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Thema: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    DNCBN
    Gast

    Standard Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.

    Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.

    Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."

    Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.

    Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.

    Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.

    Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.

    Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.

    Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Die Idee mit der gleichmässigen Vergabe klingt erstmal gut; ich kenne mich in der Sache allerdings überhaupt nicht aus.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    @Politikqualle:

    Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
    Ihre jämmerliche Beleidigung in Ihrem unsachlichen Beitrag beweist nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    @Politikqualle:

    Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
    Ihre jämmerliche Beleidigung in Ihrem unsachlichen Beitrag beweist nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.
    Quallen treiben mit der Strömung.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.

    Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.

    Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."

    Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.

    Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.

    Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.

    Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.

    Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.

    Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.
    Das ist Unsinn.
    Entscheidend ist der vom Gericht bestellte Gutachter. Alles andere sind (ggf. fachkundige) Parteivorträge

  6. #6
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Hmm sofern das Gericht keine Möglichkeit hat seinen Gutachter auszusuchen, müsste der Drops eigentlich gelutscht sein. Wie man das nun macht... pff keine Ahnung.
    Leben und sterben lassen...

  7. #7
    Mitglied
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    25.609

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das ist Unsinn.
    Entscheidend ist der vom Gericht bestellte Gutachter. Alles andere sind (ggf. fachkundige) Parteivorträge
    Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
    Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
    Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig. Bezahlt wurden sie aber dennoch. Gegen einen der beiden wollte ich Anzeige wegen übler Nachrede und Falschbehauptung erstatten. Seine Frau konnte mich überzeugen es nicht zu tun.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
    Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
    Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig. Bezahlt wurden sie aber dennoch. Gegen einen der beiden wollte ich Anzeige wegen übler Nachrede und Falschbehauptung erstatten. Seine Frau konnte mich überzeugen es nicht zu tun.
    Sowas passiert, wenn auch selten. Grundsätzlich gibt es im Rahmen des selbständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) die Möglichkeit, den vom Gericht bestellten SV zu befragen. Kreuzverhör sozusagen.
    Übrigens sind gerade im Baubereich viele absolute Vollidioten als SV unterwegs. Meist Arschitekten

  9. #9
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Könnten Sie mal zum Thema etwas schreiben?
    Es geht hier um das Vergabeverfahren für Gutachterbeauftragungen bei Strafprozessen!

  10. #10
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
    Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
    Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig.....
    Kann ich gut verstehen! Ein vollkommen sinnloses Gutachten, wurde auch bei mir einmal zurück gezogen, mit Recht gegeben, durch den Gutachter. Das war so peinlich, ohne jeden Verstand.
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

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