Zwingend notwendige Fahrten sind erst einmal erlaubt und ich denke mir man würde auch in der Schweiz vor jedem Gericht gewinnen, wenn man sein e-Kfz auch unzwingend bewegt so lange man dafür keinen Strom aus den öffentlichen Stromnetz nutzt (also PV-Anlage auf dem Dach, Windrad im Garten, BHL im Keller, Notstromaggregat und was weiß ich noch alles)...weil, es geht ja um die öffentliche Strommangellage und wenn Du für ein e-Kfz bei eigener Energieautarkie Deinen eigenen Strom produzierst hat dies ja keinen Einfluß auf die öffentliche Strommangellage.
Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch
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