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Thema: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

    Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.
    Jetzt wird es völlig wirr.
    Ich schrieb nichts von Beklagten im Strafprozessen. Auch nichts von Strafverhandlungen

  2. #32
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das ist Unsinn.
    Entscheidend ist der vom Gericht bestellte Gutachter. Alles andere sind (ggf. fachkundige) Parteivorträge
    Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
    Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
    Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig. Bezahlt wurden sie aber dennoch. Gegen einen der beiden wollte ich Anzeige wegen übler Nachrede und Falschbehauptung erstatten. Seine Frau konnte mich überzeugen es nicht zu tun.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
    Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
    Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig. Bezahlt wurden sie aber dennoch. Gegen einen der beiden wollte ich Anzeige wegen übler Nachrede und Falschbehauptung erstatten. Seine Frau konnte mich überzeugen es nicht zu tun.
    Sowas passiert, wenn auch selten. Grundsätzlich gibt es im Rahmen des selbständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) die Möglichkeit, den vom Gericht bestellten SV zu befragen. Kreuzverhör sozusagen.
    Übrigens sind gerade im Baubereich viele absolute Vollidioten als SV unterwegs. Meist Arschitekten

  4. #34
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Könnten Sie mal zum Thema etwas schreiben?
    Es geht hier um das Vergabeverfahren für Gutachterbeauftragungen bei Strafprozessen!

  5. #35
    Mitglied
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

    Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.
    Die Staatsanwälte hierzulande sind parteiisch, obwohl die Staatsanwaltschaft hierzulande gem. § 160 Abs. 2 StPO auch Entlastendes hervorzusuchen hat. Das tut sie meist eher unzulänglich, weil ja auch die Polizei (also ihre Hilfspersonen siehe § 152 StPO für den Bereich des Bundes) zur Parteilichkeit neigt. Hilfsbeamten sind überwiegend die Polizeibeamten des mittleren und gehobenen Dienstes also Polizeimeister bis zum Ersten PHK/KHK.

    IN den USA heißt es daher ja wohl "Die Bürger des Staates XY (z.B. New York) gegen (vs.) Müller-Meier-Rombach".
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  6. #36
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Ein verwandtes Problem gibt es auch bei MPU-Gutachtern.
    Da diese meist auch selbstständig für ein MPU-Institut tätig sind, sind sie natürlich auch auf Kundenerhalt bedacht.
    Ein positives Gutachten bedeutet in diesem Fall jedoch einen Kundenverlust.
    Bei einem negativen Gutachten geht der Kunde zwar anschließend zu einem anderen Gutachter, aber da sich diese ja regelmäßig auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar absprechen, ist dem Kundenerhalt genüge getan.
    Hierüber wurde auch bereits im Fernsehen mehrfach berichtet.

  7. #37
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
    Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
    Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig.....
    Kann ich gut verstehen! Ein vollkommen sinnloses Gutachten, wurde auch bei mir einmal zurück gezogen, mit Recht gegeben, durch den Gutachter. Das war so peinlich, ohne jeden Verstand.
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  8. #38
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Was die Meisten hier wohl nicht verstanden haben ist, dass die freie Marktwirtschaft nicht nur Vorteile hat.
    Bei den heute zumeist selbstständigen Gutachtern sollte man berücksichtigen, dass diese auch geschäftliche Interessen haben.

    Die Einführung eines gleichmäßigen Vergabeverfahrens bei Strafprozessen wäre eine Lösung.

    Eine viel grundlegendere Lösung wäre, nur Gutachter zuzulassen, die an öffentlichen Instituten – wie z.B. Universitäten – fest angestellt sind. Hierdurch wäre auch die Gutachterproblematik bei Versicherungen gelöst.
    Das Gleiche gilt natürlich ebenso auch für Wirtschaftsprüfer und MPU-Gutachter.

  9. #39
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Was die Meisten hier wohl nicht verstanden haben ist, dass die freie Marktwirtschaft nicht nur Vorteile hat.
    Bei den heute zumeist selbstständigen Gutachtern sollte man berücksichtigen, dass diese auch geschäftliche Interessen haben.

    Die Einführung eines gleichmäßigen Vergabeverfahrens bei Strafprozessen wäre eine Lösung.

    Eine viel grundlegendere Lösung wäre, nur Gutachter zuzulassen, die an öffentlichen Instituten – wie z.B. Universitäten – fest angestellt sind. Hierdurch wäre auch die Gutachterproblematik bei Versicherungen gelöst.
    Das Gleiche gilt natürlich ebenso auch für Wirtschaftsprüfer und MPU-Gutachter.
    Das ganze System ist im Arsch, wie die Wirtschaftsprüfer von WireCark, bis zu den Banken zeigen. Phantom Werte wurden oft bestätigt
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  10. #40
    Mitglied Benutzerbild von Papst Urban
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.

    Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.

    Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."

    Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.

    Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.

    Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.

    Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.

    Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.

    Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.

    § 12 Das Sachverständigengutachten im Strafprozess :

    Auswahl des Sachverständigen :

    Gemäß [Links nur für registrierte Nutzer] sollen grundsätzlich öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt werden. Wird der Sachverständige bereits im Ermittlungsverfahren bestellt, so muss die Staatsanwaltschaft Nr. 70 I [Links nur für registrierte Nutzer] beachten. Danach ist dem Verteidiger Gelegenheit zu geben, vor der Auswahl eines Sachverständigen Stellung zu nehmen, es sei denn, dass es sich um einen häufig wiederkehrenden, tatsächlich gleichartigen Sachverhalt (z.B. Blutalkoholgutachten) handelt.

    Von der Gelegenheit zur Stellungnahme kann abgesehen werden, wenn eine Gefährdung des Untersuchungszwecks bzw. eine Verzögerung des Verfahrens droht.


    Die Vorgehensweisen der Gerichte sind sehr umfangreich, manchmal so umfangreich, dass die Richter kein Durchblick mehr haben und deshalb beruhen die sich einfach auf Gesetzte, die ihnen die Arbeit vereinfacht, was ja auch der Sinn von Gesetzten in der Justiz sein soll. Ob dabei ein Verfahren einen anderen Lauf nimmt, spielt bei Gerichten keine Rolle.

    Die Gerichte sind ohnehin vollkommen überlastet mit sinnlosen und belanglosen Verfahren, da kommen solche Gesetzte wie gerufen.
    Ihr versteht es immer noch nicht oder, SIE besitzen alles, einfach alles den ganzen verdammten Planeten,
    SIE können machen was SIE wollen & wann SIE es wollen !
    _______________________________
    John Carpenter - Interview (1988)

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