Bei Ihrem Geschwafel gestern Abend hatte ich vermutet, Sie hätten wohl einige Bier zu viel gehabt.
Sachliche Argumente habe ich hier von Ihnen noch nicht gelesen.
Dass es Ähnlichkeiten zwischen ZPO und StPO gibt, bezweifelt niemand. Den fundamentalen Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozessen scheinen Sie jedoch zu verdrängen.
Ebenso verdrängen Sie die ganz normale menschliche Befangenheit ortsansässiger Gutachter in Strafprozessen. Aber genau um diese Befangenheit geht es in diesem Topic.
Gutachter müssten für ihre Gutachten geradestehen müssen, d.h. für falsche Gutachten müsste man sie ggf. haftbar machen können - Stichwort: Produkthaftung
Wenn man bedenkt, welch' immensen Schaden solche "Gutachter" bereits schon angerichtet haben, und wieviele Menschen solchen falschen "Gutachten" zum Opfer gefallen sind...
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Tja, aber wie wollen Sie einen Gutachter widerlegen – außer durch ein Gegengutachten?
Wie gesagt, mein erfahrener Anwalt riet mir zu einem Gegengutachter, der weiter entfernt wohnt.
Dieser widerlegte die beiden ortsansässigen Gutachter aus beiden Instanzen.
Somit wurde ich in der Berufungsinstanz freigesprochen.
Anm.: Ein durch das Fernsehen bekannter und promovierter Kollege meines Anwalts sagte mir anschließend in deren Kanzlei:
„Freispruch in der Berufung – das entspricht einem Sechser im Lotto.“
Das Perfide an diesen Gutachterbeauftragungen in Strafprozessen ist, dass Gutachter ja nur beauftragt werden, wenn die Beweislage ansonsten nicht ausreichen würde.
Somit spielen diese Gutachten in Strafprozessen fast immer das Zünglein an der Waage.
Die Augenbinde von Justitia macht übrigens nur in Zivilprozessen Sinn!
Ich kann zwar jetzt kein Zitat angeben, aber ich erinnere mich an eine Stelle in einem Buch über Revisionsrecht, dass Richter sich nur im Falle von psychologischen Gutachten über diese hinwegsetzen dürfen.
Aber da den Richtern ja nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit gegeben ist, können sie sich natürlich über jeden Beweis – also auch Gutachten – hinwegsetzen.
Naja, die Todesstrafe ist glücklicherweise abgeschafft.
Aber auch nur eine 6-monatige Haftstrafe eines Familienvaters kann eine ganze Familie von der Sozialhilfe dauerhaft abhängig machen.
Nach Verbüßung der Strafe ist das Berufsleben des Verurteilten in der Regel völlig zerstört.
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