Die Gruendung und der Fortbestand des transatlantischen Sicherheits- und Verteidungsbuendnisses (NATO) wird schon seit langer Zeit angezweifelt. Insbesondere seit der agressiven Ost- und Norderweiterung nach Aufloesung der UDSSR und des Warschauer Paktes.
Seitens der Politiker in Deutschland, Frankreich, Italien und der Tuerkei, koennten sehr wohl von ihrer Seite aktiv dazu beigetragen werden das der Stellvertreterkrieg in und um die Ukraine beendet wird, indem sie entweder einzeln oder geschlossen den USA offiziell die Aufkuendigung der NATO Mitgliedschaft mitteilen.
Dazu reicht eine Kuendigungsmitteilung nach **Artikel 13 ohne Angaben von Gruenden aus. Die Folge waere ein Kettenreaktion bzw. Domino Effekt und andere NATO Laender erklaerten ebenfalls ihren Austritt, was zur Aufloesung der NATO fuehrte. Fuer das westlichen Regime in der Ukraine waere damit der NATO Beitritt obsolet geworden und die Russische Foederation fuehlte sich nicht mehr in ihren Sicherheitsinteressen tangiert. Waere die NATO schon im Zuge der Zwei plus Vier Verhandlungen bzw. Aufloesung der Warschauer Paktes Zug um Zug auf Berufung des sogenannten Selbstueberpruefungsklausel des Artikels 12 abgewickelt worden, haette der Ukraine Konfikt und die NATO Osterweiterungen bzw. Norderweiterung ueberhaupt nicht stattgefunden.
Man sollt auch unbedingt auf die Tatsache achten das der Warschauer Pakt als Reaktion der UDSSR auf die NATO gegruendet worden ist und zwar mit 6 Jahren Zeitverzoegerung.
4. April 1949 Gruendung des transatlantischen Militaerbuendnis NATO
14. Mai 1955 Gruendung des Militaerbuendnisses Warschauer Pakt
Die NATO gehoert weg und ist bereits nach Aufloesung des Warschauer Paktes als Militaerbuendnis obsolet. Der einzige Grund weshalb die NATO im Jahr 1991 nicht genau wie der ***Warschauer Pakt aufgeloest wurde, ist das die Diebestouren, Raubzuege und Kriegsexporte des US Schurkenimperiums nicht nach Alleingaengen aussehen sollen.
Der Nordatlantikvertrag
Washington DC, 4. April 1949
Last updated 25-Mar-2019
Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:
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* Artikel 12
Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren, zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dienen.
**Artikel 13
Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.
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