Dosennahrung ist auch, sofern die Verarbeitung stimmt, am ungefährlichsten für den Verzehr über das MHD hinaus. Anders sieht es bei Produkten der Kühlkette, die öfter mal unterbrochen wird, aus, bei Milchprodukten, bei Brot etc. Schimmelbefall muss man nicht sehen oder riechen können, andere Keime auch nicht.
Das mit der Vollkaskomentalität bezogen auf eine verdorbene (blödes Beispiel, wie schon erwähnt) Fischkonserve ist ein ausgesprochen schlechtes Beispiel, denn der Kunde trägt in keinem Fall die Verantwortung für den Verderb dieser Ware. Der Produzent wäre damit der Verantwortliche, wenn auch nicht der Sündenbock.
Ich finde die Sache mit der Herstellerhaftung in diesem Fall überhaupt keine vertrackte Sache, denn wie gesagt, denn du warst ja auch schon oft unterwegs in den Weit, hoffentlich auch weit von der dort angebotenen europäischen Küche oder Zubereitung und weißt bestimmt ein Lied von Magenverstimmungen und Schlimmeren aufgrund angegammelter Ware zu singen.
Außerdem, als Nachtrag: Wenn der Kunde ein Produkt, das über dem MHD liegt, verzehrt, liegt die Haftung bei ihm und nicht mehr bei dem Hersteller. Somit sind mit einem MHD beide Seiten abgesichert, der Verbraucher bis zum MHD, der Hersteller ab dem MHD.