+ Auf Thema antworten
Seite 8 von 16 ErsteErste ... 4 5 6 7 8 9 10 11 12 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 71 bis 80 von 154

Thema: Fahrverbote für Elektroautos

  1. #71
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
    Registriert seit
    22.10.2016
    Beiträge
    34.367

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von Panther Beitrag anzeigen
    Die Schweizer haben Notfallpläne für die Energieknappheit in diesem Winter ausgearbeitet:
    Die Schweiz befürchtet in den kommenden Monaten eine Energieknappheit, da sie in hohem Maße auf Importe angewiesen ist, um den Winter zu überstehen.

    Die Schweiz wird die Benutzung von Elektroautos für "nicht lebensnotwendige" Fahrten verbieten, falls dem Land in diesem Winter die Energie ausgeht, hat die Regierung angekündigt.


    Bei "Krise" könnten alle Sportstadien und Freizeitbetriebe geschlossen werden

    In den Notfallplänen, die für den Fall eines Stromausfalls in der Schweiz ausgearbeitet wurden, ist außerdem vorgesehen,

    ▪️die Öffnungszeiten von Geschäften um bis zu zwei Stunden pro Tag zu verkürzen,

    ▪️die Heizungen in Nachtclubs abzuschalten

    ▪️und andere Gebäude auf maximal 20 °C zu heizen.



    Im Rahmen der Krisenmaßnahmen könnten


    ▪️Streaming-Dienste und Spielkonsolen verboten,

    ▪️die Weihnachtsbeleuchtung ausgeschaltet und

    ▪️alle Sportstadien und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden.

    ▪️Die Schweiz wird in diesem Winter auch Elektroautos von den Straßen verbannen, wenn es im Land zu Stromausfällen kommt, um Energie zu sparen

    Im Rahmen der "Krisenmaßnahmen" wird das heiße Wasser in öffentlichen Bädern abgestellt, Klimaanlagen in Privathäusern werden verboten, ebenso wie die Verwendung von elektrischen Laubbläsern.

    Danach wird die Weihnachtsbeleuchtung im Freien gelöscht, Rolltreppen werden gestoppt, und kommerzielle Eismaschinen müssen abgeschaltet werden.

    Als Nächstes müssen Schwimmbäder geschlossen werden, Sportstadien dürfen nicht mehr beleuchtet werden, die Beleuchtung in Nachtclubs wird abgeschaltet und das Mining von Kryptowährungen wird verboten.

    Die extremsten Maßnahmen sehen vor, dass alle Freizeitbetriebe schließen müssen und dass alle Sportveranstaltungen, Konzerte, Theater und Opern verboten werden.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Du brauchst nicht beim Engländer nachfragen, was die Schweizer machen. Die schreiben auch deutsch:
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Verwendungsbeschränkungen:Eskalationsschritt 1 (Einsatz erfolgt gleichzeitig mit den Verboten Eskalationsschritt1 (Anhang 2))• Waschmaschinen in privaten Haushalten dürfen mit einer Wassertemperatur von maximal 40°C betrieben werden.• Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal zwölf Stunden pro Tag erlaubt. Nicht eingeschränkt ist die Nutzung für Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime.• Wird die Wärme in öffentlich zugänglichen Räumen überwiegend durchelektrische Energie (wie Elektroheizungen und Wärmepumpen), so dürfendiese Räume höchstens auf 20°C geheizt werden. Ausgenommen sind Wellnessbereiche sowie Räume, die in Institutionen im Gesundheitswesen wieSpitälern, Geburtshäusern, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheimen derBehandlung von Patientinnen und Patienten dienen.• Warmhalteauslagen, Teller- oder Tassenwärmer, Bain-Maries und Wärmeschubladen dürfen im Detailhandel nicht mit Temperaturen von mehr als65°C betrieben werden.• Getränkekühler dürfen, ausser für verderbliche Getränke, im Detailhandelnicht mit Temperaturen von unter 9°C betrieben werden.• Privat und gewerblich genutzte Kühlschränke (exkl. Gefrierfächer) dürfennicht unter 6°C gekühlt werden. Ausgenommen sind die im Lebensmittelrecht (insbesondere in der Hygieneverordnung, SR 817.024.1) vorgegebenen Temperaturvorschriften, die jederzeit eingehalten werden müssen.• Privat und gewerblich genutzte Kühl- und Gefriermöbel dürfen nicht unter-20°C gekühlt werden. Ausgenommen sind die im Lebensmittelrecht (insbesondere in der Hygieneverordnung, SR 817.024.1) vorgegebenen Temperaturvorschriften, die jederzeit eingehalten werden müssen.• Die Lüftung in der Küche wird der Kochzeit angepasst und muss ausserhalbder Kochzeit ganz abgeschaltet werden.• Die gewerbliche Verwendung von Bildschirmen und Beamern zu Werbezwecken ist an allen Tagen zwischen 23:00 Uhr und 05:00 verboten.• Die Verwendung von elektrischen Beleuchtungen zu Werbezwecken wieSchaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen und Dekorationsbeleuchtungen ist an allen Tagen zwischen 23:00 Uhr und 05:00 verboten.• In nicht genutzten Gebäuden und Stockwerken ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen (Frostschutzeinstellung) oder auszuschalten. Diesgilt auch für industriell genutzte Räumlichkeiten ohne feste Arbeitsplätzewie Pumpstationen.• Umschlagzentren und Lager dürfen auf höchstens 19°C geheizt werden.Eskalationsschritt 2 (aufgeführt sind die Beschränkungen, die den Eskalationsschritt1 ergänzen oder weitergehen als dieser)• Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal neun Stunden pro Tag erlaubt. Nicht eingeschränkt ist die Nutzung für Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime.• Wird die Wärme in öffentlich zugänglichen Räumen überwiegend durchelektrische Energie (wie Elektroheizungen und Wärmepumpen), so dürfendiese Räume höchstens auf 19°C geheizt werden. Für Gästezimmer desGastgewerbes gilt eine Temperaturobergrenze von 20°C. Ausgenommensind Räume, die in Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitälern, Geburtshäusern, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheimen der Behandlungvon Patientinnen und Patienten dienen.• Die Raumtemperatur in elektrisch geheizten gewerblich betriebenen oderöffentlich zugänglichen Schwimmbädern und anderen Wellnessanlagen istauf maximal 27°C zu begrenzen. Ausgenommen sind Saunen.• In Küchen im Gastgewerbe ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen oder auszuschalten.• Umschlagzentren und Lager dürfen auf höchstens 18°C geheizt werden.• Privat und gewerblich genutzte Kühl- und Gefriermöbel dürfen nicht unterminus 19°C gekühlt werden. Ausgenommen sind die im Lebensmittelrecht(insbesondere in der Hygieneverordnung, SR 817.024.1) vorgegebenenTemperaturvorschriften, die jederzeit eingehalten werden müssen.• Warmhalteauslagen, Teller- oder Tassenwärmer, Bain-Maries und Wärmeschubladen dürfen im Gastgewerbe nicht mit Temperaturen von mehr als65°C betrieben werden.• Wird die Erzeugung von Warmwasser überwiegend durch Einsatz vonelektrischer Energie gedeckt, so darf Wasser höchstens auf 60 Grad Celsiuserwärmt werden. Vorbehalten bleiben zeitlich begrenzte Massnahmen zurBekämpfung krankheitserregender Keime. Diese Beschränkungen geltennicht für:a. Spitäler;b. Arztpraxen;c. Geburtshäuser;d. Alters- und Pflegeheime und Einrichtungen zur Betreuung vonMenschen mit Behinderungen;e. Lebensmittelbetriebe.• In Diskotheken, Clubs und dergleichen sowie an Tanz- und ähnlichen Veranstaltungen ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen oder ganzauszuschalten.• Streaming-Dienste müssen die Auflösung ihrer Streaming-Angebote aufStandard Definition (SD) beschränken.• Rechenzentren und Serverräume dürfen nicht unter 25°C gekühlt werden.• Eismaschinen (Produktion von Eis zu Kühlungszwecken) im Gewerbebereich dürfen maximal vier Stunden pro Tag betrieben werden.Eskalationsschritt 3 (aufgeführt sind die Beschränkungen, die die Eskalationsschritte1 und 2 ergänzen oder weitergehen als diese)• Die Ladenöffnungszeiten müssen um […(1-2)] Stunden pro Tag reduziertwerden. Das Zeitfenster kann jedes Ladenformat eigenständig bestimmen.Entschliesst sich eine Unternehmung, gewisse Filialen ganz zu schliessenoder den Laden nur noch an bestimmten Tagen zu öffnen, so wird die Anzahl geschlossener Stunden an die Reduktion der Ladenöffnungszeiten desgesamten Filialnetzes angerechnet.• Kühltruhen müssen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Styroporplatten oderNachtvorhängen abgedeckt werden.• Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal acht Stunden pro Tag erlaubt. Nicht eingeschränkt ist die Nutzung für Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime.• Wird die Wärme in Räumen überwiegend durch elektrische Energie (wieElektroheizungen und Wärmepumpen), so dürfen diese Räume höchstensauf 18°C geheizt werden. Ausgenommen sind Räume, die in Institutionenim Gesundheitswesen wie Spitälern, Geburtshäusern, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheimen der Behandlung von Patientinnen und Patienten dienen.• Der Betrieb von Whirlpools, Körperbräunungsgeräten, Saunas, Infrarotkabinen, Dampfbädern, Massagesesseln und weiterer elektrisch betriebenerWellnessanlagen im gewerblichen Bereich ist während maximal siebenStunden pro Tag erlaubt.• Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendigeFahrten gestattet (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch vonreligiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen). ....

  2. #72
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Mein Geschaeftsfreund in der Schweiz hatte fuer seine Frau einen Tesla X mit Vollausstattung gekauft, weil sie unbedingt einen Tesla fahren wollte. Mit dem Tesla X hatte die Frau dann eine Panne nach der anderen bis sie frustriert die Karre dem Haendler wieder auf den Hof stellte. Der Kaufpreis fuer den Tesla Technikschrott wurde fast vollstaendig rueckerstattet. Danach hat mein Geschaeftsfreund ihr einen Maserati Ghibli Trofeo V8 gekauft. Mit dem Maserati ist sie gluecklich und zufrieden.
    Kann ich bestätigen .Ich kaufte einen Koenigsegg Agera 1 und bin sehr zufrieden.Wie mit meiner F22, die ich der 35 vorzog.Gebraucht, ein Schnäppchen.

  3. #73
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Kann ich bestätigen .Ich kaufte einen Koenigsegg Agera 1 und bin sehr zufrieden.Wie mit meiner F22, die ich der 35 vorzog.Gebraucht, ein Schnäppchen.
    Masrati Ghibli kenne ich, aber Königsegg Agera ? Nie gehört, geschweige denn gesehen.

  4. #74
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
    Registriert seit
    20.04.2017
    Beiträge
    9.854

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von Deniz Tyson Beitrag anzeigen
    Kommt auf deine Anlage an, wie Leistungsstark. Mit einer guten Anlage kannst du auch in Norddeutschland von guter Globalstrahlung profitieren.
    Naja knapp 75% gehen im Sommer runter, das Problem ist: Da brauchst du die Energie nicht. Dann verhökerst du sie zu 7-10ct und kannst im Winter für 50ct - 1€ wieder einkaufen. Wenn jetzt jemand wirklich Geld über hat müsste der sich eigentlich einen Saisonspeicher kaufen der im großen Stil Strom zu GAS/Wasserstoff/Kraftstoff umwandelt mit einem lausigen Wirkungsgrad von 30%. Dann kann derjenige im Sommer von der lausigen Nachbarschaft den Strom aus den PV-Anlagen kaufen und denen im Winter den Strom wieder zurück verkaufen. Für 10ct kaufen, dann machen die noch plus, im Winter für 50ct verkaufen, machen sie gegenüber den Stromversorgern ebenfalls noch plus....

    Auf solche Ideen kommt übrigens keine Gemeinde. Dafür ballert unsere 100 000€ für eine Fahrradbrücke neben einer normalen Brücke (inkl. Fußgängerweg) und einem E-Auto für den Fußballverein weg.

  5. #75
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.884

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Leider gibt es zu wenig Klimaerwärmung, so daß ich mir die Heizung sparen könnte.
    Wie heizt du denn ohne abgezockt zu werden?
    Wie schon gesagt, hatte ich rechtzeitig vor dem Ukrainekrieg vollgetankt.
    Don't ask for sunshine!

  6. #76
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
    Registriert seit
    26.12.2013
    Ort
    Frankfurt/Main
    Beiträge
    53.573

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Wie schon gesagt, hatte ich rechtzeitig vor dem Ukrainekrieg vollgetankt.
    Hast du eigentlich noch was von den mehreren hundert Litern Benzin in deinem Keller? Da war doch was? Oder verwechsel ich dich gerade?
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  7. #77
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Masrati Ghibli kenne ich, aber Königsegg Agera ? Nie gehört, geschweige denn gesehen.
    Gemera oder den 850er.Die Biester haben soviel PS wie eine Spitfire aus dem II WK.Das sind Atos- Ferrari und Co Lachnummern dagegen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

  8. #78
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.884

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Hast du eigentlich noch was von den mehreren hundert Litern Benzin in deinem Keller? Da war doch was? Oder verwechsel ich dich gerade?
    Gestern habe ich die letzten 20 Liter davon verbraten.
    Don't ask for sunshine!

  9. #79
    Herzland Benutzerbild von Süßer
    Registriert seit
    09.05.2013
    Ort
    ja
    Beiträge
    7.709

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Spielt keine Rolle ob der Verkauf einbrechen wird. Im Zweifel wird die Kartoffel dazu genötigt umzusteigen. Die EU hat ja schon mit dem "Verbrenner-Aus" vorgesorgt.

    Europa bzw. Deutschland will in der Weltpolitik mitspielen und demontiert sich selbst. Das muss Realsatire sein.
    Dem "Verbrenner-Aus" wird das "Auto-Aus" folgen, sicherlich.

  10. #80
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
    Registriert seit
    22.10.2016
    Beiträge
    34.367

    Standard AW: Fahrverbote für Elektroautos

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Wie schon gesagt, hatte ich rechtzeitig vor dem Ukrainekrieg vollgetankt.
    Schön, Du Clown, ich habe auch noch einen gültigen Langzeit-Altvertrag mit 5ct pro kwh.
    Hier geht es aber um Fahrverbote für Elektroautos.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Fahrverbote für Diesel
    Von Xarrion im Forum Verkehr / Luft-und Raumfahrt
    Antworten: 481
    Letzter Beitrag: 03.11.2019, 23:11
  2. Fahrverbote auch für Benziner
    Von Maximilian im Forum Verkehr / Luft-und Raumfahrt
    Antworten: 68
    Letzter Beitrag: 12.06.2018, 14:14
  3. Die sagenhaften Elektroautos....
    Von Bergischer Löwe im Forum Verkehr / Luft-und Raumfahrt
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 22.09.2009, 10:48
  4. Die ersten Elektroautos
    Von klartext im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 41
    Letzter Beitrag: 06.09.2008, 15:54
  5. Fahrverbote im Gespräch
    Von Duck im Forum Verkehr / Luft-und Raumfahrt
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 12.06.2004, 16:40

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben