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Thema: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Könnten Sie bitte beim Thema bleiben?
    Bei Strafprozessen gibt es keine Parteien!
    Doch, natürlich. Oder wozu heißt es Verhandlung? Mit sich selbst.
    Vor Themeneröffnung sollte man wenigstens die einfachsten Grundlagen recherchieren

  2. #2
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Als "Parteien" wird in Strafprozessen nach der Beschuldigung aus ihm Angeklagter und Kläger in Staatsform ist die Staatsanwaltschaft.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
    Als "Parteien" wird in Strafprozessen nach der Beschuldigung aus ihm Angeklagter und Kläger in Staatsform ist die Staatsanwaltschaft.
    Richtig. Im Zivilprozess ist das selbstständige Beweisverfahren vorgelagert. Da sind es Antragsteller und Antragsgegner. Die werden dann zu Kläger und Beklagtem (nicht Angeklagter!)

  4. #4
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Doch, natürlich. Oder wozu heißt es Verhandlung? Mit sich selbst.
    Vor Themeneröffnung sollte man wenigstens die einfachsten Grundlagen recherchieren
    Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

    Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

    Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.
    Jetzt wird es völlig wirr.
    Ich schrieb nichts von Beklagten im Strafprozessen. Auch nichts von Strafverhandlungen

  6. #6
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    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

    Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.
    Die Staatsanwälte hierzulande sind parteiisch, obwohl die Staatsanwaltschaft hierzulande gem. § 160 Abs. 2 StPO auch Entlastendes hervorzusuchen hat. Das tut sie meist eher unzulänglich, weil ja auch die Polizei (also ihre Hilfspersonen siehe § 152 StPO für den Bereich des Bundes) zur Parteilichkeit neigt. Hilfsbeamten sind überwiegend die Polizeibeamten des mittleren und gehobenen Dienstes also Polizeimeister bis zum Ersten PHK/KHK.

    IN den USA heißt es daher ja wohl "Die Bürger des Staates XY (z.B. New York) gegen (vs.) Müller-Meier-Rombach".
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  7. #7
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?

    Ein verwandtes Problem gibt es auch bei MPU-Gutachtern.
    Da diese meist auch selbstständig für ein MPU-Institut tätig sind, sind sie natürlich auch auf Kundenerhalt bedacht.
    Ein positives Gutachten bedeutet in diesem Fall jedoch einen Kundenverlust.
    Bei einem negativen Gutachten geht der Kunde zwar anschließend zu einem anderen Gutachter, aber da sich diese ja regelmäßig auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar absprechen, ist dem Kundenerhalt genüge getan.
    Hierüber wurde auch bereits im Fernsehen mehrfach berichtet.

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