Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
Leider glauben auch Richter diesen Unfug. § 4 I StVO verbietet zwar starkes Bremsen ohne Grund, aber die Beweisführung ist schwierig. Der Grund könnte ja ein auf die Straße gelaufenes Kind sein – das anschließend nach Hause gelaufen ist.

Wer auffährt sollte immer die Gesamtschuld tragen! Den Auffahrenden darf eigentlich gar nicht interessieren, was vor dem Vorausfahrenden passiert. Er muss stehts damit rechnen, dass der Vorausfahrende eine „unerwartete“ Vollbremsung macht, weil er ja eben nicht die ganze Fahrspur vor dem Vorausfahrenden sehen kann.

Wenn der Nachfahrende den notwendigen Sicherheitsabstand einhält und nicht abgelenkt ist, kann der Vorausfahrende einen Auffahrunfall gar nicht "provozieren".
Soweit die Theorie.

Hat mit der täglichen Praxis jedoch nichts zu tun.