Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.

Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.

Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."

Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.

Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.

Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.

Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.

Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.

Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.