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Kleines Haus, großes Grundstück
Der Leser aus Freiburg hat ein kleines Einfamilienhaus, Baujahr 1956, allerdings auf einem großen Grundstück mit über 2400 Quadratmetern. Zur Nachverdichtung eignet es sich nicht, zumal an einem Bach gelegen. Ein Verkauf von Grundstücksteilen als Baugrund ist nicht möglich.

Der Bodenrichtwert in seiner Wohngegend zählt mit 880 Euro pro Quadratmeter mit zu den höchsten in Deutschland. Sein Grundsteuermessbetrag beläuft sich auf 1856,40 Euro. Der Grundsteuerhebesatz in Freiburg ist mit 600 Prozent ebenfalls beachtlich. 2021 lag dieser Ernst & Young zufolge deutschlandweit bei durchschnittlich 386 Prozent.

Das Finanzamt multipliziert bei der Ermittlung der Steuerlast den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich die Höhe der künftigen Grundsteuer. Heißt in dem Fall: 1856,40 x 6 = 11.138,40 Euro. „Wir würden durch die neue Grundsteuer zu Sozialhilfeempfänger“, sagt der Rentner zu FOCUS online. Vierteljährlich wären knapp 2800 Euro fällig.

Kommunen könnten via Hebesatz die Grundsteuerlast senken
Die finale Stellschraube liegt bei den Kommunen, die durch Absenkung ihrer Hebesätze die Grundsteuerlast theoretisch auch senken könnten. Doch wer glaubt wirklich daran? Schon jetzt heben viele der oft chronisch klammen Städte und Gemeinden laut Eigentümerverband Haus & Grund landauf, landab ihre Grundsteuer-Hebesätze an. Dabei soll die neue Grundsteuer ab 2025 für sie aufkommensneutral sein, also nicht mehr in die Kasse spülen als zuvor.

Besonders betroffen im Baden-Württemberger Modell sind die Eigentümer großer Grundstücke. Dabei sind es oft Rentnerinnen und Rentner, die zwar große Grundstücke besitzen, doch mit vergleichsweise kleinen und oft in die Jahre gekommenen Häusern darauf.

Der überwiegende Teil sind mitnichten Millionäre, für die ein paar tausend Euro mehr oder weniger keine Rolle spielt. Dutzende entsprechende Beispiele liegen FOCUS online vor. Hinzu kommt, dass eine Teilung dieser großen Grundstücke ebenfalls oft gar nicht möglich ist, weil das die natürlichen Gegebenheiten und das Baurecht gar nicht hergeben.

Eigenes Gutachten zur Überprüfung des Bodenrichtwerts ..... weiter lesen