Der Leitsatz des Beschlusses lautet:
Die bloße Verlagerung eines Betriebs oder eines räumlich gesonderten Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde ist ohne Hinzutreten weiterer Veränderungen keine Versetzung der davon betroffenen Arbeitnehmer.
BAG, Beschluss vom 27. 6. 2006 – 1 ABR 35/05 (lexetius.com/2006,2421)
Da ist also von Arbeitsplätzen überhaupt nicht die Rede.
Deutsche Unternehmen verlagern natürlich "Arbeitsplätze" , also bestimmte betriebliche Aufgaben, ins Ausland und bauen dort die gleichen Betriebe neu auf. Der alte Betrieb in D wird geschlossen, die Leute entlassen und Chinesen in China angeheuert zu den dortigen Konditionen. Vielleicht wird auch Anlagevermögen nach China verschifft. Kommt auf den Einzelfall an .