.. sie hat am BGH verloren :
Pechstein nach verlorenem Prozess
» Jeder Flüchtling hat mehr Rechte als wir Sportler <<
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (44) hat in ihrem jahrelangen Prozess-Marathon eine herbe Niederlage erlitten. Später äußerte sie sich wirr zu dem Urteil.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag für unzulässig und widersprach in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München.
Während Pechstein zunächst nach der Entscheidung wortlos das Gerichtsgebäude verließ, kündigte ihr Anwalt Thomas Summerer die Fortsetzung des Kampfes an. „Das war noch nicht das letzte Wort“, sagte Summerer.
Später kommentierte die Eisschnellläuferin das Urteil und vergriff sich dabei schwer im Ton. Pechstein: „Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht.“
„Wir Sportler sind scheinbar Menschen zweiter Klasse. Was ich da heute gehört habe, ist definitiv nicht akzeptabel für mich. Fest steht: Es ist noch nicht zu Ende“, so Pechstein weiter nach der Urteilsverkündung. Der CAS sei „kein unabhängiges Gericht. Ich werde eine Sportlergewerkschaft gründen“, kündigte sie an.
Das Pechstein-Lager will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und hatte im Vorfeld schon erklärt, zur Not vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Pechstein hatte die ISU auf rund fünf Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das OLG gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen.
[Links nur für registrierte Nutzer] geht gegen die zweijährige Sperre wegen Dopings vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte.
Sie führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière begrüßt das Urteil: „Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil für Klarheit und Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen im Sport gesorgt. Das ist erfreulich. Zu Recht hebt der Bundesgerichtshof hervor, dass die mit der Sportschiedsgerichtsbar-keit verbundenen Vorteile gleichermaßen dem Verband wie auch dem Athleten zugutekommen. Aus diesem Grund haben wir auch mit unserem Antidopinggesetz die Sportgerichtsbarkeit gestärkt. Die Reformbemühung der CAS sollten allerdings wegen des Urteils nicht nachlassen.“
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