Niemals wirst du in den ÖR-Medien von "Terroristen" lesen, ohne dass ein "mutmaßlich" vorgesetzt wird. Die ÖR halten sich penibel genau an Formulierungen der Staatsanwaltschaft.
Anders sieht es da beim Boulevard aus; denen sind sogar Unterlassungsklagen egal, weil der Gewinn durch die Auflagesteigerung den "Schmerzensgeldanspruch" des Klägers übertreffen.
Man sollte die Gesetze dahingehend ändern, dass ein jeder, der durch die Medien in der Öffentlichkeit "vorverurteilt" wird, nicht unter einer Mio. Euro Schmerzensgeld erhält.
Dann sollen die Schmierfinken und Krawalljournalsten schreiben, was sie wollen...