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Thema: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

  1. #221
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Er meint wohl Pfleger oder so. Das Ganze ist wohl ein wenig missverstanden worden von mir. Ich dachte an betreutes Wohnen von Senoren, nicht aber an ein Klinikum für geistig behinderte.
    Vorsicht betreutes Wohnen kann auch bedeuten eigenen Wohnung mit Notruf und Pfleger der morgens und abends oder im Notfall vorbei schaut !

    Das hat aber nichts mit staatlicher Betreuung zu tun !

  2. #222
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Betreuer ist Betreuer und kein Pfleger. Und Betreutes Wohnen findet auch ohne Pfleger statt, sofern nichts gebucht ist. Betreutes Wohnen bedeutet nur, dass ein "Notdienst" geschaltet ist und im Notfall jemand zur Stelle ist, der Erste Hilfe leistet und notfalls auch eine Krankenhauseinweisung vornimmt.
    Richtig !

  3. #223
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ach, na ja, früher sind diese Menschen entmündigt worden. Heute wird ihnen ein Betreuer zur Seite gestellt.
    Kommt in vielen Fällen aber einer Entmündigung gleich !

  4. #224
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Besonders dann nicht wenn Vermögen vorhanden ist oder eine Immobilie , wie jetzt bei Schwiegermutter !
    Versuchen die das wegzunehmen?
    Wahrheit Macht Frei!

  5. #225
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Mein Bruder war noch nicht mal psychisch krank , bei ihm reichte ein Schlaganfall mit linksseitiger Lähmung !

    Bevor wir auch nur Piep sagen konnten stand er unter Betreuung !

    Warum und weshalb , keine Begründung !

    Nach dem Krankenhaus haben die ihn in ein Pflegeheim für psychisch Kranke gesteckt , da haben wir ihn aber schnell wieder rausgeholt !

    Bevor die Sache dann richtig losgehen konnte um ihn aus der Betreuung durch den Staat herauszuholen ist er gestorben !

    Bei meiner Mutter haben sie es auch versucht , sie musste ins Krankenhaus nach dem ich sie eines Tages völlig verwirrt in ihrer Wohnung gefunden habe !

    War das ein Theater , es stellte sich heraus das sie eine viel zu hohen Marcumar Spiegel im Blut hat , vorschriftsmäßig eingenommen , aber viel zu wenig getrunken !

    Sie wurde wieder völlig klar im Kopf nachdem der Spiegel wieder gesunken ist und sie einen anderen Blutverdünner bekam !

    Da standen sie auch direkt mit den Betreuungsvorschriften im Krankenzimmer , war aber nichts zu holen , Vollmacht hatte ich !

    Als sie dann in eine Stationäre zweiwöchige Reha kam , das gleiche Spiel wieder , wieder musste ich die Vollmacht vorlegen , anderes Krankenhaus !

    Dazu dann der dumme Spruch , vor Vorlage , ob die auch notariell bestätigt wäre , ja , war sie !

    Und trotzdem standen sie bei meiner Mutter während der Reha andauernd in ihrem Zimmer , wollten alles wissen und ob nicht doch ins Pflegeheim und trallalala !

    Bis meiner Mutter der Kragen platzte und sie sie raus geschmissen hat , mit der Drohung noch einmal dann Anwalt !

    Jetzt das gleiche Spielchen mit Schwiegermutter , die Betreuung durch ihre beiden Söhne ist beantragt !

    Aber , es dauert , liegt aber nicht am Amtsgericht , sondern an der Post !
    Die Vorsorgevollmacht, handschriftlich geschrieben und vom Schiedsgericht beglaubigt, sowie die Bankvollmacht sind treffliche Waffen gegen Behördenwillkür. Ich habe diese als Kopei vielfach verwendet, selbst das Finanzamt wollten das Schriftstück. Die Bankvollmacht ist auch nach dem Tode noch gültig, ganz wichtig. Aus dem Krankenhaus hatte ich meine Mutter ganz schnell, das gleiche Thema: zu wenig getrunken.

  6. #226
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von ali ria ashley2 Beitrag anzeigen
    Ich empfehle DRINGEND aufgrund meiner Erfahrung mit Menschen in Not, die diesem Wahnsinn entkommen wollen das hier:

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    Achtung:

    Keine eigene Vorsorgevollmacht machen, sondern den unbedingt beim NOTAR, der über die

    Bundes- Notarkammer

    eine Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung beantragt.

    Kostet um die 130 Euro, die super angelegt sind. man kann das auch wenn man wenig Geld hat, in Raten bezahlen.

    Wenn Kinder da sind, die mit da rein nehmen im Bezug auf das Eltern-Testament.

    Wenn Ihr das nicht macht, kann es ruck zuck so sein, dass ihr entmündigt seit... Deutschland ist mittlerweile echt gefährlich geworden in jeder Hinsicht. Vor allem was diesen grauen bereich der Betreuung betrifft.


    So eine Vollmacht hatte meine Mutter gemacht , ich war als Bevollmächtigte eingetragen !

    Und trotzdem haben sie es versucht , ohne Erfolg !

  7. #227
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Versuchen die das wegzunehmen?

    Was heißt wegnehmen !

    Wenn du Vermögen/Immobilien hast und wirst zum Pflegefall und der Statt muss bezuschussen weil deine Rente samt Leistungen aus der Pflegekasse nicht reichen , kann man Hilfe zur Pflege

    beim Sozialamt beantragen !

    Die prüfen dann ob du Anspruch auf die Hilfe hast , früher wurden da auch ganz schnell die Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet !

    Seit 2020 hat sich da was geändert , man muss über 100 000 euro brutto jährlich verdienen , erst dann kann man zum Elternunterhalt verpflichtet werden !

    Ist aber Vermögen vorhanden , dazu zählt auch eine Immobilie , muss die Immobilie in den meisten Fällen verkauft werden und der Erlös daraus wird für die Pflege verwendet , bis auf ein

    Schonvermögen von 5000 Euro !

    Ja , die legen die Hand darauf und schauen genau hin !

    Schenkungen müssen über 10 Jahre her sein , sonst langt das Sozialamt zu !

    Heißt , hat der jetzt zu Pflegende sein Haus , sein Vermögen an Nachkommen verschenkt und diese Schenkung ist noch keine zehn Jahre her , darfste alles wieder rausrücken , im schlimmsten Fall , und

    das der Eintritt dafür wird der Staat schon sorgen !

  8. #228
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Die Vorsorgevollmacht, handschriftlich geschrieben und vom Schiedsgericht beglaubigt, sowie die Bankvollmacht sind treffliche Waffen gegen Behördenwillkür. Ich habe diese als Kopei vielfach verwendet, selbst das Finanzamt wollten das Schriftstück. Die Bankvollmacht ist auch nach dem Tode noch gültig, ganz wichtig. Aus dem Krankenhaus hatte ich meine Mutter ganz schnell, das gleiche Thema: zu wenig getrunken.
    Meine Mutter hat sie damals mit mir und der Notarin aufgesetzt und beurkunden lassen , der sicherste Weg !

  9. #229
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von ali ria ashley2 Beitrag anzeigen
    Bitte macht das beim Notar.... meine Erfahrung ist, das diese Dokumente bei Gericht voll anerkannt werden ohne wenn und aber. Muss jeder selber wissen....
    Mit Afilio wird gerade Werbung gemacht in den Medien , das alleine lässt bei mir schon die Alarmglocken schrillen !

  10. #230
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Was habe ich als "Betreuter" in Deutschland <<noch>> für Rechte?

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Was heißt wegnehmen !

    Wenn du Vermögen/Immobilien hast und wirst zum Pflegefall und der Statt muss bezuschussen weil deine Rente samt Leistungen aus der Pflegekasse nicht reichen , kann man Hilfe zur Pflege

    beim Sozialamt beantragen !

    Die prüfen dann ob du Anspruch auf die Hilfe hast , früher wurden da auch ganz schnell die Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet !

    Seit 2020 hat sich da was geändert , man muss über 100 000 euro brutto jährlich verdienen , erst dann kann man zum Elternunterhalt verpflichtet werden !

    Ist aber Vermögen vorhanden , dazu zählt auch eine Immobilie , muss die Immobilie in den meisten Fällen verkauft werden und der Erlös daraus wird für die Pflege verwendet , bis auf ein

    Schonvermögen von 5000 Euro !

    Ja , die legen die Hand darauf und schauen genau hin !

    Schenkungen müssen über 10 Jahre her sein , sonst langt das Sozialamt zu !

    Heißt , hat der jetzt zu Pflegende sein Haus , sein Vermögen an Nachkommen verschenkt und diese Schenkung ist noch keine zehn Jahre her , darfste alles wieder rausrücken , im schlimmsten Fall , und

    das der Eintritt dafür wird der Staat schon sorgen !
    Also sind manche gleicher als andere.
    Und, es hat sich bereits eine Industrie rundherum gebildet. Das war frueher mal anders. Da wurde meist privat geplfegt. Die Familienverbaende waren groesser. Die Frauen waren meist nicht in Arbeitsverhaeltnissen ausser Haus.
    Wahrheit Macht Frei!

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