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Thema: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Da hier mehrere User ihre Verständnisschwierigkeiten deutlich gemacht haben, wiederhole ich hier noch einmal den Befangenheitsgrund:
    Da der jeweilige Richter den Gutachter nach seinem Ermessen (§ 73 Abs. 1 StPO) bestimmt, wird dieser nur Gutachter auswählen, die sich in der Vergangenheit nicht quer gestellt haben. Insofern müsste ein Gutachter damit rechnen, nicht wieder beauftragt zu werden, falls er nicht im Sinne der – vielleicht erst noch zu erstellenden - Anklageschrift „begutachtet“.
    Eine Widerlegung seines Gutachtens braucht er nicht zu befürchten, da ein Gegengutachter ja aus Kostengründen auch ortsansässig wäre und damit der gleichen Befangenheit unterläge.
    Lese- oder Gedächtnisschwäche? Nochmal widerlege ich diesen Schwachsinn nicht

  2. #52
    DNCBN
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Lese- oder Gedächtnisschwäche? Nochmal widerlege ich diesen Schwachsinn nicht
    Bei Ihrem Geschwafel gestern Abend hatte ich vermutet, Sie hätten wohl einige Bier zu viel gehabt.
    Sachliche Argumente habe ich hier von Ihnen noch nicht gelesen.
    Dass es Ähnlichkeiten zwischen ZPO und StPO gibt, bezweifelt niemand. Den fundamentalen Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozessen scheinen Sie jedoch zu verdrängen.

    Ebenso verdrängen Sie die ganz normale menschliche Befangenheit ortsansässiger Gutachter in Strafprozessen. Aber genau um diese Befangenheit geht es in diesem Topic.

  3. #53
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Gutachter müssten für ihre Gutachten geradestehen müssen, d.h. für falsche Gutachten müsste man sie ggf. haftbar machen können - Stichwort: Produkthaftung
    Wenn man bedenkt, welch' immensen Schaden solche "Gutachter" bereits schon angerichtet haben, und wieviele Menschen solchen falschen "Gutachten" zum Opfer gefallen sind...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #54
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Gutachter müssten für ihre Gutachten geradestehen müssen, d.h. für falsche Gutachten müsste man sie ggf. haftbar machen können - Stichwort: Produkthaftung
    Wenn man bedenkt, welch' immensen Schaden solche "Gutachter" bereits schon angerichtet haben, und wieviele Menschen solchen falschen "Gutachten" zum Opfer gefallen sind...
    Tja, aber wie wollen Sie einen Gutachter widerlegen – außer durch ein Gegengutachten?
    Wie gesagt, mein erfahrener Anwalt riet mir zu einem Gegengutachter, der weiter entfernt wohnt.
    Dieser widerlegte die beiden ortsansässigen Gutachter aus beiden Instanzen.
    Somit wurde ich in der Berufungsinstanz freigesprochen.

    Anm.: Ein durch das Fernsehen bekannter und promovierter Kollege meines Anwalts sagte mir anschließend in deren Kanzlei:
    „Freispruch in der Berufung – das entspricht einem Sechser im Lotto.“

    Das Perfide an diesen Gutachterbeauftragungen in Strafprozessen ist, dass Gutachter ja nur beauftragt werden, wenn die Beweislage ansonsten nicht ausreichen würde.
    Somit spielen diese Gutachten in Strafprozessen fast immer das Zünglein an der Waage.

    Die Augenbinde von Justitia macht übrigens nur in Zivilprozessen Sinn!

  5. #55
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Dieser widerlegte die beiden ortsansässigen Gutachter aus beiden Instanzen.
    Somit wurde ich in der Berufungsinstanz freigesprochen.!
    .. worum ging es denn ? ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  6. #56
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Bei Ihrem Geschwafel gestern Abend hatte ich vermutet, Sie hätten wohl einige Bier zu viel gehabt.
    Sachliche Argumente habe ich hier von Ihnen noch nicht gelesen.
    Dass es Ähnlichkeiten zwischen ZPO und StPO gibt, bezweifelt niemand. Den fundamentalen Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozessen scheinen Sie jedoch zu verdrängen.

    Ebenso verdrängen Sie die ganz normale menschliche Befangenheit ortsansässiger Gutachter in Strafprozessen. Aber genau um diese Befangenheit geht es in diesem Topic.
    Lern lesen. Befangenheit ist gefundenes Fressen für Rechtsanwälte

  7. #57
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Tja, aber wie wollen Sie einen Gutachter widerlegen – außer durch ein Gegengutachten?
    Wie gesagt, mein erfahrener Anwalt riet mir zu einem Gegengutachter, der weiter entfernt wohnt.
    Dieser widerlegte die beiden ortsansässigen Gutachter aus beiden Instanzen.
    Somit wurde ich in der Berufungsinstanz freigesprochen.

    Anm.: Ein durch das Fernsehen bekannter und promovierter Kollege meines Anwalts sagte mir anschließend in deren Kanzlei:
    „Freispruch in der Berufung – das entspricht einem Sechser im Lotto.“

    Das Perfide an diesen Gutachterbeauftragungen in Strafprozessen ist, dass Gutachter ja nur beauftragt werden, wenn die Beweislage ansonsten nicht ausreichen würde.
    Somit spielen diese Gutachten in Strafprozessen fast immer das Zünglein an der Waage.

    Die Augenbinde von Justitia macht übrigens nur in Zivilprozessen Sinn!
    Zugegeben, Gutachten/Gegengutachten helfen dem Gericht ledigl. bei der Urteilsfindung, d.h. sie sind unverbindlich.
    Die Verantwortung trägt letztendl. nur das Gericht...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #58
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Zugegeben, Gutachten/Gegengutachten helfen dem Gericht ledigl. bei der Urteilsfindung, d.h. sie sind unverbindlich.
    Die Verantwortung trägt letztendl. nur das Gericht...
    Ich kann zwar jetzt kein Zitat angeben, aber ich erinnere mich an eine Stelle in einem Buch über Revisionsrecht, dass Richter sich nur im Falle von psychologischen Gutachten über diese hinwegsetzen dürfen.

    Aber da den Richtern ja nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit gegeben ist, können sie sich natürlich über jeden Beweis – also auch Gutachten – hinwegsetzen.

  9. #59
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Ich kann zwar jetzt kein Zitat angeben, aber ich erinnere mich an eine Stelle in einem Buch über Revisionsrecht, dass Richter sich nur im Falle von psychologischen Gutachten über diese hinwegsetzen dürfen.

    Aber da den Richtern ja nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit gegeben ist, können sie sich natürlich über jeden Beweis – also auch Gutachten – hinwegsetzen.
    Ich möchte weder Gutachter, noch Richter sein, denn ich müsste mit meinem Gutachten / Urteil ggf. über Menschenleben entscheiden...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  10. #60
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Ich möchte weder Gutachter, noch Richter sein, denn ich müsste mit meinem Gutachten / Urteil ggf. über Menschenleben entscheiden...
    Naja, die Todesstrafe ist glücklicherweise abgeschafft.
    Aber auch nur eine 6-monatige Haftstrafe eines Familienvaters kann eine ganze Familie von der Sozialhilfe dauerhaft abhängig machen.
    Nach Verbüßung der Strafe ist das Berufsleben des Verurteilten in der Regel völlig zerstört.

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