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Thema: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

  1. #31
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Die Steuerberater bereiten sich auch schon mal auf den neue Kundschaft vor:

    RST / 17.02.2023


    DAS NEUE PLATTFORMEN-STEUERTRANSPARENZGESETZ: EBAY, VINTED UND AIRBNB - MUSS ICH FÜR MEINE EINNAHMEN STEUERN ZAHLEN?

    Verkaufen Sie nicht mehr Genutztes über Ebay Kleinanzeigen, Vinted oder vermieten Sie ein Zimmer über Airbnb? Ob ungelesene Bücher, Kinderkleidung, der unbeliebte Sessel oder gar die Vermietung eines ungenutzten Zimmers – all das wird über Online-Plattformen angeboten und kann seit Beginn des Jahres zu steuerpflichtigen Einnahmen führen.

    NEUE PFLICHTEN FÜR BETREIBER VON ONLINE-PLATTFORMEN
    WAS BEDEUTET DIE MELDEPFLICHT?


    Plattformbetreiber wie Ebay müssen nach dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz besonders aktive Händler an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Damit sollen Einkünfte, die bisher fälschlicherweise nicht versteuert wurden, ermittelt werden. Dies gilt sowohl für inländische als auch für europäische Plattformbetreiber.

    WELCHE VERKÄUFE ODER UMSÄTZE SIND BETROFFEN?

    Grundsätzlich gilt: Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerfrei. Wir hatten im Juli 2022 bereits ausführlich in unserem Beitrag*"STEUERPFLICHT BEI VERKÄUFEN ÜBER EBAY?"*darüber berichtet.*Kurz zusammengefasst sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Handys, Möbel, Kleidung, Spielzeug) steuerfrei. Dies gilt aber nicht, wenn Sie sehr häufig kaufen und verkaufen und somit*gewerblich*handeln.

    Meldepflichtig ist ein Verkäufer, der innerhalb eines Kalenderjahres auf ein und derselben Plattform mehr als 30 Transaktionen ausführt oder einen Verkaufswert von mehr als 2.000 Euro erzielt.

    Das Überschreiten der 2.000 EUR-Grenze führt aber nicht gleich zur Steuerpflicht. Verkaufen Sie z. B. aufgrund einer Entrümpelung einer Wohnung viele Gegenstände auf einmal, führt das nicht automatisch zur Steuerpflicht. Entscheidend ist die Gewerblichkeit Ihres Handels. Indizien dafür sind bspw. aufwendige Platzierungen der Angebote, die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen und hohe Umsätze.

    WAS MUSS GEMELDET WERDEN?

    Die Betreiber müssen u. a. folgende Daten melden:

    • Name
    • Anschrift
    • Steueridentifikationsnummer des Verkäufers
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.)
    • Geburtsdatum
    • Registereintragungen
    • registrierte Bankverbindung
    • Vergütung

    Die Umsätze und Tätigkeiten der Verkäufer sind vierteljährlich zu melden. Gebühren, Provisionen oder Steuern, die der Plattformbetreiber einbehält oder berechnet, sind gesondert anzugeben.

    WAS MÜSSEN SIE TUN?

    Als Verkäufer müssen Sie erstmal nicht handeln, da der Plattformbetreiber die Daten automatisch meldet.

    Sie sollten aber überprüfen, ob Sie nur gelegentlich Verkäufe tätigen oder gewerblich handeln. Sind Sie gewerblich tätig, müssen Sie Ihre Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Nicht erklärte Umsätze oder Gewinne können als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

    Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart


    ://www.rtskg.de/service/news/beitrag/plattformen-steuertransparenzgesetz.html#:~:text=Was%20bedeute t%20die%20Meldepflicht%3F,nicht%20versteuert%20wur den%2C%20ermittelt%20werden.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #32
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Na dann stimmt das ja. Eine Bekannte von mir verkauft auch bei Ebay, auch privat und soweit ich weiß nur so Haushaltssachen und getragene Kleidung der Kinder etc....

    Da ich weder Zeit noch Lust hatte mich damit zu beschäftigen hatte sie von mir Bücher und gute Kleidung meiner (mit inzwischen bald 100 jährigen aber modernen) Großmutter genommen und das teilweise auch verkauft bis sie meinte das ginge nun nicht mehr, weil sie damit beim FA gemeldet werden würde.

    Ich war nicht so sicher ob das stimmt oder sie vielleicht nur keinen Bock mehr hatte und es ging nur um Ebay. Aber das sind ja Ausmaße!!!

    Und ich verstehe auch nicht wofür man da Steuern zahlen soll wenn man gebrauchte Sachen und gelesene Bücher und Küchenzeugs etc. verkauft. Damit erreicht man doch nicht die, die RICHTIGE Geschäfte am FA vorbei machen. Oder wie ist das bei Ebay?
    Meine Omma hatte teure Tisch- und Bettware, tolle alte Koffer, hochwertige Markenkleidung (Stil Bäärbock wirklich und sie hat bis heute zwar eine krumme aber gute Figur). Einen alten Sekretär haben wir privat verkauft. Hätte man darauf auch Steuern zahlen müssen? Irgendwie verstehe ich das nicht, aber was versteht man heute schon noch?
    Zu DDR-Zeiten haben die Leute Obst und Gemüse angebaut und das selbstverständlich steuerfrei an der Straße oder an Bekannte verkauft. Da hat man neben dem grünen Pfeil, den Polikliniken und dem Umgang mit Wertstoffen doch gleich noch was, das im Osten besser war.
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  3. #33
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Na dann stimmt das ja. Eine Bekannte von mir verkauft auch bei Ebay, auch privat und soweit ich weiß nur so Haushaltssachen und getragene Kleidung der Kinder etc....

    Da ich weder Zeit noch Lust hatte mich damit zu beschäftigen hatte sie von mir Bücher und gute Kleidung meiner (mit inzwischen bald 100 jährigen aber modernen) Großmutter genommen und das teilweise auch verkauft bis sie meinte das ginge nun nicht mehr, weil sie damit beim FA gemeldet werden würde.

    Ich war nicht so sicher ob das stimmt oder sie vielleicht nur keinen Bock mehr hatte und es ging nur um Ebay. Aber das sind ja Ausmaße!!!

    Und ich verstehe auch nicht wofür man da Steuern zahlen soll wenn man gebrauchte Sachen und gelesene Bücher und Küchenzeugs etc. verkauft. Damit erreicht man doch nicht die, die RICHTIGE Geschäfte am FA vorbei machen. Oder wie ist das bei Ebay?
    Meine Omma hatte teure Tisch- und Bettware, tolle alte Koffer, hochwertige Markenkleidung (Stil Bäärbock wirklich und sie hat bis heute zwar eine krumme aber gute Figur). Einen alten Sekretär haben wir privat verkauft. Hätte man darauf auch Steuern zahlen müssen? Irgendwie verstehe ich das nicht, aber was versteht man heute schon noch?
    Zu DDR-Zeiten haben die Leute Obst und Gemüse angebaut und das selbstverständlich steuerfrei an der Straße oder an Bekannte verkauft. Da hat man neben dem grünen Pfeil, den Polikliniken und dem Umgang mit Wertstoffen doch gleich noch was, das im Osten besser war.

    Wer dauerhaft kauft und das verkauft, treibt Handel. Steuerlich ist das dann ein Gewerbebetrieb, wenn man das mit der Absicht tut, Gewinn zu machen und sich eine Einnahmequelle zu sichern. Der Gewinn ist dann nach § 15 EStG steuerpflichtig, ggf. auch gewerbesteuerpflichtig, die Einnahmen bei Überschreiten bestimmter Schwellen umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerfahndung hat schon zuvor Ebay beobachtet und auch Flohmärkte. Es gibt da genug Helden, die sich auf Ebay als Private tarnen, um Steuern zu hinterziehen.
    Und was sagen Sie als Unbeteiligter zum Thema "Intelligenz"?

  4. #34
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
    Wer dauerhaft kauft und das verkauft, treibt Handel. Steuerlich ist das dann ein Gewerbebetrieb, wenn man das mit der Absicht tut, Gewinn zu machen und sich eine Einnahmequelle zu sichern. Der Gewinn ist dann nach § 15 EStG steuerpflichtig, ggf. auch gewerbesteuerpflichtig, die Einnahmen bei Überschreiten bestimmter Schwellen umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerfahndung hat schon zuvor Ebay beobachtet und auch Flohmärkte. Es gibt da genug Helden, die sich auf Ebay als Private tarnen, um Steuern zu hinterziehen.
    Kann sich, ich weiß das überhaupt nicht. Nur wieso macht man das an Verkäufen und Summen fest? Dann muss man sich doch die Mühe machen und gucken WAS da verkauft wird. Meine Bekannte sagt zudem sie hat manche Artikel schon seit Jahren dort und erneuert das dann immer wieder wenn irgend eine Angebotszeitspanne abgelaufen ist.
    Wenn jemand immer das gleiche verkauft ok, aber man sieht doch, ob es Hausrat ist (z. B. aus einer Haushaltsauflösung). Man kauft doch keinen kompletten Haushalt auf, oder alte Klamotten, damit man sie dann weiterverkaufen kann und nicht mal weiß ob man das los wird. Anders mag es ja bei den hier noch erwähnten z. B. AirB&B sein. Das ist natürlich Hotelkonkurrenz und unfair, wenn nicht die gleichen Bedingungen herrschen. Aber das ist ja was ganz anderes. Naja, ist mir eigentlich auch wurscht, ist nur mal wieder interessant.

    Ich finds nur auch irgendwie bezeichnend, dass manch "Kleiner" da wieder löhnen soll und die echten Fälle spazieren davon.
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  5. #35
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Ja sicher macht sich die SteuFa da die Mühe.

    Die schauen sich die an, die da regelmäßig handeln. Man kann natürlich privat z. B. seine Modelleisenbahn verkaufen und es passiert aber nicht. Wer da dann aber dauerhaft im Jahr Anzeigen schaltet und solchen Kram verkauft, kommt in das Visier der SteuFa.
    Und was sagen Sie als Unbeteiligter zum Thema "Intelligenz"?

  6. #36
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
    Ja sicher macht sich die SteuFa da die Mühe.

    Die schauen sich die an, die da regelmäßig handeln. Man kann natürlich privat z. B. seine Modelleisenbahn verkaufen und es passiert aber nicht. Wer da dann aber dauerhaft im Jahr Anzeigen schaltet und solchen Kram verkauft, kommt in das Visier der SteuFa.
    Jaja, da freut sich das Ferkel an der Zitze der von anderen erwirtschafteten Annehmlichkeiten. Hass und Randale ist eben nur vorübergehend ein Einkommen.
    Dann zwingst man die Kreativen wieder zum Teilen mit den Doofen. Dreckskommunisten!
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  7. #37
    Mitglied Benutzerbild von Dajan
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    "Der Sinn, er entfleucht"
    Und was sagen Sie als Unbeteiligter zum Thema "Intelligenz"?

  8. #38
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
    Ja sicher macht sich die SteuFa da die Mühe.

    Die schauen sich die an, die da regelmäßig handeln. Man kann natürlich privat z. B. seine Modelleisenbahn verkaufen und es passiert aber nicht. Wer da dann aber dauerhaft im Jahr Anzeigen schaltet und solchen Kram verkauft, kommt in das Visier der SteuFa.
    :-) Ihr schreibt für mich in Rätseln ..

    Wie ich oben schon schrieb is mir eigentlich Wumpe, dreht sich ja sicher nicht um große Summen und doch erschließt sich mir das alles nicht, aber ich kenne mich bei ebay nicht so aus, kaufe nur bei A....
    Nur scheint mir, dass da die Falschen kriminalisiert werden könnten.
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Dajan
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    :-) Ihr schreibt für mich in Rätseln ..

    Wie ich oben schon schrieb is mir eigentlich Wumpe, dreht sich ja sicher nicht um große Summen und doch erschließt sich mir das alles nicht, aber ich kenne mich bei ebay nicht so aus, kaufe nur bei A....
    Nur scheint mir, dass da die Falschen kriminalisiert werden könnten.
    Das ist eine Frage der Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" im Einkommensteuergestz.

    Gewerbetrieb liegt vor, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht dauerhaft tätig wird und ein auf dem Markt erkennbares Angebot an Dritte abgibt, also vereinfacht dargestellt. Dazu gibt es ausgefeilte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Die Abgrenzung bleibt aber schwierig.

    Es gibt halt z. B. Strategen, die gebrauchte Autos ein paar Monate fahren und dann wieder verkaufen. Das gilt dann irgendwann als Gebrauchtwagenhandel mit allen steuerlichen Folgen.
    Und was sagen Sie als Unbeteiligter zum Thema "Intelligenz"?

  10. #40
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
    Das ist eine Frage der Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" im Einkommensteuergestz.

    Gewerbetrieb liegt vor, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht dauerhaft tätig wird und ein auf dem Markt erkennbares Angebot an Dritte abgibt, also vereinfacht dargestellt. Dazu gibt es ausgefeilte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Die Abgrenzung bleibt aber schwierig.

    Es gibt halt z. B. Strategen, die gebrauchte Autos ein paar Monate fahren und dann wieder verkaufen. Das gilt dann irgendwann als Gebrauchtwagenhandel mit allen steuerlichen Folgen.
    Das kritisierst du. Du Arschloch. Das dein 49 Euro Ticket immer noch zu teuer ist, wahrscheinlich auch.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

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    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

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