Eigentlich ist es ja Aufgaben der Behörden gegen Verstöße gegen das Eichrecht vorzugehen - aber im Bereich der Elektromobilität scheinen die Behörden dies nicht allzu eng zu sehen. Während selbst jeder Wochenmarktbeschicker peinlichst auf eine geeichte Waage achten muss oder man gemäß dem Preisauszeichungsgesetz den Preis einer Ware / Produktes auszeichnen muss oder man die Ware nur unter Ausgabe eines Kassenbon (§ 146a Abs. 2 AO) veräußert werden darf scheinen die Behörden dies im Bereich der Ladeinfrastruktur nicht nur beim Eichrecht nicht so genau zu nehmen (man will ja nicht sagen, dass die Behörden hier willentlich nicht hinschauen).

Nun "erdreistet" sich die Firma Wirelane, wohl ein Mitbewerber auf dem lukrativen Markt der Ladesäulenbetreiben, gegen die Firma Tesla vorzugehen, wo - so wohl die allgemeine Lesart - die Ladesäulen der Tesla Supercharger durchgängig nicht einrechtskonform sind.

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Man stelle sich jetzt vor die deutschen Gerichte folgen der Auffassung von Wirelane (und betrachtet man die rechtliche Lage bleibt da eigentlich keine andere Möglichkeit) dann kann Tesla
a) den Strom wie früher verschenken
b) nur noch Paketpreise anbieten (also eine Ladung Strom kostet immer Summe X, egal wie hoch die geladene Stommenge)
c) die Ladesäulen entsprechend umrüsten (was da schon ein paar Milliönchen mehr kosten wird und nicht von heute auf morgen gehen wird - sprich, da werden doch einige tausend Ladestationen über einen Zeitraum X nicht zu nutzen sein)
d) die SuperCharger dicht machen.

Dies wird dann aber wohl einen Rattenschwanz nach sich ziehen - denn faktisch sind in Deutschland ALLE Ladesäulen nicht geeicht und wenn Wirelane vor Gericht recht bekäme sind diese damit alle illegal....na denn aber, viel Spaß