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Thema: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Dajan
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Das kritisierst du. Du Arschloch. Das dein 49 Euro Ticket immer noch zu teuer ist, wahrscheinlich auch.
    Nimm mal Deine Pillen ein, Du Held des Denkens.

    ich habe nur erklärt, warum Finanzämter und SteuFa Ebay beobachten ... .
    Und was sagen Sie als Unbeteiligter zum Thema "Intelligenz"?

  2. #42
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
    Nimm mal Deine Pillen ein, Du Held des Denkens.
    ich habe nur erklärt, warum Finanzämter und SteuFa Ebay beobachten ... .
    DAS war mir schon klar, was du hier verteidigst. Zecke.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  3. #43
    Mitglied Benutzerbild von Dajan
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    DAS war mir schon klar, was du hier verteidigst. Zecke.
    Macht Dir das Dein Geschäftsmodell kaputt? Steuern will er nicht zahlen , was? Eigennutz vor Gemeinnutz?
    Und was sagen Sie als Unbeteiligter zum Thema "Intelligenz"?

  4. #44
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
    Macht Dir das Dein Geschäftsmodell kaputt? Steuern will er nicht zahlen , was? Eigennutz vor Gemeinnutz?
    Ein Dialog mit dir ist nicht fruchtbar...

    Depp.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

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  5. #45
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Das kritisierst du. Du Arschloch. .
    .. ganz tolle Ausdrucksweise von dir ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  6. #46
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. ganz tolle Ausdrucksweise von dir ..
    Ich mag es deutlich. Und dein roter Punkt berührt mich nicht.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

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  7. #47
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
    Das ist eine Frage der Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" im Einkommensteuergestz.

    Gewerbetrieb liegt vor, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht dauerhaft tätig wird und ein auf dem Markt erkennbares Angebot an Dritte abgibt, also vereinfacht dargestellt. Dazu gibt es ausgefeilte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Die Abgrenzung bleibt aber schwierig.

    Es gibt halt z. B. Strategen, die gebrauchte Autos ein paar Monate fahren und dann wieder verkaufen. Das gilt dann irgendwann als Gebrauchtwagenhandel mit allen steuerlichen Folgen.

    Ich halte mich hier dran irgendwie fest. Da muss doch ein Unterschied bestehen zwischen jemandem der immer wieder gebrauchte Autos kauft und die nach einem halben Jahr vertickt und dem, der z. B. immer wieder selbst gekaufte, aber ausgelesene Bücher verkauft. Bei Büchern kommst du vermutlich nie auf tausende Euro, aber auf viele Verkäufe. Bei dem Gebrauchtwagen wird es so sein, dass er günstig gekauft und teurer verkauft wurde, bei dem Buch ist es aber anders herum. Es kostete z. B. 14,99 und wird für 2 Euro verkauft. Da derjenige viele Bücher kauft und liest hat er im Laufe eines Jahres 80 Bücher im Angebot...
    Aber wo ist da die Gewinnerzielungsabsicht bzw. es wäre ja ein Verlust, nur nicht so hoch wie wenn er das Buch wegschmeißen würde.

    Naja, du hast selbst geschrieben, dass es nicht einfach ist, aber wenn ich so jemand wäre würde ich kämpfen. Es geht doch vor allem auch um die so gepriesene Nachhaltigkeit, egal jetzt was man an Gebrauchtem verkauft. Es ist doch toll, wenn noch jemand und noch jemand das Buch liest, oder noch wer meine nicht mehr passenden Anzüge trägt, oder den Schrank brauchen kann, der bei mir nirgends mehr rein passt .... Da muss der jeweilige Finanzbeamte aber auch mit Gespür vorgehen.
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  8. #48
    Mitglied Benutzerbild von Dajan
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Ich halte mich hier dran irgendwie fest. Da muss doch ein Unterschied bestehen zwischen jemandem der immer wieder gebrauchte Autos kauft und die nach einem halben Jahr vertickt und dem, der z. B. immer wieder selbst gekaufte, aber ausgelesene Bücher verkauft. Bei Büchern kommst du vermutlich nie auf tausende Euro, aber auf viele Verkäufe. Bei dem Gebrauchtwagen wird es so sein, dass er günstig gekauft und teurer verkauft wurde, bei dem Buch ist es aber anders herum. Es kostete z. B. 14,99 und wird für 2 Euro verkauft. Da derjenige viele Bücher kauft und liest hat er im Laufe eines Jahres 80 Bücher im Angebot...
    Aber wo ist da die Gewinnerzielungsabsicht bzw. es wäre ja ein Verlust, nur nicht so hoch wie wenn er das Buch wegschmeißen würde.

    Naja, du hast selbst geschrieben, dass es nicht einfach ist, aber wenn ich so jemand wäre würde ich kämpfen. Es geht doch vor allem auch um die so gepriesene Nachhaltigkeit, egal jetzt was man an Gebrauchtem verkauft. Es ist doch toll, wenn noch jemand und noch jemand das Buch liest, oder noch wer meine nicht mehr passenden Anzüge trägt, oder den Schrank brauchen kann, der bei mir nirgends mehr rein passt .... Da muss der jeweilige Finanzbeamte aber auch mit Gespür vorgehen.
    "Nachhaltigkeit" hat mit Steuerrecht nichts zu tun.

    Die Finanzämter neigen dazu, es sich etwas einfach zu machen. Da wird dann schon mal ein Steuerbescheid rausgehauen nach dem Motto, "wenns falsch ist, wird er sich schon wehren". Das ist Masseverwaltung und der öD ist ja nicht ein Refugium der Fleißigsten.

    Da muss man sich dann halt wehren. Dafür gibt es das Einspruchsverfahren und Finanzgerichte. Die Erfolgsquote des Bürgers vor Finanzgerichten ist recht hoch, weil eben in der Masseverwaltung öfter Fehler passieren als in anderen Verwaltungsbereichen.
    Und was sagen Sie als Unbeteiligter zum Thema "Intelligenz"?

  9. #49
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel

    Nach anfaenglichen zoegern informiert mittlerweile auch die US Konzernkrake eBay seine Privatverkaeufer ueber die Regeln des Plattformen Steuertransparenzgesetz. (PStTG) Weil bei eBay die Privatverkaeufe wegbrechen, werden ab 1. Maerz diesen Jahres dauerhaft von Privatverkaeufern keine Gebuehren und Provisionen mehr verlangt, um dumme Kunden als Privatverkaeufer anzulocken, die dann spaeter vom Finanzamt abkassiert werden.

    eBay Hinweise > Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PstTG/DAC7) (Auszug)

    Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist seit dem 1. Januar 2023 gültig. Das bedeutet, dass Betreiber digitaler Plattformen, zum Beispiel Online-Marktplätze wie eBay, gesetzlich dazu verpflichtet sind, unter bestimmten Umständen Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.

    Überblick

    Wie wird das Plattformen-Steuertransparenzgesetz durch eBay umgesetzt?

    • Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG), durch welches die als „DAC 7“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 umgesetzt wird.
    • eBay fällt als EU-Online-Marktplatzbetreiber unter dieses Gesetz und wird dementsprechend bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten seiner Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden melden.

    Bin ich davon betroffen?

    • Ihre Daten werden gemeldet, wenn:
    • Sie in der EU ansässig sind,
    • Ihre Umsätze bei eBay € 2.000 oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Transaktionen, also Verkäufe bei eBay, im Kalenderjahr tätigen.

    Was passiert bei einer Meldung durch eBay?

    • Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, melden wir die im Abschnitt „Welche Informationen werden aufgrund des PStTG gemeldet?" aufgeführten personen- und transaktionsbezogenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
    • Die Meldungen erfolgen jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr und erstmals im Januar 2024.
    • Sie erhalten von eBay ebenfalls im gleichen Zeitraum eine Kopie der Sie betreffenden Informationen, die wir für den entsprechenden Zeitraum an das BZSt gemeldet haben.

    Was benötigt eBay von mir?

    Aufgrund des PStTG benötigt eBay von Ihnen zusätzliche Informationen. Dazu gehören u.a. die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) von natürlichen Personen bzw. die Steuernummer von juristischen Personen.

    Allgemeine Informationen

    Gilt diese Meldepflicht nur für eBay oder für alle Plattformen?

    Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt für alle Betreiber digitaler Plattformen, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Dazu gehören andere Online-Marktplätze, Buchungsplattformen usw.

    Gilt DAC7 bzw. das PStTG nur für in der EU ansässige Plattformnutzer?

    Ja, DAC7 gilt für alle in der EU ansässigen Verkäufer, die die Kriterien erfüllen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss also – genau wie Deutschland – DAC7 in seine nationale Gesetzgebung aufnehmen.

    Datensicherheit

    Wie schützt eBay meine Daten?

    Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten durch modernste technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, um das Risiko zu minimieren, dass durch Datenverlust, Missbrauch, unberechtigten Zugriff sowie unbefugte Offenlegung Manipulation entsteht. Zu diesem Zweck verwenden wir beispielsweise Firewalls und Datenverschlüsselung sowie physische Zugangsbeschränkungen für unsere Rechenzentren und Berechtigungsprüfungen für den Datenzugriff. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die zweistufige Verifizierung zu verwenden. Sie haben jederzeit Einblick in die von uns gesammelten Informationen und können Ihre Einstellungen jederzeit problemlos ändern. Weitere Informationen zu unserer Datensicherheit und dem Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Steueridentifikationsnummer
    Was ist eine Steueridentifikationsnummer?


    Gemäß dem Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG) gelten in Deutschland folgende Nummern als Steueridentifikationsnummern:

    • die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die natürliche Personen erhalten,
    • die vom örtlich zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).


    Warum muss ich meine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer angeben?

    eBay ist aufgrund des PStTG gesetzlich verpflichtet, Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer als Teil der meldepflichtigen Daten zu erheben.

    Wann fragt eBay nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer?

    eBay fragt nach Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.), wenn Ihre Umsätze bei eBay 2.000 € oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Verkäufe im Kalenderjahr tätigen.

    Wann muss ich meine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und wann meine Steuernummer angeben?

    Natürliche Personen, die in Deutschland gemeldet bzw. steuerpflichtig sind, erhalten grundsätzlich eine IdNr. Sofern Sie keine IdNr. erhalten, weil die Registrierung bei eBay durch eine juristische Person (Beispiel: GmbH) erfolgte, sind Sie verpflichtet, statt der IdNr. Ihre Steuernummer anzugeben.

    Was passiert, wenn ich meine IdNr. bzw. Steuernummer nicht angebe?

    Wenn Sie von eBay angeforderte Informationen wie zum Beispiel Ihre IdNr. bzw. Steuernummer nicht angeben, ist eBay gemäß PStTG gesetzlich verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören zum Beispiel die Einbehaltung von Auszahlungen oder die Sperrung Ihres eBay Kontos.

    Warum haben andere Plattformbetreiber nicht nach meiner steuerlichen Identifikationsnummer gefragt?

    Wir können nicht für andere Plattformbetreiber sprechen, aber DAC7 bzw. das PStTG gilt auch für alle anderen Betreiber digitaler Plattformen, welche die gesetzlichen Kriterien erfüllen.

    Wo finde ich die Steueridentifikationsnummer, die ich angeben muss?

    Deutschland
    Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer)
    Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften
    Name
    Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr., falls nicht vorhanden, Steuernummer)
    Steuernummer

    Wo finde ich sie?

    Die IdNr. erhält jede in Deutschland gemeldete Person vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie finden die IdNr. auch auf Ihrem Steuerbescheid links oben sowie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Steuernummer wird vom örtlich zuständigen Finanzamt vergeben. Die Steuernummer finden Sie links oben auf Ihrem Steuerbescheid.

    ...

    Ist die IdNr. dieselbe wie die USt-IdNr.?

    Nein. Die (steuerliche) Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind verschiedene Nummern.

    Muss ich meine IdNr. bzw. Steuernummer und meine USt-IdNr. angeben?

    Ja, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer IdNr. bzw. Steuernummer über eine USt-IdNr. verfügen, müssen Sie diese als gewerblicher Verkäufer bei eBay ebenfalls angeben. Diese Verpflichtung beruht nicht auf dem PStTG, sondern besteht bereits aufgrund von §22f UStG. Erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuer in Deutschland.

    ...

    Inhalt der Meldungen an das BZSt
    Welche Informationen werden aufgrund des PStTG gemeldet?


    eBay ist nach PStTG verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Wenn Sie in einem anderen EU-Land steuerlich gemeldet sind, geben die deutschen Steuerbehörden Ihre Daten an die zuständigen Steuerbehörden Ihres Landes weiter. Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, wird eBay folgende Informationen übertragen:

    Gesamtumsatz aus allen Ihren Transaktionen des letzten Geschäftsjahres, hiervon werden abgezogen:

    • an eBay gezahlte Verkaufsgebühren,
    • jegliche Rückerstattung innerhalb des Berichtszeitraums,
    • von eBay eingezogene Umsatzsteuer.

    Demzufolge kann der Betrag, den eBay melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die Sie von eBay erhalten haben.

    Darüber hinaus werden von eBay die folgenden Informationen übermittelt:

    Natürliche Personen (einschließlich Einzelunternehmer):

    • Vor- und Nachname
    • Anschrift des Wohnsitzes
    • Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
    • Geburtsdatum
    • Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
    • Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
    • Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
    • Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden
    • IdNr. (steuerliche Identifikationsnummer)
    • USt-IdNr., falls vorhanden

    Juristische Personen - Personengesellschaften:

    • Eingetragener Firmenname
    • Anschrift des Firmensitzes
    • Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
    • Steuernummer (in einigen Ländern)
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
    • Handelsregisternummer (falls vorhanden)
    • Sofern vorhanden: jede Betriebsstätte, durch die relevante Geschäftstätigkeiten in der Europäischen Union getätigt werden, wobei der jeweilige Mitgliedstaat anzugeben ist, in dem sich eine solche Betriebsstätte befindet
    • Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Berichtszeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
    • Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
    • Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
    • Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden

    ...

    Steuerliche Pflichten
    Hat die Meldepflicht von eBay nach dem PStTG Einfluss auf meine steuerlichen Verpflichtungen?


    Nein, Ihre steuerlichen Verpflichtungen ändern sich nicht durch das PStTG. Wir weisen aber darauf hin, dass die gesetzlichen Änderungen auf EU-Ebene das ausdrückliche Ziel verfolgen, die Kooperation der Behörden zu intensiveren und ihre Effizienz zu steigern, um die gesetzmäßige Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherzustellen und Steuerflucht, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen.

    Genau wie vor dem Inkrafttreten des PStTG sind Sie selbst dafür verantwortlich zu klären, ob Ihre eBay-Verkäufe der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer unterliegen und gegebenenfalls entsprechende Steuererklärungen einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, wenn Sie Fragen
    zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben.

    ...

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von ABAS (30.03.2023 um 07:53 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

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