Eigentlich kann man den juristischen Unterschied schon aus deiner Formulierung herauslesen:
1. Diese verblendeten "ReichsReußen" hatten vor, den Staat an sich anzugehen!
2. Diese verblendeten "Klimakinder" wollten den Staat nur "pieksen", um auf ihre vermeintlich "hehren" Ziele aufmerksam zu machen.
Beide eint die jeweilige Verblendung. Beide unterscheidet die "Tiefe" und mögliche Konsequenz in Bezug auf die Ziele.
Die Einen bedrohen den Staat an sich, die Anderen pinkeln dem Staat nur ans Bein...