirtschaftungskosten hängen ab von der Restnutzungsdauer des Gebäudes sowie vom Liegenschaftszins. Die Restnutzungsdauer hängt vom Gebäudealter ab. Grundsätzlich wird bei Wohngebäuden von einer Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgegangen. Durch Sanierungen kann diese verlängert werden. Der Liegenschaftszins ist für jede Gebäudeart im Gesetz festgelegt und zudem vom Bodenrichtwert abhängig. Schließlich wird der so ermittelte Wert mit einem Vervielfältiger multipliziert, der abermals von der Restnutzungsdauer und vom Liegenschaftszins abhängig ist.

    Als zweiter Summand des Grundsteuerwerts muss der abgezinste Bodenwert berechnet werden. Dieser ist abhängig vom Bodenrichtwert, der mit der gewichteten Grundstücksgröße multipliziert wird. Die Gewichtung erfolgt anhand der eigentlichen Grundstücksgröße, der ein Umrechnungsfaktor zugeordnet wurde. Die Abzinsung wiederum ist von der Restnutzungsdauer des Gebäudes sowie von dessen Liegenschaftszins abhängig.

    Alle sieben Jahre ist eine neue Hauptfeststellung (Festlegung des Grundsteuerwertes) vorgesehen, in der diese Rechnung wiederholt wird.

    Im Bundesmodell sind die Grundsteuermesszahlen auf etwa ein Zehntel ihrer bisherigen Werte (2,6-3,5 Promille) gesunken, um den – im Vergleich zu den Einheitswerten – stark gestiegenen Grundsteuerwert etwas auszugleichen. Für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke beträgt die künftige Steuermesszahl 0,31 Promille. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuermesszahl um ein Viertel sinken, z. B. bei Sozialwohnungen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau.

    Städte und Gemeinden können per Satzung eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke einführen. Gemeint ist damit ein höherer Hebesatz auf diese Grundstücke. So soll Bauland aktiviert werden.

    Bewertung des Bundesmodells

    Komplizierte Berechnungsweise, viele Angaben nötig
    Für Bürger kaum nachvollziehbar
    Entsprechend hoher bürokratischer Aufwand
    Steigende Bodenrichtwerte führen ceteris paribus zu steigenden Grundsteuerwerten nach jeder Hauptfeststellung. Der BdSt kritisiert dies als SteuererhöhungsAutomatismus
    Bodenrichtwerte sind für die Grundsteuer ungeeignet
    Bezahlbares Wohnen wird durch Bundesmodell nicht erreicht
    Grundsteuer C funktionierte bereits in den 1960er Jahren nicht
    Gutachten hält das Bundesmodell für verfassungswidrig

    Baden-Württembergisches Bodenwertmodell

    In Baden-Württemberg wird die künftige Grundsteuer B nach einem „modifizierten Bodenwertmodell“ berechnet. Dabei ist der Grundsteuerwert das Produkt aus Bodenrichtwert und Grundstücksgröße. Die Modifizierung erfolgt im zweiten Schritt, wenn der ermittelte Bodenwert mit der Grundsteuermesszahl multipliziert wird. Die Grundsteuermesszahl ist nämlich – im Vergleich zum Bundesmodell – geändert, es erfolgen Abschläge für Wohngrundstücke, für sozialen Wohnungsbau und für Kulturdenkmäler. Auf dieses Produkt wird der kommunale Hebesatz angewendet. Baden-Württemberg erlaubt es seinen Kommunen, eine Grundsteuer C einzuführen.

    Bewertung des Bodenwertmodells

    Theoretisch einfacher zu berechnen als Bundesmodell, aber: BadenWürttemberg hat bislang nur für einen kleinen Teil der Grundstücke Bodenrichtwerte vorliegen Es drohen regelmäßige Steuererhöhungen, wenn die Bodenrichtwerte steigen und die Kommunen bei der Neufestsetzung der Hebesätze nicht mit einer Senkung dieser gegensteuern Bodenrichtwerte sind für die Grundsteuer ungeeignet Die Gebäude bleiben bei der Bewertung des Grundvermögens unberücksichtigt. Dies führt zu großen Verwerfungen. Mutmaßlich verfassungswidrig.

    Bayerisches einfaches Flächenmodell

    Im Reformprozess drängte die bayerische Regierung auf die Öffnungsklausel und setzte diese durch. Entsprechend verwundert es nicht, dass sie davon Gebrauch macht. Das bayerische Flächenmodell ist einfach. Es basiert auf zwei Komponenten sowie den sogenannten Äquivalenzzahlen. Die Grundstücksgröße wird mit der Grundstücks-Äquivalenzzahl von 0,04 Euro/m² multipliziert, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro/m². Beide Produkte zusammengerechnet ergeben den Grundsteuerwert. Mit diesem werden die vom Freistaat festgelegten Grundsteuermesszahlen (Wohnfläche: 70 Prozent, sonst 100 Prozent) multipliziert, anschließend auch der kommunale Hebesatz.

    Bewertung des einfachen Flächenmodells

    einfach zu berechnen, kein anderes Modell ist einfacher
    Nicht wertabhängig. Daher sind keine regelmäßigen Hauptfeststellungen erforderlich
    Entsprechend geringe Bürokratie und geringer Verwaltungsaufwand
    Steuererhöhungen müssen demokratisch durch die zuständigen Gremien beschlossen werden, keine versteckten Steuererhöhungen
    Vergünstigung von Wohnraum im Vergleich mit anderen Gebäudeflächen

    Hamburgisches Wohnlagemodell

    Ausgerechnet Hamburg hat das nach seinem früheren Ersten Bürgermeister Olaf Scholz benannte Bundesmodell abgelehnt. Die Gründe, u. a.: schwer administrierbar und verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem hat auch Hamburg erkannt, dass mit den stetig steigenden Bodenwerten die Grundsteuer nach jeder Hauptfeststellung automatisch erhöht wird.

    Im Kern entspricht das Hamburgische Modell dem einfachen Flächenmodell Bayerns. Es basiert auf demselben Grundsteuerwert, es hat dieselben Äquivalenzzahlen für die Grundstücks- und Gebäudefläche wie Bayern. Darauf werden die Grundsteuermesszahlen angewendet. Wie in Bayern werden die Wohnflächen begünstigt, zusätzlich wird die Lage berücksichtigt. Die Grundsteuermesszahlen normaler Wohnlagen werden im Vergleich zu guten Wohnlagen um ein Viertel ermäßigt, wodurch die zu zahlende Grundsteuer um ein Viertel sinkt. Etwa ein Drittel aller Hamburger Wohneinheiten sind in eine gute Lage eingestuft. Weitere Vergünstigungen über die Steuermesszahl sind für Sozialwohnungen und Denkmäler vorgesehen. Zudem ist die Grundlage geschaffen für eine Grundsteuer C.

    Bewertung des Wohnlagemodells

    Einfach zu berechnen
    Nicht wertabhängig. Daher grundsätzlich keine zweite Hauptfeststellung erforderlich, sondern nur, wenn die Wohnlagen-Einstufung sich geändert hat
    Vergünstigungen für Wohnen, für Sozialwohnungen und für Denkmäler sind nebeneinander möglich

    Hessisches Flächen-Faktor-Modell
    Niedersächsisches Flächen-Lage-Modell


    Ein- und dasselbe Modell ist in Hessen und Niedersachsen unterschiedlich benannt. Wie in Bayern und Hamburg werden auch in Hessen und Niedersachsen zunächst die Beträge aus Grundstücksfläche x 0,04 Euro/m² und Gebäudefläche x 0,50 Euro/m² addiert. Diese Summe wird mit dem sogenannten „Lage-Faktor“ multipliziert. Der Lage-Faktor beschreibt das Verhältnis zwischen dem Bodenrichtwert des zu bewertenden Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der Gemeinde, potenziert mit dem Exponenten 0,3. Der Exponent bewirkt eine angemessene Dämpfung des Faktors. Im Ergebnis entsteht also ein moderater Zuschlag für „gute“ Lagen bzw. ein Abschlag für nicht so gute Lagen innerhalb der jeweiligen Kommune. Beispiel: Ein doppelt so hoher Bodenrichtwert im Vergleich zum Durchschnitt der betrachteten Stadt führt zu einem Zuschlag von 23 Prozent. Der Lage-Faktor beträgt in diesem Fall nämlich 20,3 = 1,2311. In Hessen und Niedersachsen werden die Grundsteuermesszahlen – abermals wie in Bayern und Hamburg – nach Wohnfläche (70 Prozent) sowie Gebäude- und Grundstücksflächen (100 Prozent) unterschieden.

    Auch in Hessen und Niedersachsen können Kommunen eine Grundsteuer C einführen.

    Bewertung des Flächen-Lage-Modells/Flächen-Faktor-Modells

    Einfach zu berechnen
    Durch Einbeziehung des Bodenrichtwerts sind regelmäßige Grundsteuer-Änderungen zu erwarten
    Faktor und Bodenrichtwerte erhöhen Verwaltungsaufwand im Vergleich zum bayerischen einfachen Flächenmodell

    Saarland und Sachsen wandeln Bundesmodell ab

    Das Saarland und der Freistaat Sachsen übernehmen das Bundesmodell mit Ausnahme der Grundsteuermesszahlen. Die Grundsteuermesszahlen für Wohngrundstücke werden im Vergleich zum Bundesmodell gesenkt, so dass Wohnen relativ zu den übrigen Grundstücksnutzungen (z. B. Gewerbe, Mischnutzung) vergünstigt wird. Im Saarland betragen die künftigen Grundsteuermesszahlungen für Wohngebäude 0,34 Promille, jedoch für unbebaute Grundstücke und Geschäftsgrundstücke 0,64 Promille. So werden Wohngrundstücke gegenüber den übrigen Grundstücksarten grundsteuerlich begünstigt. In Sachsen werden Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke mit 0,36 Promille bemessen, Geschäftsgrundstücke mit 0,72 Promille. Damit werden auch in Sachsen Wohngrundstücke gegenüber anderen Grundstücken steuerlich bessergestellt.

    Bewertung des abgewandelten Bundesmodells

    Grundsätzliche Fehler des Bundesmodells werden übernommen, insbesondere die komplizierte Berechnung, der Verwaltungsaufwand und die turnusgemäß zu erwartenden Steuererhöhungen bei jeder Hauptfeststellung
    Im Vergleich zum Bundesmodell sinkt die Grundsteuer für Wohneinheiten. Dies wird nur dann bedeutsam, wenn es vor Ort verhältnismäßig viele andere Grundstücksarten gibt. Die Bemessung berechnet nämlich nur die Verhältnisse zwischen den Grundsteuerzahlern einer Stadt bzw. Gemeinde, die tatsächliche Höhe der Grundsteuer wird erst durch den Hebesatz bestimmt.

    ...


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    Geändert von ABAS (24.03.2023 um 22:24 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

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