Meanstream nur Müll weil ich für Folgendes auf die Schnelle nichts gefunden habe.

Die erste Sache ist mal die korrekte Erfassung des Stromverbrauches im Jahr 2022.
Der ist Wichtig für die Anwendung der Strompreisbremse.

Diese bezieht sich auf den Verbrauch des Vorjahres.
D.h. für 80 % des Vorjahresverbrauches dürfen maximal
40 cent pro kwh in Rechnung gestellt werden.

So und da geht imho der Stress für die Stadtwerke los, weil die unter Umständen mehr Manpower benötigen.


Es wäre
1. Per 31.12.2022 der Zähler abzulesen.
Um
1.a. korrekt den Stromverbrauch der in 2022 angefallen ist zu ermitteln.
1.b genau diesen Strom mit dem geringen Strompreis des Jahres 2022 in Rechnung zu stellen

Würden die Stadtwerke
2. Den Zähler erst im Januar/Februar 2023 ablesen
gäbe es
2. a die Möglichkeit den Verbrauch für 2022 zu schätzen und somit die Menge welche für die Strompreisbremse zur Anwendung kommt falsch anzusetzten .
Weiterhin würde dadurch unter Umständen zuviel Strom nach den neuen Wuchertarifen für 2023 abgerechnet werden.

2.b könnten die Stadtwerke kulant sein und einfach bis zur späteren Ablesung zu tun als wäre der spätere Ablesetag der 31.12.2022


Ich hoffe mein Anliegen wurde richtig rüber gebracht.

Das mit dem Zähler abklemmen und Gerichtsvollziehern wird etwas später interessant.