Um diese Angelegenheit strafrechtlich, juristisch abzuklären, ist die StPO hilfreich.

Meine Erkenntnisse beziehen sich auf einen Streitfall nach dem BGB, in dem ich als Kläger involviert war.

Von einem Rechtsanwalt weiß ich, dass Strafverteidiger nach einer Liste bestellt werden.
Vielleicht habe ich da was durcheinandergewürfelt. Jura ist ja kein Kuschelstudium.