Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen. Der Einspruch ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Man kann ihn auch auch elektronisch über ELSTER übersenden oder zur Niederschrift erklären.

Alle Einzelheiten dazu dort:

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Ich zahle gerne GEZ, denn das Geld ist gut angelegt.
Auf die Idiotenlaterne kann ich verzichten, aber nicht auf die hervorragenden Doku#s in den GEZ-TV-Sendern.
In deren Doku’s (für Euch ja alles „Lügenpresse“) erfahre ich z.B., wie man am besten gegen diesen Grundsteuer-Irrsinn mit welchen Argumenten Einspruch einreicht:

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Ganz abgesehen von den hervorragenden Doku’s bezüglich des Naziterrors unter Hitler und des heutigen Neonaziterrors.
Ein Anarchist der gerne GEZ zahlt... schon klar



ha ha ha
Freitagnacht Comedy mit konny