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Thema: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

  1. #11
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von ChopChop Beitrag anzeigen
    Macht ihr das wirklich? Im Auto sitzen und rechnen oder sogar Sekunden zählen? Das klingt sehr nach Abenteuer. Man kann ja gar nicht den richtigen Abstand einhalten, weil sich dauernd die Geschwindigkeiten ändern. ich bin schon mal mit einem Auto mitgefahren mit radar. Der machte das automatisch. ich hatte Angst, er könnte sich vielleicht mal vermessen, aber er fuhr ganz gut nur mit so großem Abstand, dass immer einer rein gefahren ist. Dann wurde gebremst. Also das bringt auch nichts.
    ich machs nach Gefühl und bisher ist nichts passiert und keiner wollte abkassieren.
    Man sollte beim Autofahren nicht zuviel denken oder spekulieren...ich fahre nur nach meinem Instinkt...

  2. #12
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Man sollte beim Autofahren nicht zuviel denken oder spekulieren...ich fahre nur nach meinem Instinkt...
    Hoffen wir, dass dein instinkt nicht schon verkümmert ist bei all dem Wohlleben in der FDP mit Butler und Rollsroyce und Überseekonten.

  3. #13
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von ChopChop Beitrag anzeigen
    Hoffen wir, dass dein instinkt nicht schon verkümmert ist bei all dem Wohlleben in der FDP mit Butler und Rollsroyce und Überseekonten.
    Wir fahren 2 Polos...Baujahr 2017...Prinzip...mehr sein als scheinen..."cool"

  4. #14
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Freie Bürger auf leeren Autobahnen.

    Manche wünschten sich den nächsten Lockdown herbei.

  5. #15
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Man sollte beim Autofahren nicht zuviel denken oder spekulieren...ich fahre nur nach meinem Instinkt...
    Das Rad wurde vor ca. 6000 Jahren erfunden. Erst seit etwa 100 Jahren können wir Erfahrungen mit Geschwindigkeiten über 20 km/h sammeln. Ein Instinkt konnte sich beim Menschen deshalb noch nicht entwickeln.

    Wer trotzdem nach Instinkt fährt, sollte seinen Führerschein besser abgeben.

    Gerade was den Sicherheitsabstand betrifft, verinstinkten sich die meisten Menschen gewaltig.

    Bei meiner Suche nach einer verbindlichen Auskunft von der Polizei, konnte ich feststellen, dass sogar die meisten Polizeibeamten bei Detailfragen zum Sicherheitsabstand mächtig ins Rudern kommen.

  6. #16
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Wir fahren 2 Polos...Baujahr 2017...Prinzip...mehr sein als scheinen..."cool"
    Finde ich gut. Meine beste Freundin hat auch einen Polo in silber, sicher mindestens 10 Jahre alt, aber 5 Türen, das ist wichtig. Mehr muss man nicht haben wenn man große Strecken mit der Bahn fährt. Mein Freund ist sehr milde und sagt auch ein polo ist eine gute Wahl. Er passt natürlich da nicht so gut rein, es ist ihm ein bisschen würdelos. Bei Autos sind auch die guten Männer oft Spießer.

  7. #17
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Das Rad wurde vor ca. 6000 Jahren erfunden. Erst seit etwa 100 Jahren können wir Erfahrungen mit Geschwindigkeiten über 20 km/h sammeln. Ein Instinkt konnte sich beim Menschen deshalb noch nicht entwickeln.

    Wer trotzdem nach Instinkt fährt, sollte seinen Führerschein besser abgeben.

    Gerade was den Sicherheitsabstand betrifft, verinstinkten sich die meisten Menschen gewaltig.

    Bei meiner Suche nach einer verbindlichen Auskunft von der Polizei, konnte ich feststellen, dass sogar die meisten Polizeibeamten bei Detailfragen zum Sicherheitsabstand mächtig ins Rudern kommen.
    Du schwätzt aber auch nur damit geschwätzt ist. Meinst du, ein Polizeibeamter schätzt deinen Abstand über den grünen Daumen? Die haben natürlich Meßgeräte und wie genau das alles berechnet wird das interessiert dann vielleicht einen Anwalt wenn etwas nicht stimmt. Der Polizist macht da gar nichts außer einem Film zeigen. Es gibt einen Fall, wo der Angeklagte straffrei nach Hause ging, weil der Polizist vor Gericht nichts zeigen konnte als ein Schneebild. Der Film war wohl kaputt oder das Gerät. Jedenfalls fehlte der Beweis und der Polizist musste nichts mit dem Taschenrechner vorrechnen.

  8. #18
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    Das Rad wurde vor ca. 6000 Jahren erfunden. Erst seit etwa 100 Jahren können wir Erfahrungen mit Geschwindigkeiten über 20 km/h sammeln. Ein Instinkt konnte sich beim Menschen deshalb noch nicht entwickeln.

    Wer trotzdem nach Instinkt fährt, sollte seinen Führerschein besser abgeben.

    Gerade was den Sicherheitsabstand betrifft, verinstinkten sich die meisten Menschen gewaltig.

    Bei meiner Suche nach einer verbindlichen Auskunft von der Polizei, konnte ich feststellen, dass sogar die meisten Polizeibeamten bei Detailfragen zum Sicherheitsabstand mächtig ins Rudern kommen.
    Na ja...seit 37 Jahren als Autofahrer unterwegs...dreimal Blechschaden...Einmal schuldhaft ..zweimal Opfer...geht eigentlich...oder !?...Einmal Alkohol mit 0,6 Promille...allerdings hundertmal nicht erwischt..."sark"...

  9. #19
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von ChopChop Beitrag anzeigen
    Finde ich gut. Meine beste Freundin hat auch einen Polo in silber, sicher mindestens 10 Jahre alt, aber 5 Türen, das ist wichtig. Mehr muss man nicht haben wenn man große Strecken mit der Bahn fährt. Mein Freund ist sehr milde und sagt auch ein polo ist eine gute Wahl. Er passt natürlich da nicht so gut rein, es ist ihm ein bisschen würdelos. Bei Autos sind auch die guten Männer oft Spießer.
    Spießer und Würde...!?...eine lustige Kombination...Wir definieren uns dagegen als Bildungsbürgertum...gut aufgestellten Mittelstand..."sark"..."cool"...

  10. #20
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
    Freie Bürger auf leeren Autobahnen.

    Manche wünschten sich den nächsten Lockdown herbei.
    Im Verlaufe des Jahres 2023 wird sich die von den Politikdeppen der " Westmaechte " schuldhaft verursachte Energiekrise verschaerfen. Die erdoelexportierenden, arabischen Laender kooperieren mit der Russischen Foederation und China, verhaengen fuer die westlichen Laender einen Lieferstopp und es wird auf Deutschen Autobahnen ein Sonntagsfahrverbot geben. In der kausalen Folgewirkungen steigen die Marktpreise fuer Reitpferde, Maultiere, Esel und Kamele.

    Badischen Neuste Nachrichten / 11. Maerz 2022

    Kommen Fahrverbote zurück?
    Autofreie Sonntage in der Ölkrise: 1973 waren Fußgänger auf den Autobahnen unterwegs

    Ende 1973 drehten die Scheichs den Ölhahn zu, die Folge war ein starker Anstieg der Spritpreise. Die damalige Bundesregierung verhängte ein Fahrverbot an vier Sonntagen. Kommt es nun wegen des Kriegs in der Ukraine erneut dazu?

    Wegen der Ölkrise wurde damals zum ersten Mal ein sonntägliches Fahrverbot verhängt. Nun hat die Bundestagsfraktion der Grünen von der Bundesregierung die schnelle Einführung autofreier Wochenenden verlangt. Nach dem Vorbild der vier autofreien Sonntage im November und Dezember 1973 wird wegen des Kriegs in der Ukraine über Fahrverbote diskutiert.

    Es war gespenstisch. Die Bilder, die abends in der „Tagesschau“ liefen, waren geradezu apokalyptisch, markierten jedenfalls eine Zeitenwende: Leere Autobahnen, keine Autos weit und breit, dazu Polizisten, die an den Auffahrten standen und die wenigen Fahrer, die unterwegs waren, kontrollierten.

    November 1973:

    Auf dem Höhepunkt der sogenannten Ölkrise verhängte die damalige sozialliberale Bundesregierung mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und Außenminister Walter Scheel (FDP) an der Spitze drastische Maßnahmen. Das „Energiesicherungsgesetz“ vom 9. November 1973 ermächtigte die Regierung, zeitweilig Energie zu rationieren, Höchstpreise für Öl, Benzin oder Diesel festzulegen und die Benutzung von Motorfahrzeugen aller Art nach Zeit, Ort, Strecke, Geschwindigkeit und Benutzerkreis einzuschränken.

    Die unmittelbare Folge war ein generelles Autofahrverbot an vier aufeinanderfolgenden autofreien Sonntagen, beginnend mit dem 25. November, sowie ein für sechs Monate geltendes Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Am 24. November richtete Bundeskanzler Brandt einen eindringlichen Appell an die Bürgerinnen und Bürger:

    „Zum ersten Mal seit dem Ende des Krieges wird sich morgen und an den folgenden Sonntagen vor Weihnachten unser Land in eine Fußgängerzone verwandeln. Die Energiekrise kann auch zu einer Chance werden. Wir lernen in diesen Wochen, dass wir auf gegenseitige Hilfe angewiesen sind.“

    49 Jahre später wird als Folge des Überfalls russischer Truppen auf die Ukraine und der starken Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gas- und Ölimporten erneut über ein Fahrverbot an Sonntagen und über Tempolimits diskutiert. So könnten nach Ansicht der baden-württembergischen Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) autofreie Sonntage einen Beitrag dazu leisten, den Spritverbrauch zu drosseln und die Abhängigkeit von russischer Energie zu reduzieren.

    Für Menschen, die auf das Auto dringend angewiesen seien, könne es wie damals Sonderregelungen geben. Darüber hinaus würde ein Verzicht aufs Autofahren die Umwelt schonen und wäre „vor allem aber auch ein starkes Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

    Abhängigkeit von arabischem Öl und der Jom-Kippur-Krieg

    Es sind die gleichen Argumente wie 1973. Damals ging es darum, sich aus der Abhängigkeit von arabischem Öl zu lösen und wegen einer massiven Erhöhung der Rohölpreise Energie zu sparen, sowie Alternativen zu entwickeln. Bis zu Beginn der 1970er Jahre war Öl im Überfluss vorhanden und entsprechend billig, vor allem im Nahen und Mittleren Osten gab es scheinbar unendliche Ölvorkommen, die mit vergleichsweise niedrigen Kosten gefördert werden konnten.

    Die Organisation der Erdöl fördernden und exportierenden Staaten OPEC galt als zerstritten und somit politisch wie wirtschaftlich unbedeutend.

    Das änderte sich schlagartig mit dem Jom-Kippur-Krieg im Oktober 1973. Um die westlichen Länder, die Israel unterstützten, unter Druck zu setzen, beschlossen neun arabische Mitgliedsstaaten der OPEC, die Fördermenge Monat für Monat um etwa fünf Prozent zu kürzen und die Exporte an einzelne Staaten wie die USA oder die Niederlande komplett einzustellen.

    Darauf stieg der Ölpreis von rund drei US-Dollar auf über fünf Dollar – ein Anstieg um mehr als zwei Drittel. 1974 sollte der Ölpreis gar auf über zwölf Dollar explodieren – im Vergleich zu heute, wo für das Fass Rohöl um die 110 bis 120 Dollar bezahlt werden müssen, geradezu ein Klacks.

    Doch die Folgen waren enorm. Wegen der Verknappung schnellten die Benzinpreise in die Höhe – von durchschnittlich 62,3 Pfennig (31 Cent) für den Liter Normal und 64,2 Pfennig (32 Cent) für den Liter Diesel im Jahr 1972 auf über 70 Pfennig (35 Cent), 1974 sogar auf weit über 80 Pfennig (40 Cent) pro Liter. Vor Tankstellen bildeten sich lange Schlangen, der Sprit wurde nur noch rationiert abgegeben, die Angst vor einem kalten Winter nahm zu.

    Ein Schock für das Wirtschaftswunderland

    Der Spuk war rasch vorbei. Schon an Weihnachten drehten die Scheichs den Ölhahn wieder auf. Der Einspareffekt der autofreien Sonntage war gering. Und doch war die Ölkrise des Jahres 1973 ein Schock für das Wirtschaftswunderland Deutschland, eine tiefe Zäsur mit weitreichenden Folgen:

    Die Preise stiegen stark und blieben hoch, die Ära der Vollbeschäftigung ging zu Ende.

    Eine Pleitewelle führte zu einem massiven Anstieg von Kurzarbeit und Entlassungen, die Arbeitslosenzahlen erreichten Rekordhöhen, die Verschuldung des Staates nahm zu, die Regierung rief zum Energiesparen auf.

    Allerdings hatte der hohe Ölpreis auch zur Folge, dass sich nun die Erschließung neuer Ölvorkommen rentierte, beispielsweise in der Nordsee. Der Hunger der westlichen Welt nach Öl und Gas blieb trotz der Krise und des Bewusstseins der Endlichkeit der fossilen Ressourcen unverändert hoch – an die Stelle alter Abhängigkeiten traten lediglich neue.

    [Links nur für registrierte Nutzer].
    Geändert von ABAS (13.01.2023 um 11:37 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

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