+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 5 1 2 3 4 5 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 49

Thema: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

  1. #1
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    64.582

    Standard Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Ein schwerer Schlag fuer die Betreiber on Onlinehandelsplattformen. Seit dem 1. Januar 2023 haben die Betreiber von Onlinehandelsplattformen wie z.B. eBay oder Vermietungsdienstleistungen wie z.B. Airbnb die Pflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) alle Daten von Privatverkaeufern den Finanzaemter zu melden.

    Wg. der Ueberwachungs- und Steuergier der EU und Regierungen der EU Mitgliedslaender wird private Onlinehandel kollabieren! Die Geschaeftskonzepte von privaten Onlinehandelsplattformen sind obsolet.

    Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

    Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)*– Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die*Verkäufer auf Kleinanzeigen-Portalen*trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die Kleinanzeigen-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln.*Was darf noch „frei“ verkauft werden?*Die Grenze liegt bei*30 verkauften Artikel bis Januar 2024*– oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die*Grenze von 2.000 Euro*überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

    Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

    Der*Deutsche Bundestag*hat in seiner 66. Sitzung am 10. November 2022 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 20/4376 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts – Drucksachen*20/3436,*20/4228*– in beigefügter Fassung (Drucksache 605/22) angenommen.
    Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

    Meldepflicht der Verkaufsportale

    Ab dem 01.01.23 tritt das sogenannte Plattformen Steuertransparenzgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Plattformen Betreiber verpflichtet die Daten über Verkäufe an das*Finanzamt*automatisiert weiter zu leiten. Es betrifft alle Marktplätze und Plattformen die für gewerbliche und private Verkäufe zur Verfügung gestellt werden. Darunter fallen unter anderem folgende Portale:*

    Amazon*– Ebay – Ebay-Kleinanzeigen – Facebook-Shop – Google-Shopping – Hood – Yatego – Avocadostore – Alibaba – Rakuten – Fairmondo – Shopify – Shpock.*

    TaxPro*erklärt im Video – Welche Rechte haben Betroffene?


    Digitale Plattformen zur Erzielung von Einkünften

    Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsge schäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind.

    Austausch von Informationen – Plattformbetreiber – Finanzamt

    Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden*Informationen*über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
    Auf*Bundestag.de*heißt es unter anderem:

    „.. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden ..“.

    Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Gültig ab 1. Janaur 2023

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)*2021/514*des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG)

    Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht von Plattformbetreibern und den automatischen Informationsaustausch aufgrund der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1; Amtshilferichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/514 (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1).

    Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – automatischer Informationsaustausch

    In dem Gesetz heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen nun verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für*Steuern*Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.*Außerdem sieht das Gesetz*Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.

    Alle Verkäufe werden europaweit transparent

    Prof. Dr. Christian Rödl*erklärt auf seiner Seite die Einführung des Gesetzes (Auszug/Zitat): „Artikel 1 sieht die Neueinführung des „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTGPStTG)“ vor. Damit wird der durch*DAC 7*neu eingeführte Artikel 8 ac / Anhang V der Amtshilferichtlinie umgesetzt.

    Um das Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll es im Folgenden gehen:
*

    
Ziel des Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist die Herstellung von Transparenz über geschäftliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen, um deren korrekte steuerliche Erfassung sowohl bei den Ertragsteuern als auch bei der Umsatzsteuer sicherzustellen. Bisher konnten Finanzbehörden diese Geschäfte nur schwer ermitteln und es besteht die Vermutung, dass ein erhebliches Steuerpotential nicht erfasst wird. Daher werden nun spezifische Melde- und Sorgfaltspflichten eingeführt, da die Betreiber digitaler Plattformen als diejenigen gelten, die über die*notwendigen Informationen*im Rahmen ihres Geschäftsmodells verfügen bzw. diese erlangen können. Die gewonnenen Informationen werden im Wege der EU-Amtshilfe bzw. auf Basis internationaler Abkommen automatisch mit betroffenen EU-Mitgliedstaaten bzw. den Behörden qualifizierter Drittstaaten ausgetauscht. Damit müssen Nutzer von digitalen Plattformen damit rechnen, dass alle entgeltlichen Aktivitäten über diese Plattformen europaweit und international für den Fiskus transparent werden“.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #2
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
    Registriert seit
    15.08.2019
    Ort
    NRW
    Beiträge
    10.543

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Kannste schließen lassen. Ich habe bereits um 14:27 einen Strang eröffnet.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  3. #3
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    64.582

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Medienmeldungen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Teil A:

    SWR / 11. Januar 2023

    NEUES GESETZ FÜR ONLINE-VERKÄUFE
    Das müssen Privatverkäufer im Netz jetzt wissen


    Internetplattformen wie Ebay müssen künftig auch Transaktionen von Privatleuten direkt an die Steuerbehörden übermitteln. Wir klären, was Privatverkäufer im Netz beachten müssen. Mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz werden Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Dadurch soll mehr steuerliche Transparenz entstehen: Die Europäische Union geht davon aus, dass auf diesen Plattformen viel Geld verdient, aber nicht alles davon auch ordentlich versteuert wird.

    "Das können Händler sein, die auf vielen Plattformen aktiv sind, aber nicht alle Umsätze auch in der Steuererklärung angeben. Oder Menschen, die als Privatverkäufer auftreten, obwohl sie vom Umsatzvolumen oder der angebotenen Ware eigentlich als Gewerbetreibende agieren und eventuell Umsatzsteuer bezahlen müssten."


    Ebay, Airbnb und Co. müssen Transaktionen melden

    Von dem neuen Gesetz sind zum Beispiel das Internetauktionshaus Ebay, das Online-Kleinanzeigenportal Ebay Kleinanzeigen oder der Amazon Marketplace betroffen. Aber auch Portale für Ferienwohnungen wie Airbnb müssen Transaktionen an das Finanzamt melden. "Es geht nicht nur um Waren, sondern auch um Dienstleistungen", erklärt Michael Wegmer aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.
    Das Ganze gilt dabei EU-weit, denn das Plattformen-Steuertransparenzgesetz geht auf eine EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden zurück. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Ländern. Nach Angaben der Bundesregierung soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

    Diese Daten melden Plattformen an die Behörden

    Online-Verkäufe: Das müssen Privatverkäufer beachten Internetplattformen müssen allerdings nicht von allen Privatverkäufern Daten an die Finanzbehörden übermitteln. "Wer ab und zu privat gebraucht etwas verkauft, muss sich keine Sorgen machen", so SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer. Als Grenze gelten dabei weniger als 30 Verkäufe pro Jahr oder weniger als 2.000 Euro an Einnahmen. Außerdem gibt es eine steuerliche Grenze: Gewinne unter 600 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Privatverkäufer sollten alle ihre Verkäufe dokumentieren, um bei Nachfragen der Steuerbehörden ihre Verkäufe belegen können. Es empfiehlt sich, sowohl das genaue Verkaufsdatum als auch den Einkaufs- und den Verkaufspreis für jeden Verkauf zu notieren.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Captial | 09.01.2023 |. von Laura Eßlinger

    STEUERN
    Meldet Ebay Kleinanzeigen uns jetzt beim Finanzamt?


    Gewinne, die man auf Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen macht, muss man versteuern

    Online-Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen, Vinted oder Momox müssen seit diesem Jahr die Verkäufe von Nutzerinnen und Nutzern an Behörden melden, damit die ihre Gewinne auch tatsächlich versteuern.

    Ebay, Etsy, Vinted oder Momox – künftig beäugen die Finanzbehörden Verkäufe sehr viel genauer, die über solche Online-Plattformen abgewickelt werden. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das, dass sie am besten Buch über ihre Transaktionen führen sollten, denn die Plattformbetreiber melden ihre Verkäufe unter bestimmten Voraussetzungen künftig automatisch an die Behörden. Capital klärt die wichtigsten Fragen zu den neuen Regeln:

    Welches neue Gesetz regelt nun Ebay-Kleinanzeigen-Verkäufe?

    Am 10. November 2022 verabschiedete der Bundestag eine neue Meldepflicht für Betreiber von Verkaufsplattformen im Internet. Der bekannteste Anbieter ist Ebay Kleinanzeigen, der zum norwegischen Konzern Adevinta gehört. Das Gesetz gilt jedoch ausnahmslos für alle Plattformen – also zum Beispiel auch für Vinted, Etsy oder dem früheren Ebay Kleinanzeigen-Eigentümer Ebay. Mit dem sogenannten*Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)*setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die besagt, dass auch private Verkäufe besteuert werden müssen.

    Wann wird man vom Plattformbetreiber gemeldet?

    Die Plattformbetreiber müssen ab sofort Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte ihrer Nutzerinnen und Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern melden – egal ob von professionellen Verkäufern oder Privatpersonen. Das Bundeszentralamt leitet diese Daten dann an die zuständige Länderfinanzbehörde weiter, die sie per automatisiertem Verfahren an das jeweilige Finanzamt übermittelt.

    Wann kriegt das Finanzamt keine Meldung?


    Für Nutzerinnen und Nutzer gilt eine Freigrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr, die Einnahmen daraus dürfen maximal 2000 Euro betragen – dann werden sie nicht gemeldet. Wer mehr als 30 Verkaufsabschlüsse macht und die Grenze von 2000 Euro im Jahr überschreitet, den muss der Plattformbetreiber melden. Ob das Finanzamt die gemeldeten Daten von Kleinstverkäufern mit deren Steuererklärung vergleichen wird, ist allerdings fraglich. Die Behörden haben zunächst Vielverkäufer im Blick.

    Wie muss ich Verkäufe steuerlich angeben?

    Schon bisher müssen Steuerpflichtige zusätzliche Gewinne in der Einkommensteuererklärung angeben, sofern es mehr als 600 Euro sind. Bei dem Betrag handelt es sich um eine sogenannte Freigrenze. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag alles steuerfrei ist. Liegt die Steuerpflichtige Person darüber – und sei es auch nur um ein paar Euro – muss sie den kompletten Gewinn versteuern. Angaben dazu müssen Steuerpflichtige in der Anlage G „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ machen. Wer im großen Stil verkauft, muss unter Umständen auch Umsatz- oder sogar Gewerbesteuer abführen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Merkur.de | 16.01.2023

    Auf eBay verkaufen: Neue Steuer-Regelung trifft auch private Anbieter – Dank einer EU-Richtlinie

    Auf Portalen wie eBay oder Etsy lassen sich gebrauchte oder selbst gemachte Produkte gut verkaufen. Privatanbieter müssen in Zukunft jedoch das Finanzamt fürchten. Die gebrauchte, aber noch gut funktionierende Smartwatch, der nicht mehr zur Einrichtung passende Wandschrank für Selbstabholer: Auf Verkaufsplattformen wie eBay findet sich immer noch der eine oder andere Interessent. Handgestrickte Mode und kreative Arbeiten wiederum haben ihre zahlenden Fans auf Etsy. Der Erlös kann dem Verkäufer durchaus eine nette Summe in den Geldbeutel spülen – auch wenn die Gebühren teilweise ziemlich happig sind.

    Verkauf auf eBay: Neue Steuer-Regelung trifft auch private Deals

    Das Finanzamt dagegen bleibt bei privaten Deals bislang in der Regel außen vor. Wer regelmäßig immer wieder gebrauchte oder selbst gebastelte Sachen zu Geld macht, kann zwar durchaus in den Verdacht des gewerbsmäßigen Handels und damit ins Visier der Steuerbeamten geraten. Bisher fehlte denen aber schlicht die Zeit dazu, in Kleinanzeigen und bei Auktionen nach privaten Viel-Verkäufern zu fahnden, zudem gab es keine genau definierten Limits.

    Doch das ändert sich nun. Ab 2023 müssen Handels-Plattformen ihre privaten Heavy User von sich aus dem Finanzamt melden. Das entsprechende Gesetz dafür setzt eine EU-Richtlinie um, und trägt den sperrigen Titel Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Auch die Abkürzung PStTG klingt nicht viel schlanker.

    Verkauf auf eBay: Meldepflicht gilt auch für Etsy und Airbnb


    Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattform-Betreiber den Finanzbehörden übermitteln. Diese werden dann bei der Steuererklärung des Betreffenden ganz genau hinschauen. Ehrlichkeit ist also einmal mehr oberste Steuerbürgerpflicht.

    Das gilt im Übrigen nicht nur für fleißige Anbieter auf eBay, Etsy und ähnlichen Online-Handelsplätzen. Auch Zimmer-Vermittler wie Airbnb unterliegen der neuen Meldepflicht – eben alle Portale, auf denen (auch) Privatleute Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von ABAS (18.01.2023 um 19:49 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  4. #4
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    64.582

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Kannste schließen lassen. Ich habe bereits um 14:27 einen Strang eröffnet.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Du gibts in Deinen Strang nur oberflaechliche Informationen. Ich schlage vor das Klopperhorst Deinen Strang in meinen ueberfuehrt und dann Deinen Strang schliesst.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  5. #5
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
    Registriert seit
    15.08.2019
    Ort
    NRW
    Beiträge
    10.543

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Du gibts in Deinen Strang nur oberflaechliche Information.

    Das reicht aber für 99% der privaten Ebay User, um zukünftig nicht vom Finanzamt verfolgt zu werden.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  6. #6
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
    Registriert seit
    05.02.2006
    Ort
    auf See
    Beiträge
    70.357

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Soll das ein Witz sein, wenn die Albaner Banden, Milliarden in Dubai und Albanien jedes Jahr waschen. die Roma Banden in ihrer Heimat, Paläste Bauen, mit Goldenen Wasserhähnen und mit den Kurden fangen wir hier nicht an

    Deutschland ist Geldwäsche Land, was man mit Reno Benko sah, mit dem Kauf der Kaufhäuser und den Geldern der Ukrainischen Mafia, im Raum Stuttgart, bis Wirecard



    Stuttgart ist Geldwäsche Zentrum, wo Ukrainische und Albanische Verbrecher Banden, extra Konsulate erhielten, für Geldwäsche und gefälschte Dokumenten


    Der Berufsverbrecher: Enver Shala des Kosovo Mafia Konsulats in Stuttgart ist auf der Flucht
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  7. #7
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    64.582

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Medienmeldungen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Teil B:

    12.01.2023

    Online-Handel: Plattformen müssen private Händler ans Finanzamt melden

    Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted, Momox – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.

    Inhalt

    Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?

    Wer wird gemeldet?

    An wen werden die Transaktionen gemeldet?

    Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?

    Was müssen Verkäufer jetzt tun?

    Unproblematisch: Gelegentlicher Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs

    Verkauf von Wertgegenständen: Spekulationsfrist und Freigrenze beachten

    Gewerblicher Verkauf


    *
    Das komplette Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) einschließlich Begründung finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
    →*zum PDF des Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

    Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?

    Laut § 5 PStTG müssen folgende Tätigkeiten gemeldet werden, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht werden:
    die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (z.B. Vermietung einer (Ferien)Wohnung über AirBnB und ähnliche Anbieter),

    die Erbringung persönlicher Dienstleistungen (z.B. Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw.),

    der Verkauf von Waren (z.B. gebrauchte Kinderkleidung, Bücher, selbst hergestellte Waren usw.),

    die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln (z.B. die Vermietung des eigenen Wohnmobils an andere Urlauber).


    Wer wird gemeldet?

    In §4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG wird bestimmt:

    »Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.«

    Übersetzt heißt das: Gemeldet werden müssen alle Verkäufer bzw. Anbieter, die pro Jahr auf einer Plattform
    mindestens als 30 Verkaufsabschlüsse machen*und

    mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.

    Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Händler gemeldet. Dabei ist es übrigens egal, ob es sich um einen gewerblichen Händler oder um eine Privatperson handelt.

    An wen werden die Transaktionen gemeldet?

    Die Plattformbetreiber melden die Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Bundeszentralamt für Steuern leitet diese Daten dann an die jeweils zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Die Länderfinanzbehörden leiten die Daten dann automatisiert an die jeweiligen Finanzämter weiter. Das Finanzamt prüft dann, ob der gemeldete Verkäufer die Transaktionen bzw. die Verkaufserlöse in seiner Steuererklärung angegeben hat. Kleinstverkäufer mit wenigen Transaktionen und geringen Umsätzen werden die Finanzämter dabei vermutlich eher nicht überprüfen – sie möchten Vielverkäufer finden und sichergehen, dass diese ihre Einnahmen korrekt versteuern und ggf. eine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Zu einer Jagd auf Eltern, die gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug verkaufen, wird es also nicht kommen.

    Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?

    Im Rahmen der Meldepflicht werden übermittelt:

    Name,

    Geburtsdatum,

    Steueridentifikationsnummer,

    Postanschrift,

    Bankverbindung,

    alle relevanten Transaktionen,

    Verkaufserlöse,

    alle für die Nutzung der Plattform angefallenen Gebühren und

    falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Händlers bzw. Anbieters.



    Was müssen Verkäufer jetzt tun?

    In vielen Fällen gar nichts oder jedenfalls nicht viel. Unproblematisch: Gelegentlicher Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Wer zum Beispiel gelegentlich Spielzeug verkauft, aus dem die Kinder »herausgewachsen« sind, oder sein altes Fahrrad über ein Kleinanzeigen-Portal loswerden möchte, der braucht nichts zu befürchten und muss auch in der Steuererklärung keine Angaben zu den Verkäufen machen. Die Einnahmen aus den Verkäufen sind und bleiben steuerfrei.

    Was Sie trotzdem tun sollten:

    Notieren Sie, wann Sie welchen Gegenstand wo und für wie viel verkauft haben. Falls Sie Belege über den Einkauf und/oder Verkauf haben, heben Sie diese auf. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt Fragen hat.

    Verkauf von Wertgegenständen: Spekulationsfrist und Freigrenze beachten

    Wer Wertgegenstände wie Edelmetalle, Münzen, Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Oldtimer und Briefmarken verkauft, muss schon jetzt die einjährige sog. Spekulationsfrist beachten und Angaben in der Steuererklärung machen. Es geht also im Folgenden um Wertgegenstände, die innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder verkauft werden. Die einjährige Spekulationsfrist ist auch für private eBay-Verkäufer relevant, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten. Für den Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften zusammen gibt pro Kalenderjahr eine Freigrenze: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie weniger (!) als 600 Euro betragen (§ 23 Abs. 3 S. 5 Einkommensteuergesetz – EStG). Wird der Betrag von 600 Euro erreicht (!) oder überschritten, ist er voll steuerpflichtig, also nicht nur mit dem übersteigenden Teil. Liegt der Gewinn unter der Freigrenze, ist er steuerfrei.

    Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht jedem die Freigrenze zu, vorausgesetzt, jeder hat entsprechende Gewinne. Die nicht ausgeschöpfte Freigrenze des einen Ehegatten kann allerdings auch bei Zusammenveranlagung nicht auf den anderen übertragen werden. Steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind in der Steuererklärung in der Anlage SO aufzuführen, da solche Einkünfte zur Einkunftsart »Sonstige Einkünfte« gehören.

    Gewerblicher Verkauf

    Vielleicht fällt bei der Meldung und anschließenden Überprüfung auf, dass Sie gewerblich tätig sind. Da es keine festen Zahlen gibt, ab wie vielen Verkäufen man zum Beispiel als gewerblicher Händler gilt, ist der Zeitpunkt des Übergang vom privaten Verkauf zum gewerblichen Handel oft nicht ganz klar.

    In folgenden Konstellationen wurde in der Vergangenheit von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen:

    Sie entrümpeln ein Haus und verkaufen in den folgenden Monaten zahlreiche Gegenstände.

    Sie verkaufen zwar selten, handeln aber nur mit sehr teuren Gegenständen.

    Sie kaufen Waren ein mit dem Ziel, diese wieder zu verkaufen.

    Sie stellen selbst Gegenstände her mit dem Ziel, diese zu verkaufen.



    In diesen Fällen müssen Sie ein Gewerbe anmelden und mit der Steuererklärung die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) einreichen. Auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind jetzt für Sie ein Thema.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    pwc / 11. November 2022

    Bundestag beschließt Regelungen zu Meldepflichten für digitale Plattformen und Reform der Außenprüfung

    Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt.
    Dabei folgte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 09. November 2022 (20/4376).

    Hintergrund

    Die Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant. Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.

    Änderungen

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (siehe unseren*Blogbeitrag) sind dabei u.a. folgende Änderungen enthalten:
    - Möglichkeit eines Antrags auf Auskunft zum Anwendungsbereich des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG);
– EU-Amtshilfegesetz, Automatische Übermittlung von Informationen, Finanzverwaltungsgesetz, Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern;
– Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Absatz 4 AO n.F.);
– Änderungen beim qualifizierten Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO n.F.);
– Geänderte Inkrafttretens- und Anwendungsregelungen zu den Änderungen der Abgabenordnung und verlängerte Erprobung alternativer Prüfungsmethoden.

    Fundstelle Bundestag, online.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von ABAS (18.01.2023 um 19:53 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  8. #8
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    64.582

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Das reicht aber für 99% der privaten Ebay User, um zukünftig nicht vom Finanzamt verfolgt zu werden.
    Das stimmt nicht, weil alle Daten der Privatverkaeufer von Onlinehandelsplattformen den Finanzaemter uebermittelt werden, mit Ausnahmen von sogenannten freigestellten " Kleinstverkaeufern " die nur gelegentliche Verkaeufe taetigen der einen Gesamtwert von 2.000 EUR pro Jahr nicht ueberschreiten.

    In §4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG wird bestimmt:

    »Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.«
    Das Thema ist komplex und hast vom Thema keine Ahnung. Du schreibst ueberwiegend Ein-, Zwei- oder Dreizeiler in HPF. Die von Dir erstellten Straenge sind genauso flachgeistig wie Deine Beitraege.
    Geändert von ABAS (18.01.2023 um 19:55 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  9. #9
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
    Registriert seit
    15.08.2019
    Ort
    NRW
    Beiträge
    10.543

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das Thema ist komplex. Du schreibst ueberwiegend Ein-, Zwei- oder Dreizeiler in HPF.
    Die von Dir erstellten Straenge sind genauso flachgeistig bzw. trivial.

    Du hast doch keine Ahnung was ich schreibe. Einzeiler habe ich noch nie geschrieben. Zwei und Dreizeiler eher selten. Meistens schreibe ich mehrere Abschnitte.


    Meinst Du, wenn du ganze Tapeten hier reinkopierst, zeugt das von mehr Ahnung ? Das lesen sich die Leute doch gar nicht erst durch.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  10. #10
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    64.582

    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Soll das ein Witz sein, wenn die Albaner Banden, Milliarden in Dubai und Albanien jedes Jahr waschen. die Roma Banden in ihrer Heimat, Paläste Bauen, mit Goldenen Wasserhähnen und mit den Kurden fangen wir hier nicht an

    Deutschland ist Geldwäsche Land, was man mit Reno Benko sah, mit dem Kauf der Kaufhäuser und den Geldern der Ukrainischen Mafia, im Raum Stuttgart, bis Wirecard



    Stuttgart ist Geldwäsche Zentrum, wo Ukrainische und Albanische Verbrecher Banden, extra Konsulate erhielten, für Geldwäsche und gefälschte Dokumenten


    Der Berufsverbrecher: Enver Shala des Kosovo Mafia Konsulats in Stuttgart ist auf der Flucht
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nein! Das ist kein Witz sondern seit 01. Januar 2023 geltendes Recht mit fatalen Auswirkungen auf den privaten Onlinehandel mit Waren und Dienstleistungen. Ausserdem wirkt sich das negativ auf die Geschaeftskonzepte der Betreiber von Onlinehandelsplattformen aus, weil das Hauptgeschaeft von eBay & Consorten schon immer Privatanbieter waren, die an der Steuer vorbei verkauft haben.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 85
    Letzter Beitrag: 10.04.2018, 17:48
  2. Schulgewalt: Keine Meldepflicht mehr für Prügeleien
    Von Felix Krull im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 08.03.2010, 16:08
  3. Meldepflicht für Linksextreme
    Von Deutschmann im Forum Deutschland
    Antworten: 77
    Letzter Beitrag: 03.04.2009, 12:52

Nutzer die den Thread gelesen haben : 2

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben