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Thema: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

  1. #31
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Richtig...ich hätte gerne gewußt, was aus meinem Helfer aus dem VW-Bus in #22 geworden ist.Da war wohl mehr im Spiel.
    Eigentlich hatte ich noch mehr so krumme Geschichten...Alkohol hat mir spannende Episoden geliefert.
    Alkohol muß man zum Freund machen...der Selbstmörder und Alkoholiker Hemingway z.B. ging die Beziehung zur Promille ganz falsch an...aber "das ist ein weites Feld"...wußte schon Fontane in "Effi Briest"..."sark"..."cool"...
    Am Steuer hat er aber nix zu suchen. Ich hatte "nur" drei solcher Fahrten. Die ersten beiden mit 17 mit dem Motorrad und noch einmal mit Anfang 20 mit dem Auto. War jedesmal Dusseligkeit im Spiel bzw. ahnte ich vorher nicht, wohin sich der Abend entwickeln würde. Ansonsten kann man mit Alkohol natürlich viel Spaß haben. Und kein Alkohol ist bekanntlich auch keine Lösung.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  2. #32
    Mitglied Benutzerbild von leberwurstdieb01
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Statistisch gesehen kommen auf eine entdeckte Trunkenheitsfahrt 8 unentdeckte...
    Nee nee hatte mal gelesen auf 1 Trunkenheitsfahrt kommen ca. 400 unentdeckte....

  3. #33
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von leberwurstdieb01 Beitrag anzeigen
    Nee nee hatte mal gelesen auf 1 Trunkenheitsfahrt kommen ca. 400 unentdeckte....
    Wow. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
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  4. #34
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Wow. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
    Würde mich nicht wundern. Ein Kumpel, damals Fahrlehrer, fuhr sogar mal im Suff schlafend nach Hause. Der Beifahrer merkte, dass er eingeschlafen war, und übernahm die Kontrolle. Pedale hatte er ja auf seiner Seite. Die Fahrt ging gute 20 km.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  5. #35
    DNCBN
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Richtig. Es gibt so viele verschiedene Einflüsse, dass ein "allgemeingültiger" Abstand sowieso nicht definiert werden kann.
    Das könnten Sie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen auch als Argument nennen.
    Wenn Sie etwas von der Physik des Autofahrens verstehen könnten, würden Sie erkennen, dass der in der BKatV geforderte Mindestabstand von 1/4 Tachowert in Metern genau dem Reaktionsweg entspricht.
    Dieser hängt von gar nichts ab außer von der Geschwindigkeit und genau diese steckt ja im "Tachowert".
    Auch bei Glatteis ist der Reaktionsweg 1/4 des Tachowerts in Metern.
    Da die Bremsverzögerungen bei fast allen PKWs an die physikalische Grenze von 9,81 m/s² stoßen, kommt es tatsächlich nur auf den Reaktionsweg an. Die Bremswege sind ja nahezu gleich.
    In der Praxis kann der Autofahrer aber nicht unterbrechungslos auf die Bremsleuchten des Vorausfahrenden starren. Deshalb ist in der "Faustformel" 1/2 Tachowert noch eine winzige Reserve von 0,9 Sekunden enthalten.
    Diese reicht in der Regel allerdings nicht, um den Blick von den Rücklichtern des Vorausfahrenden zu nehmen, die rückwärtige Verkehrslage zu erfassen und dann den Blick wieder auf die Rücklichter des Vorausfahrenden zu richten.
    Geändert von DNCBN (13.01.2023 um 12:49 Uhr) Grund: Tippfehler

  6. #36
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Würde mich nicht wundern. Ein Kumpel, damals Fahrlehrer, fuhr sogar mal im Suff schlafend nach Hause. Der Beifahrer merkte, dass er eingeschlafen war, und übernahm die Kontrolle. Pedale hatte er ja auf seiner Seite. Die Fahrt ging gute 20 km.
    Wer gilt da eigentlich aus juristischer Sicht als Fahrzeugfuehrer?
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
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  7. #37
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Wer gilt da eigentlich aus juristischer Sicht als Fahrzeugfuehrer?
    Zum Glück für die Jungs musste das niemand bewerten .
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  8. #38
    DNCBN
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    @leberwurstdieb01:
    @Minimalphilosoph:
    @Maitre:
    Hier geht es um die Gesetzgebung zur Sicherheit im Straßenverkehr - speziell den Sicherheitsabstand.
    Lösen Sie Ihre Alkoholprobleme bitte woanders.

  9. #39
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    @leberwurstdieb01:
    @Minimalphilosoph:
    @Maitre:
    Hier geht es um die Gesetzgebung zur Sicherheit im Straßenverkehr - speziell den Sicherheitsabstand.
    Lösen Sie Ihre Alkoholprobleme bitte woanders.
    Deine Problemstellung ist uns nicht ganz klar.
    Bist du zu blöde einzuschätzen das dein Abstand zum Vordermann entsprechend der Geschwindigkeit zu klein ist?

    Frag doch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn du eine Beule am Auto hast.

    Alle aufgeführten §§ GELTEN. Plus der Bussgeldkatalog und hier schon erwähnte, individuelle Eigenschaften. Und welche die Wettersituationenverursachen usw. ...

    Und Paragraph 1 der StVO ist der Chef.
    Geändert von Minimalphilosoph (13.01.2023 um 17:24 Uhr) Grund: viermal korrigiert...nun passt es.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

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  10. #40
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Deine Problemstellung ist uns nicht ganz klar.
    Bist du zu blöde einzuschätzen das dein Abstand zum Vordermann entsprechend der Geschwindigkeit zu klein ist?

    Frag doch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn du eine Beule am Auto hast.

    Alle aufgeführten §§ GELTEN. Plus der Bussgeldkatalog und hier schon erwähnte, individuelle Eigenschaften. Und welche die Wettersituationenverursachen usw. ...

    Und Paragraph 1 der StVO ist der Chef.
    Du darfst nicht davon ausgehen, dass es hier wirklich um ein spezifisches Problem geht. Dieser ist offensichtlich als reiner Masturbationsstrang eröffnet wordent. Das wurde mir freilich erst nach der ersten Seite so richtig klar. Ich wunderte mich anfangs schon, warum man sich extra für solch ein Thema hier anmeldet, wo es doch zig einschlägige Verkehrsforen gibt, in denen diese Fragestellung besser aufgehoben wäre... wenn es überhaupt um die Fragestellung ginge.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



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