Einspruch erheben

Tückisch bei der Grundsteuerreform ist, dass die neue Steuer in zwei Schritten bemessen wird. Zuerst erfolgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage.

Allerdings sind Grundstückseigentümer an die festgesetzte Bemessungsgrundlage gebunden, wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Eine Überprüfung der Bemessungsgrundlage erfolgt regulär erst nach sieben Jahren. Wenn sich nach Festsetzung der neuen Grundsteuer herausstellt, dass die Reform rechtswidrig war, wirkt sich dies nur auf diejenigen Grundstückseigentümer aus, deren Bescheide nicht unanfechtbar sind. Das sind diejenigen, die fristgerecht Einspruch erhoben haben.

Ausnahmsweise ohne weiteren Kommentar.
Wahrscheinlich wurde es schon gepostet, aber das ist zu wichtig für die es betrifft im Gelben Dschungel zu verschwinden.
Es wird mit Absicht in der (grünen) Mainstreampresse kaum darüber berichtet

Mit freundlichem Gruß
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