„Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“
Konrad Adenauer
Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.
„Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“
Konrad Adenauer
Sie haben so gewählt, ja. Aber diese 1000 Fremden wären auch dort vom System angesiedelt worden, wenn der Bürgermeister von der Israel-Partei AfD gewesen wäre...
Jetzt verstanden?
Hauptsache, du kannst wieder provozieren.
Klar ist auf jeden Fall, dass dies nicht nur den CO-2- und Energie-Einsparzielen entgegenläuft, sondern den Wohnungsmarkt weiter belastet. Schon jetzt bekommt man in Deutschland keine Hundehütte mehr und die Preise auf dem Markt explodieren. Neubauten werden wegen Rohstoffknappheit und vor allem der Inflation auch nicht mehr gebaut. Zudem sind die Gemeinden pleite und der Staat genaugenommen auch, selbst wenn Baerbock, Habeck und Scholz meinen, dass es Geld vom Himmel regnen kann.
Ginge es nach geltendem Recht, läge die Ablehnungquote entweder bei 100 % (wenn man die Grenzen nicht schützt) oder bei 0 % (weil sie gar nicht erst reinkämen).
Noch einmal zur Erinnerung (fett/rot von mir, in [Klammern] Kommentar von mir)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte [persönlich! Krieg ist kein Asylgrund] genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. [auf welche Nachbarländer der BRD trifft das nicht zu?]
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von A
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