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Thema: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostrang

  1. #1
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostrang

    Dieser Strang soll sich ausschliesslich mit Informationen ueber die Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des zwischen den NATO Buendnispartner und der Russischen Foederation in der Ukraine gefuehrten Stellvertreterkriegs befasse. Es geht darum beachtliche und wichtige Information aus veroeffentlichen Artikeln zu sammeln.

    Jeder User kann sich durch einstellen entsprechender Artikel mit Links sowie Quellangaben daran beteiligten.

    Der Strang ist nicht dazu vorgesehen ueber die entsprechenden Artikel, Dossiers und Studien zu diskutieren. Diskussionen moegen die User bitte in den Hauptstrang verlagern. Vielleicht kann OFL Klopperhorst gelegentlich ein Auge auf den Strang werfen, damit die Bedingungen eingehalten und der Strang nicht durch Diskussionen bzw. nicht durch Spamming oder Trolling der ueblichen Verdaechtigen zersetzt wird.

    Da die Teilnahmebedingungen nun klar sind, beginne ich mit zwei bemerkenswerten, fachlich kompetenten, aussagekraeftigen Artikeln:

    Telepolis / 03. Juli 2022

    Ukraine-Konflikt: "USA und ihre Verbündeten hauptsächlich für dieses Unglück verantwortlich"

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    OVERTON Magazin / 11. Oktober 2022

    Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr

    Brauchen die USA einen Stellvertreterkrieg, um ihre Schuldenwirtschaft am Leben und am Laufen zu halten? Einiges spricht dafür.

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  2. #2
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Die Ukraine in Karten

  3. #3
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Im Folgenden die Vertragsentwuerfe welche den USA und der NATO von der Russischen Foederation vorgelegt wurden, um den Ukraine Konflikt im Weg der Diplomatie zu bewaeltigen. Bekanntlich haben sich weder die USA noch die NATO auf Vertragsverhandlungen eingelassen, sondern die Vorschlaege ignoriert bzw. zurueckgewiesen.

    Als erstes der Vertragsentwurf zwischen den USA und der Russischen Foederation in deutscher Uebersetung

    17.12.2021
    Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation über Sicherheitsgarantien

    Inoffizielle Übersetzung (Entwurf)

    Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Russische Föderation, im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet, geleitet von den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Erklärung von 1970 über Grundsätze des Völkerrechts über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki von 1975 der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie die Bestimmungen der Erklärung von Manila über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten von 1982, der Charta für Europäische Sicherheit von 1999 und der Gründungsakte von 1997 über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikpakt-Organisation und der Russischen Föderation,

    unter Hinweis auf die Unzulässigkeit der Androhung oder Anwendung von Gewalt in irgendeiner Weise, die mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowohl in ihren gegenseitigen als auch in ihren internationalen Beziehungen im Allgemeinen unvereinbar ist,

    Unterstützung der Rolle des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit trägt,

    in Anerkennung der Notwendigkeit vereinter Anstrengungen, um wirksam auf moderne Sicherheitsherausforderungen und -bedrohungen in einer globalisierten und voneinander abhängigen Welt zu reagieren,

    unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer strikten Einhaltung des Grundsatzes der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, einschließlich der Unterlassung der Unterstützung von Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen, die einen verfassungswidrigen Machtwechsel fordern, sowie der Unterlassung von Maßnahmen, die darauf abzielen, das politische oder soziale System zu ändern einer der Vertragsparteien,

    unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, zusätzliche effektive und schnell zu startende Kooperationsmechanismen zu schaffen oder die bestehenden zu verbessern, um neu auftretende Probleme und Streitigkeiten durch einen konstruktiven Dialog auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Anerkennung der Sicherheitsinteressen und -anliegen des anderen zu lösen, wie sowie angemessene Antworten auf Sicherheitsherausforderungen und -bedrohungen auszuarbeiten,

    in dem Bestreben, jede militärische Konfrontation und jeden bewaffneten Konflikt zwischen den Parteien zu vermeiden, und in der Erkenntnis, dass ein direkter militärischer Zusammenstoß zwischen ihnen zum Einsatz von Atomwaffen führen könnte, der weitreichende Folgen hätte,

    bekräftigend, dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf, und anerkennend, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Gefahr des Ausbruchs eines solchen Krieges zwischen Staaten, die Atomwaffen besitzen, zu verhindern,

    in Bekräftigung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des Ausbruchs eines Atomkriegs vom 30. September 1971, des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung von die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Verhütung von Zwischenfällen auf und über der Hohen See vom 25. Mai 1972, das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Errichtung von Zentren zur Verringerung des nuklearen Risikos vom 15. September 1987, sowie das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Verhütung gefährlicher militärischer Aktivitäten vom 12. Juni 1989,

    habe wie folgt zugestimmt:

    Artikel 1

    Die Vertragsparteien arbeiten auf der Grundlage der Grundsätze unteilbarer, gleicher und unverminderter Sicherheit zusammen und zu diesen Zwecken:

    darf keine Maßnahmen ergreifen, sich nicht an Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen, die die Sicherheit der anderen Vertragspartei beeinträchtigen;

    führt keine Sicherheitsmaßnahmen durch, die von jeder Vertragspartei einzeln oder im Rahmen einer internationalen Organisation, eines Militärbündnisses oder einer Koalition beschlossen wurden und die Kernsicherheitsinteressen der anderen Vertragspartei untergraben könnten.

    Artikel 2

    Die Vertragsparteien bemühen sich sicherzustellen, dass alle internationalen Organisationen, Militärallianzen und Koalitionen, an denen mindestens eine der Vertragsparteien beteiligt ist, sich an die in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Grundsätze halten.

    Artikel 3


    Die Vertragsparteien nutzen die Hoheitsgebiete anderer Staaten nicht zur Vorbereitung oder Durchführung eines bewaffneten Angriffs gegen die andere Vertragspartei oder für andere Handlungen, die grundlegende Sicherheitsinteressen der anderen Vertragspartei berühren.

    Artikel 4

    Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, eine weitere Osterweiterung der Nordatlantikpakt-Organisation zu verhindern und den Staaten der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken den Beitritt zum Bündnis zu verweigern.

    Die Vereinigten Staaten von Amerika dürfen keine Militärstützpunkte auf dem Hoheitsgebiet der Staaten der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken errichten, die nicht Mitglieder der Nordatlantikpakt-Organisation sind, ihre Infrastruktur für militärische Aktivitäten nutzen oder eine bilaterale militärische Zusammenarbeit mit ihnen entwickeln.

    Artikel 5

    Die Vertragsparteien sehen davon ab, ihre Streitkräfte und Waffen, auch im Rahmen internationaler Organisationen, Militärbündnisse oder Koalitionen, in Gebieten einzusetzen, in denen ein solcher Einsatz von der anderen Vertragspartei als Bedrohung ihrer nationalen Sicherheit wahrgenommen werden könnte, mit Ausnahme von solchen Einsatz innerhalb der nationalen Hoheitsgebiete der Vertragsparteien.

    Die Vertragsparteien sehen davon ab, in Gebieten außerhalb des nationalen Luftraums bzw. der nationalen Hoheitsgewässer schwere, für nukleare oder nichtnukleare Bewaffnung ausgerüstete Bomber zu fliegen oder Überwasserkriegsschiffe jeglicher Art, auch im Rahmen internationaler Organisationen, Militärallianzen oder Koalitionen, einzusetzen wo sie Ziele im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei angreifen können.

    Die Vertragsparteien unterhalten den Dialog und arbeiten zusammen, um die Mechanismen zur Verhinderung gefährlicher militärischer Aktivitäten auf und über hoher See zu verbessern, einschließlich der Vereinbarung der maximalen Anflugentfernung zwischen Kriegsschiffen und Luftfahrzeugen.

    Artikel 6

    Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine bodengestützten Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen außerhalb ihres Staatsgebiets sowie in den Gebieten ihres Staatsgebiets zu stationieren, von denen aus solche Waffen Ziele im Staatsgebiet der anderen Vertragspartei angreifen können.

    Artikel 7

    Die Vertragsparteien sehen von der Stationierung von Kernwaffen außerhalb ihres Staatsgebiets ab und bringen solche Waffen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags bereits außerhalb ihres Staatsgebiets stationiert waren, in ihr Staatsgebiet zurück. Die Vertragsparteien beseitigen alle bestehenden Infrastrukturen für den Einsatz von Kernwaffen außerhalb ihres nationalen Hoheitsgebiets.

    Die Vertragsparteien bilden kein militärisches und ziviles Personal aus Nichtkernwaffenstaaten für den Einsatz von Kernwaffen aus. Die Vertragsparteien führen keine Übungen oder Ausbildungen für Allzwecktruppen durch, die Szenarien beinhalten, die den Einsatz von Kernwaffen beinhalten.

    Artikel 8

    Der Vertrag tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifikation über den Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren durch die Vertragsparteien in Kraft.

    Ausgefertigt in zwei Urschriften, jeweils in englischer und russischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.

    Für die Vereinigten Staaten von Amerika

    Für die Russische Föderation

    Original als PDF download

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    Geändert von ABAS (18.11.2022 um 17:09 Uhr)
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  4. #4
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Als naechstes der Vertragsentwurf zwischen der NATO und der Russischen Foederation:

    17. Dezember 2021
    Abkommen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation und der Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation


    Inoffizielle Übersetzung (Entwurf)

    Die Russische Föderation und die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertragsorganisation (NATO), im Folgenden als Vertragsparteien bezeichnet, in Bekräftigung ihres Bestrebens, die Beziehungen zu verbessern und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen, in der Erkenntnis, dass eine wirksame Reaktion auf aktuelle Herausforderungen und Bedrohungen der Sicherheit in unserer interdependenten Welt gemeinsame Anstrengungen aller Parteien erfordert, entschlossen, gefährliche militärische Aktivitäten zu verhindern und damit die Möglichkeit von Zwischenfällen zwischen ihren Streitkräften zu verringern, feststellend, dass die Sicherheitsinteressen jeder Partei eine bessere multilaterale Zusammenarbeit, mehr politische und militärische Stabilität, Berechenbarkeit und Transparenz erfordern,

    in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki von 1975 der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Gründungsakte von 1997 über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Russischen Föderation und der Organisation des Nordatlantikvertrags, der Verhaltenskodex von 1994 zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit, die Europäische Sicherheitscharta von 1999 und die Erklärung von Rom „Russland-NATO-Beziehungen: eine neue Qualität“, unterzeichnet von den Staats- und Regierungschefs der Russischen Föderation Föderation und NATO-Mitgliedstaaten im Jahr 2002,

    haben wie folgt zugestimmt:

    Artikel 1

    Die Vertragsparteien orientieren sich in ihren Beziehungen an den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit. Sie verstärken ihre Sicherheit nicht einzeln, innerhalb internationaler Organisationen, Militärallianzen oder Koalitionen auf Kosten der Sicherheit anderer Vertragsparteien. Die Vertragsparteien werden alle internationalen Streitigkeiten in ihren gegenseitigen Beziehungen mit friedlichen Mitteln beilegen und sich jeder Anwendung oder Androhung von Gewalt enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist.

    Die Vertragsparteien schaffen keine Bedingungen oder Situationen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit anderer Vertragsparteien darstellen oder als solche wahrgenommen werden könnten. Die Vertragsparteien üben Zurückhaltung bei der militärischen Planung und Durchführung von Übungen zur Verringerung des Risikos eventueller gefährlicher Situationen im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich derjenigen, die in zwischenstaatlichen Abkommen zur Verhütung von Zwischenfällen auf See außerhalb der Hoheitsgewässer und im darüber liegenden Luftraum niedergelegt sind, sowie in zwischenstaatlichen Abkommen zur Verhinderung gefährlicher militärischer Aktivitäten.

    Artikel 2

    Zur Behandlung von Fragen und zur Lösung von Problemen nutzen die Vertragsparteien die Mechanismen dringender bilateraler oder multilateraler Konsultationen, einschließlich des NATO-Russland-Rates. Die Vertragsparteien tauschen regelmäßig und freiwillig Bewertungen aktueller Bedrohungen und Sicherheitsherausforderungen aus, informieren sich gegenseitig über militärische Übungen und Manöver und die wichtigsten Bestimmungen ihrer Militärdoktrinen. Alle bestehenden Mechanismen und Instrumente für vertrauensbildende Maßnahmen sind zu nutzen, um Transparenz und Vorhersehbarkeit militärischer Aktivitäten zu gewährleisten. Es werden Telefon-Hotlines eingerichtet, um Notfallkontakte zwischen den Vertragsparteien aufrechtzuerhalten.

    Artikel 3

    Die Parteien bekräftigen, dass sie einander nicht als Gegner betrachten. Die Vertragsparteien pflegen den Dialog und die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung von Zwischenfällen auf und über der Hohen See (hauptsächlich im Baltikum und in der Schwarzmeerregion).

    Artikel 4

    Die Russische Föderation bzw. alle Vertragsparteien, die am 27. Mai 1997 Mitgliedsstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation waren, dürfenzusätzlich zu den dort stationierten Streitkräften keine Streitkräfte und Waffen auf dem Hoheitsgebiet eines der anderen Staaten seit dem 27. Mai 1997 in Europa stationieren Hoheitsgebiet. Mit Zustimmung aller Vertragsparteien können solche Einsätze in Ausnahmefällen erfolgen, um eine Bedrohung der Sicherheit einer oder mehrerer Vertragsparteien zu beseitigen.

    Artikel 5

    Die Vertragsparteien stationieren keine landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten, die es ihnen ermöglichen, das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien zu erreichen.

    Artikel 6

    Alle Mitgliedsstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation verpflichten sich, jede weitere Erweiterung der NATO, einschließlich des Beitritts der Ukraine sowie anderer Staaten, zu unterlassen.

    Artikel 7

    Die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation sind, dürfen keine militärischen Aktivitäten auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine sowie anderer Staaten in Osteuropa, im Südkaukasus und in Zentralasien durchführen. Um Zwischenfälle auszuschließen, dürfen die Russische Föderation und die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation sind, keine Militärübungen oder andere militärische Aktivitäten oberhalb der Brigadenebene in einer Zone vereinbarter Breite und Konfiguration auf beiden Seiten der Grenzlinie durchführen die Russische Föderation und die Staaten in einem Militärbündnis mit ihr sowie Vertragsparteien, die Mitgliedsstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation sind.

    Artikel 8

    Dieses Abkommen berührt weder die Hauptverantwortung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit noch die Rechte und Pflichten und darf nicht so ausgelegt werden der Vertragsparteien der Charta der Vereinten Nationen.

    Artikel 9

    Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem mehr als die Hälfte der Unterzeichnerstaaten beim Verwahrer die Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, die ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen, durch es gebunden zu sein. Für einen Staat, der seine Ratifikationsurkunde zu einem späteren Zeitpunkt hinterlegt hat, tritt dieses Abkommen am Tag seiner Hinterlegung in Kraft. Jede Vertragspartei dieses Abkommens kann durch entsprechende Mitteilung an den Verwahrer davon zurücktreten. Diese Vereinbarung endet für diese Partei [30] Tage nach Erhalt einer solchen Mitteilung bei der Verwahrstelle. Dieses Abkommen wurde in russischer, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei alle Texte gleichermaßen verbindlich sind, und wird im Archiv des Verwahrers hinterlegt, der die Regierung von ...

    Geschehen zu [Stadt …] an diesem [XX] Tag des [XX] zweitausendund [XX].


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  5. #5
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Endlich ein Ukraine-Faden.

  6. #6
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Endlich ein Ukraine-Faden.
    Ist zu erweitern auf Polen.
    Polen immer empfohlen.

  7. #7
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Hier ein Studie der Deutsche Gesellschaft fuer Auswaertige Politik:

    EXTERNE PUBLIKATIONEN
    10. Jan. 2022
    „Die Nato ist der Kernpunkt deutscher Staatsräson“

    Die Reden von der NATO als „Kernpunkt deutscher Staatsraison“ oder als „Glutkern des Westens“ zielen darauf, Debatten um den richtigen Weg in der Friedens- und Sicherheitspolitik abzuschneiden. Eine solche Mystifizierung der NATO ist weder mit ihrer Funktion noch mit ihrer Geschichte vereinbar.

    Als Militärallianz deckt die NATO nur einen Teilbereich der Sicherung von Leben und gesellschaftlicher Ordnung insgesamt und selbst von Frieden und Sicherheit vor äußerer Bedrohung ab. Auch die aktuelle militärische Bedeutung der NATO ist kein hinreichender Grund, um nicht über europäische Alternativen nachzudenken. Diese sind für den militärischen Bereich zwar nur mittel- oder langfristig realistisch, aber bei hinreichendem politischen Willen in Schritten umsetzbar.

    Darüber hinaus ist die NATO als Militärallianz keine optimale Zielperspektive für Frieden und Sicherheit in Europa, nicht die Organisation, die eine zentrale Rolle bei der Beförderung westlicher Werte haben kann, und auch für die Bearbeitung nicht-traditioneller grundlegender Bedrohungen von Leben und gesellschaftlicher Ordnung eher ungeeignet.

    Die Behauptung, die Souveränität Deutschlands oder der Zusammenhalt des „Westen“ seien von der Existenz der NATO abhängig, greift deutlich zu kurz. Diese symbolische Überhöhung der NATO ist ein Mythos.

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  8. #8
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Endlich ein Ukraine-Faden.
    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Ist zu erweitern auf Polen.
    Polen immer empfohlen.
    Die Bedingungen zur Teilnahme an diesem Strang sind unmissverstaendlich. Daher seit Ihr beiden jetzt raus!
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  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Endlich ein Ukraine-Faden.
    ist doch gut so; für jede Partei einen eigenen für den circle jerk:

    - einen für die NATOstricher
    - einen für die Tschekisten
    - einen für die Esos ...

  10. #10
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Absichten, Motive, Ursachen und Hintergruende des Stellvertreterkriegs in der Ukraine - Infostra

    Zitat Zitat von naturstoned Beitrag anzeigen
    ist doch gut so; für jede Partei einen eigenen für den circle jerk:

    - einen für die NATOstricher
    - einen für die Tschekisten
    - einen für die Esos ...
    Ich Verweise auf meinen Eingangsbeitrag und die Bedingungen zur Strangteilnahme.
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