Ganz spannend wird es aber, wenn man beispielsweise ein Desserbesteck aus dem Nachlass und ursprünglich von den Vorfahren verkauft, also so anno 1870 beispielsweise. Stell dir vor, man hätte noch die Rechnung dazu aus eben diesem Jahre. Natürlich hätte es zu dieser Zeit noch nicht die ausgewiesene MWST gegeben. Und auch eine andere Währung als die heutige. Dazu noch die "Abschreibung". Hinsichtlich der Ausgaben, die man dann geltend machen könnte, eine spannende Frage.
Das war zwar jetzt ein überspitztes Beispiel, aber oft handelt es sich ja um solche Güter, die aus dem aufgelösten Haushalt seiner Vorfahren oder eben geerbt sind, eine alte Kaffeemühle, eine manuelle Brotschneidemaschine, eine Spieluhr von annodunnemal, ein wertvoller Schrank etc. , alles natürlich meist ohne Rechnung oder eben mit einer für das Finanzamt nicht verwertbarer.