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Thema: Grundsteuerreform 22

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard Grundsteuerreform 22

    Gestern habe ich von den Steuereintreibern ein Schreiben bekommen, ich soll mir über das Internet eine „Elster“ runterholen/runterladen wie soll das gehen – ich habe doch kein Internet und kein Smartphone – bin einer von der alten Sorte.
    Habe so um 11:00 Uhr versucht telefonisch einen Mitarbeiter vom Finanzamt zu erreichen – wer aber glaubt – so wie ich – am Wochenende um diese Uhrzeit einen Mitarbeiter der Finanzbehörde ans Ohr zu bekommen ist mit mir auf dem Holzweg.

    Das zuständige Finanzamt ist bei mir nur um die Hausecke, am Montag werde ich da mündlich meine Anliegen vorbringen und um eine „Elster„ bitten.
    Für meinen Acker ca. 10 Ar groß wird die Grundsteuer neu berechnet die Rechnerei ist teuer als mein Acker wert ist
    Gruß Kiwi
    Einige kennen mich - viele können mich.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Ich habe das Formular letztes Jahr ausgefüllt und den Bescheid bekommen.
    Aber ich habe damals festgestellt, dass man das nur ausfüllen kann, wenn man etwas Gehirnschmalz investiert, v.a. Spitzfindigkeiten wie "gehört die Garage zur unmittelbaren Nähe der Wohnung" konnten auch durch die Hilfe in Elster nicht beantwortet werden.
    Viele sind aber sicher schon an dem Zähler/Nenner gescheitert, wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ich habe das Formular letztes Jahr ausgefüllt und den Bescheid bekommen.
    Aber ich habe damals festgestellt, dass man das nur ausfüllen kann, wenn man etwas Gehirnschmalz investiert, v.a. Spitzfindigkeiten wie "gehört die Garage zur unmittelbaren Nähe der Wohnung" konnten auch durch die Hilfe in Elster nicht beantwortet werden.
    Viele sind aber sicher schon an dem Zähler/Nenner gescheitert, wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.

    ---
    Ganz kurz warum ich mir keine ELSTER oder ein anderes Vögelchen aus dem Internet runterlade.
    Die Internet-Kosten - den Strom den mein Rechner verbraucht nicht zu vergessen die Anschaffungskosten muss „ich bezahlen“ warum sollte ich das den Steuereintreibern zur Verfügung stellen.
    Die kennen meinen Namen wissen wo ich wohne und dass ich ein Grundstück im Gewann XXXX habe also sollen sie mir ein Briefchen schreiben was und wieviel sie von mir wollen.
    Sag jetzt bitte nicht Quertreiber zu mir.
    Gruß Kiwi
    Einige kennen mich - viele können mich.

  4. #4
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Ersatzvornahme ...

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ich habe das Formular letztes Jahr ausgefüllt und den Bescheid bekommen.
    Aber ich habe damals festgestellt, dass man das nur ausfüllen kann, wenn man etwas Gehirnschmalz investiert, v.a. Spitzfindigkeiten wie "gehört die Garage zur unmittelbaren Nähe der Wohnung" konnten auch durch die Hilfe in Elster nicht beantwortet werden.
    Viele sind aber sicher schon an dem Zähler/Nenner gescheitert, wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.

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    Mich interessiert die Definition "zur unmittelbaren Nähe". Kann man ja jetzt verschiedentlich auslegen, durch einen eigenen Hof getrennt, ab den Garten angrenzend, zu Garagenhöfen in Hausnähe gehörend, damals schon für die Häuser eigens gebaut, an die Mauer, mit der gleichen Mauer, durch eine Tür getrennt und wie sieht das aus mit Stellplätzen in Tiefgaragen oder Standplätzen zu den Häusern oder Wohnungen gehörend?

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Ganz kurz warum ich mir keine ELSTER oder ein anderes Vögelchen aus dem Internet runterlade.
    Die Internet-Kosten - den Strom den mein Rechner verbraucht nicht zu vergessen die Anschaffungskosten muss „ich bezahlen“ warum sollte ich das den Steuereintreibern zur Verfügung stellen.
    Die kennen meinen Namen wissen wo ich wohne und dass ich ein Grundstück im Gewann XXXX habe also sollen sie mir ein Briefchen schreiben was und wieviel sie von mir wollen.
    Sag jetzt bitte nicht Quertreiber zu mir.
    Gruß Kiwi
    Kannst du mir kurz beantworten, mit was du hier schreibst und welchen Zugang du zum Forum nutzt?

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Mich interessiert die Definition "zur unmittelbaren Nähe". Kann man ja jetzt verschiedentlich auslegen, durch einen eigenen Hof getrennt, ab den Garten angrenzend, zu Garagenhöfen in Hausnähe gehörend, damals schon für die Häuser eigens gebaut, an die Mauer, mit der gleichen Mauer, durch eine Tür getrennt und wie sieht das aus mit Stellplätzen in Tiefgaragen oder Standplätzen zu den Häusern oder Wohnungen gehörend?
    Tja, das ganze Gedöns war irrelevant, bis ich dahinter gekommen bin, dass alles bis 30 m² sowieso mit 0 m² angesetzt wird.
    "Unmittelbare Nähe" bedeutet, wenn die Garage mit dem Haus gebaut wurde.
    Wenn aber die Garage > 30 m² nachträglich irgendwo gekauft wurde, ist es keine "unmittelbare Nähe zur Wohnung mehr".

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Tja, das ganze Gedöns war irrelevant, bis ich dahinter gekommen bin, dass alles bis 30 m² sowieso mit 0 m² angesetzt wird.
    "Unmittelbare Nähe" bedeutet, wenn die Garage mit dem Haus gebaut wurde.
    Wenn aber die Garage > 30 m² nachträglich irgendwo gekauft wurde, ist es keine "unmittelbare Nähe zur Wohnung mehr".

    ---
    Ja, es gibt aber auch gemeinsam mit dem Haus gebaute Garagenhöfe, die noch nicht einmal direkt an das Grundstück, das du bewohnst, grenzen müssen.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ja, es gibt aber auch gemeinsam mit dem Haus gebaute Garagenhöfe, die noch nicht einmal direkt an das Grundstück, das du bewohnst, grenzen müssen.
    Logo. Bei mir ist das ja so. Das Haus wurde aber gemeinsam mit dieser Garage gebaut, die einige Meter weg auf einem Hof steht.

    ---
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  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Grundsteuerreform 22

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Logo. Bei mir ist das ja so. Das Haus wurde aber gemeinsam mit dieser Garage gebaut, die einige Meter weg auf einem Hof steht.

    ---
    Ich habe mal nachgeschaut, wieviel qm eine durchschnittliche Garage hat:

    Welche Standardmaße gibt es für Garagen? Eine Einzelgarage hat die Standardmaße 3 x 6 Meter. Eine Doppelgarage hat die Standardgröße 6 x 6 Meter und kann zwei Autos beherbergen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Da frag ich mich dann, was die Abfrage soll!

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