Als "Parteien" wird in Strafprozessen nach der Beschuldigung aus ihm Angeklagter und Kläger in Staatsform ist die Staatsanwaltschaft.
Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.
Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.
Die Staatsanwälte hierzulande sind parteiisch, obwohl die Staatsanwaltschaft hierzulande gem. § 160 Abs. 2 StPO auch Entlastendes hervorzusuchen hat. Das tut sie meist eher unzulänglich, weil ja auch die Polizei (also ihre Hilfspersonen siehe § 152 StPO für den Bereich des Bundes) zur Parteilichkeit neigt. Hilfsbeamten sind überwiegend die Polizeibeamten des mittleren und gehobenen Dienstes also Polizeimeister bis zum Ersten PHK/KHK.
IN den USA heißt es daher ja wohl "Die Bürger des Staates XY (z.B. New York) gegen (vs.) Müller-Meier-Rombach".
"Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
(Sir Arthur Conan Doyle)
Ein verwandtes Problem gibt es auch bei MPU-Gutachtern.
Da diese meist auch selbstständig für ein MPU-Institut tätig sind, sind sie natürlich auch auf Kundenerhalt bedacht.
Ein positives Gutachten bedeutet in diesem Fall jedoch einen Kundenverlust.
Bei einem negativen Gutachten geht der Kunde zwar anschließend zu einem anderen Gutachter, aber da sich diese ja regelmäßig auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar absprechen, ist dem Kundenerhalt genüge getan.
Hierüber wurde auch bereits im Fernsehen mehrfach berichtet.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)